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Verpflichtung der Beisitzer/innen und deren Stellvertreter/innen


Letzte Beratung
Mittwoch, 19. September 2018 (öffentlich)
Federführend
A 15 - Kommunalaufsicht und Wahlen
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9311

Sach- und Rechtslage:

Die Beisitzer/innen und stv. Beisitzer/innen werden gemäß § 6 Abs. 3 KWahlO zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten, verpflichtet.

Gemäß § 81 Abs. 3 KWahlO dürfen Mitglieder von Wahlorganen, Amtsträger und für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete Auskünfte über Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge nur Behörden, Gerichten und sonstigen amtlichen Stellen und nur dann erteilen, wenn die Auskunft zur Durchführung der Wahl oder eines Wahlprüfungsverfahrens oder zur Aufklärung des Verdachts einer Wahlstraftat erforderlich ist.

gez. Etschenberg

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 19. September 2018Sitzung des Wahlausschusses (Kommunalwahlen Wahlperiode 2014-2020)

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Wahlausschuss (Kommunalwahlen Wahlperiode 2014-2020)
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug