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Anlage einer Querungshilfe über die Forckenbeckstraße
- Antrag RWTH


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Oktober 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=18867

Erläuterungen:


1. Anlass

Von Seiten der RWTH wurde die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob in der Forckenbeckstraße eine Querungshilfe angelegt werden kann, da die Bebauung westlich und östlich der Straße stetig wächst. Insbesondere im Bereich der Mittellage zwischen Forckenbeckstraße und Pariser Ring sind schon jetzt mit dem Bau des neuen Parkhauses und den südlich gelegenen Forschungsneubauten vielfältige Querungserfordernisse entstanden, weitere Einrichtungen sind im Bau oder folgen.

Zudem wurde die Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h angeregt, ebenfalls zur Erhöhung der Verkehrssicherheit, aber auch um die Lärmbelastung zu reduzieren.

2. Analyse

Eine Geschwindigkeitsmessung ergab ein insgesamt unkritisches Bild, so dass sich die Verwaltung im Einvernehmen mit Polizei und Straßenverkehrsbehörde gegen eine Geschwindigkeitsreduzierung ausgesprochen hat. Zudem entspricht der neue Straßenausbau nicht dem Standard von Tempo-30-Straßen.

In den letzten drei Jahren haben sich in dem zu untersuchenden Abschnitt der Forckenbeckstraße keine Verkehrsunfälle mit Beteiligung von Fußgängern ereignet.

Die Zählung der Fußgänger und Kfz zur jeweiligen Spitzenstunde ist mit dem Ergebnis geendet, dass ein Fußgängerüberweg (FGÜ) mit 140 Querungen in der Fußgängerspitzenstunde zwischen 17 und 18 Uhr bei 282 Kfz nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) möglich wäre. Er ist aber nicht zwingend notwendig, zumal die Spitzenstunde im Kfz-Verkehr morgens zwischen 7 und 9 Uhr liegt und nicht mit der Fußgängerspitzenstunde korrespondiert. Außerdem waren extrem ungleiche Querungszahlen in der Fußgängerspitzenstunde mit Werten von 3 Querungen in Richtung Westen im Gegensatz zu 137 in Richtung Osten auffällig. Dieses Ungleichgewicht kommt vermutlich daher, dass viele Nutzer in Laufe des Tages auf der Westseite mit dem Bus aus der Stadt ankommen und gegen Abend die Straße queren müssen, um von der Ostseite aus wieder in die Stadt zurück zu fahren. Aus diesen Gründen lässt sich der Fußgängerschutz anstatt mit einem FGÜ ebenso durch eine Mittelinsel zielführend im Bereich der Bushaltestelle „Wendlingweg“ nahe der Parkhauseinfahrt sicherstellen.

Die Lage der Querungshilfe in der unmittelbaren Nähe der Bushaltestellen bündelt dort den Querungsbedarf, der durch die an der Forckenbeckstraße verstreut liegenden Institute, die Mensa und das Parkhauses entsteht.

Die im Plan dargestellte Lage ergibt sich zudem aus den örtlichen Rahmenbedingungen, da dort taktile Elemente und Nullabsenkungen für einen barrierefreien Übergang aktuell schon mit dem Straßenausbau hergestellt wurden (siehe Anlage 2, Fotos).

3. Planung

Der Planungsvorschlag der Verwaltung sieht eine Mittelinsel in einer Breite von 2,50 m und 7,80 m Länge vor. Es verbleibt eine Fahrspurbreite von jeweils 4,00 m (siehe Anlage 3, Planung).

Damit ein Vorbeifahren der Fahrzeuge an dem haltenden Bus wirkungsvoll verhindert wird, entspricht die Insellänge dem abgesenkten Bereich und reicht bis zur Haltestellenmarkierung.

Nördlich der Mittelinsel wird eine durchgezogene Mittellinie markiert und südlich der Insel wird eine schraffierte Fläche entsprechend der Bushaltestelle angelegt.

4. Fazit

Die Prüfung der Örtlichkeit, der Belastungszahlen und der Unfallsituation seitens der Verwaltung hat ergeben, dass die Anlage einer Mittelinsel im Bereich der Bushaltestelle nach vorliegender Planung zu empfehlen ist.

Die Einrichtung einer weiteren Querungsstelle, z.B. im Bereich des Medizintechnischen Zentrums (MTZ) mit dem angegliederten Parkhaus im Süden der Forckenbeckstraße könnte in die Prioritätenliste für neue Querungshilfen aufgenommen werden. Eine Planung ist aufgrund der zurzeit noch nicht abgeschlossenen Bauerschließung aktuell nicht angeraten. Mit zunehmender Bebauung des südlichen Campus Melaten, wird eine erneute Analyse der Fußgängerbeziehungen sinnvoll.

Baukosten

Der Bau der Querungshilfe kostet rund 5.500 Euro. Hinzu kommen ca. 1.200 Euro Markierungskosten und 750Euro für die Beschilderung.

Finanzierung

Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum im Haushalt eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen aufgenommen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt, auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für eine Mittelinsel als Querungshilfe auf der Forckenbeckstraße zu fassen.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung den Planungsbeschluss für eine Mittelinsel als Querungshilfe auf der Forckenbeckstraße.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018*

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

239.950,55

239.950,55

540.000

540.000

0

0

Ergebnis

239.950,55

239.950,55

540.000

540.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-947-2 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018**

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

102.503,66

102.503,66

293.100

293.100

0

0

Abschreibungen

49.729,01

49.729,01

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

152.232,67

152.232,67

413.100

413.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

*Haushaltsansatz 2018: Auszahlungen i.H.v. 180.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 59.950,55 €

**Haushaltsansatz 2018: Personal-/Sachaufwand i.H.v. 97.700 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 4.803,66 € und Abschreibungen i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2017 i.H.v. 9.729,01 €

 

 

Anlage/n:

  1. Übersichtsplan
  2. Fotos
  3. Planung Mittelinsel

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 11. Oktober 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 11. Oktober 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 26. September 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 26. September 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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