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Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW;
hier: Dienstreise nach Saint-Brieuc vom 14. - 17. September 2018


Letzte Beratung
Dienstag, 18. September 2018 (öffentlich)
Federführend
A 13 Amt für Kultur und Öffentlichkeitsarbeit
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5404

Darstellung der Sachlage:

Mit Schreiben vom 20.06.2018 erfolgte seitens der Partnerstadt Saint-Brieuc die Einladung an den Bürgermeister und die Mitglieder des Partnerschaftskomitees der Stadt Alsdorf zur Teilnahme an der „Saint-Brieuc Expo Congrés 2018“ in der Zeit vom 14. bis 17. September 2018.

Das Partnerschaftskomitee beschloss am 6. Juli 2018, der Einladung aus St. Brieuc zu folgen.

Begründung der Dringlichkeit:

Die Entscheidung, der Einladung aus Saint-Brieuc nachzukommen, wurde durch das Partnerschaftskomitee der Stadt Alsdorf am 6. Juli 2018 getroffen. Da der Hauptausschuss des Rates der Stadt Alsdorf zuletzt am 28. Juni 2018 tagte, musste die Entscheidung in Form eines Dringlichkeitsverfahrens gem. § 60 Abs. 2 GO NRW getroffen werden.

Darstellung der Rechtslage:

Gem. § 9 Abs. 6 der Hauptsatzung der Stadt Alsdorf vom 04.10.1999 in der derzeit geltenden Fassung bedürfen Dienstreisen von Stadtverordneten, sachkundigen Bürgern und Einwohnern sowie sonstiger vom Rat der Stadt zu ehrenamtlicher Tätigkeit berufenen Personen der Genehmigung des Hauptausschusses.

Ist die Einberufung eines Ausschusses, dem eine Angelegenheit zur Entscheidung übertragen ist, nicht rechtzeitig möglich, kann der Bürgermeister mit dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied entscheiden. (§ 60 Abs. 2 GO NRW)

Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Hauptausschuss des Rates der Stadt in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss des Rates der Stadt genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung Nr. 27 vom 27. Juli 2018, (Anlage 2) zum Besuch von „Saint-Brieuc Expo Congrés 2018“ und Repräsentation der Stadt Alsdorf durch das Partnerschaftskomitees in der Partnerstadt Saint-Brieuc.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Für genehmigte Dienstreisen erhalten Mitglieder kommunaler Vertretungen und

Ausschüsse sowie Ortsvorsteher Reisekostenvergütung nach Maßgabe des

Landesreisekostengesetzes.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Entfällt.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Einladung

Anlage 2 - Dringlichkeitsentscheidung

gez. Sonders

Bürgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

Dezernent

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer Betriebsleiter ETD

Kämmerer

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 18. September 2018HAS/WP 17/26. 21. Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt

Art
Entscheidung
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung