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Feststellung des Jahresabschlusses 2017 und Entlastung des Städteregionsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. Oktober 2018 (öffentlich)
Federführend
A 14 - Prüfung und Beratung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9308

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

1.Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung vom 24.08.2018 zur Kenntnis.

2.Er macht sich den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 nebst Lagebericht in der Fassung des Entwurfs vom 22.03.2018 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk der örtlichen Rechnungsprüfung zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratung in einem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen.

3.Gem. § 96 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss den Städteregionstagsmitgliedern die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses zum 31.12.2017 in der Fassung des Prüfberichtes vom 24.08.2018.

4.Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Städteregionstagsmitgliedern gem. § 96 Abs. 1 GO i. V. m. § 53 KrO die Entlastung des Städteregionsrates.

Beschlussvorschlag für den StädteRegionstag:

  1. Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Jahresabschlusses der StädteRegion nebst Lagebericht für das Haushaltsjahr 2017 vom 22.03.2018 und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018 zur Kenntnis.

  1. Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:
    1. Sie stellen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 1 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW den Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung des Prüfberichtes vom 24.08.2018 fest.
    2. Sie beschließen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 12.830.895,31 wie folgt verwendet wird:
  • ckführung eines Anteils in Höhe des Jahresfehlbetrages aus dem Jahresabschluss 2016 (3.375.811,05 €) in die Allgemeine Rücklage.
  • Zuführung des Restbetrages des Jahresüberschusses aus 2017 (9.455.084,26 €) in die Ausgleichsrücklage.
    1. Sie erteilen gemäß § 96 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Sachlage:

Grundlage der Prüfung war der in der Städteregionstagssitzung am 12.04.2018 mit Sitzungsvorlage 2018/0128 vorgelegte Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2017.

Im Rahmen der Prüfung wurden Feststellungen getroffen. Diese waren jedoch nicht als wesentlich zu betrachten, so dass eine Korrektur des Jahresabschlusses 2017 nicht erforderlich war.

Durch die örtliche Rechnungsprüfung wurden die Prüfungen zum Entwurf des Jahresabschlusses 2017 am 24.08.2018 abgeschlossen.

Gem. § 101 GO NRW ist der Jahresabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Der Lagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde erwecken.

Über Art und Umfang der Prüfung des Jahresabschlusses sowie über das Ergebnis der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss einen Prüfungsbericht zu erstellen und einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über dessen Einschränkung oder Versagung in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss nach § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung, bei der StädteRegion Aachen A 14 - Prüfung und Beratung -.

Gem. § 101 Abs. 2 GO ist dem Städteregionsrat vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Städteregionstag Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis zu geben. Die Verwaltung verzichtete auf eine Stellungnahme, da bereits während der Prüfung abschließend alle Feststellungen einvernehmlich ausgeräumt werden konnten.

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte Bericht vom 24.08.2018 über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der StädteRegion Aachen zum 31.12.2017 schließt mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk ab. Der Prüfungsbericht einschließlich Bestätigungsvermerk wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss zur abschließenden Beratung in seiner Sitzung am 25.09.2018 vorgelegt. Er hat das Ergebnis seiner Beratungen in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst.

Rechtslage:

Bei der Abstimmung ist der Städteregionsrat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i) KrO NRW bei Ziffer II. des Beschlussvorschlages nicht stimmberechtigt.

 

 

Anlagen:

  • Ergebnis der Prüfung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 25.09.2018 (wird nachgereicht)
  • Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der StädteRegion Aachen zum 31.12.2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 11. Oktober 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung

Dienstag, 25. September 2018Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rechnungsprüfungsausschuss
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Tagesordnung