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Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern zu den Ausschussberatungen im
Sinne einer Anhörung gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und
die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 24. Januar 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Verwaltungsleitung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=17804

Erläuterungen:

Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren vor dem Wahlprüfungsausschuss besteht kein originäres Rederecht der Beteiligten. Der Wahlprüfungsausschuss kann aber analog § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse beschließen, den Einspruchsführern Gelegenheit zu geben, ihren Einspruch zu erläutern. Die Verwaltung empfiehlt, den Einspruchsführern durch Beschluss diese Möglichkeit nach Aufrufen des jeweiligen Tagesordnungspunktes und vor Eintritt in die Diskussion des Ausschusses zu geben.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn des Tagesordnungspunktes 5 und vor Eintreten in die Diskussion dem Einspruchsführer Gelegenheit zu geben, seinen schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 24. Januar 2018Öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Wahlprüfungsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug