Bestellung eines Schriftführers für die Sitzungen des Hauptausschusses des
Rates der Stadt
- Letzte Beratung
- Dienstag, 18. September 2018 (öffentlich)
- Federführend
- A 12 Amt für Rat und Verfassung
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5432
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Gemäß § 52 Abs. 1 GO NRW ist über die im Rat gefassten Beschlüsse eine Niederschrift aufzunehmen. Diese wird vom Bürgermeister und einem/einer zu bestellenden Schriftführer/-in unterzeichnet.
Gem. § 24 (1) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Alsdorf finden auf das Verfahren in den Ausschüssen grundsätzlich die für den Rat der Stadt geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss des Rates der Stadt bestellt Herrn Noah Rottenfußer zum Schriftführer für seine Sitzungen.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt.
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Entfällt.
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K a h l e n |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
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Dezernent |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Kämmerer |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 18. September 2018HAS/WP 17/26. 21. Sitzung des Hauptausschusses des Rates der Stadt
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Hauptausschuss
- Details
- Tagesordnung