Beschluss über das Hinzuziehen von Einwohnern zu den Ausschussberatungen im Sinne einer Anhörung gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen
Für die Beratung und Entscheidung von Einsprüchen im Wahlprüfungsverfahren vor demWahlprüfungsausschuss besteht kein originäres Rederecht der Beteiligten. DerWahlprüfungsausschuss kann aber analog § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat, dieBezirksvertretungen und die Ratsausschüsse beschließen, den Einspruchsführern Gelegenheit zugeben, ihren Einspruch zu erläutern. Die Verwaltung empfiehlt, den Einspruchsführern durchBeschluss diese Möglichkeit nach Aufrufen des jeweiligen Tagesordnungspunktes und vor Eintritt indie Diskussion des Ausschusses zu geben.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss beschließt gemäß § 26 Abs. 12 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen und die Ratsausschüsse der Stadt Aachen vor Beginn des Tagesordnungspunktes 5 und vor Eintreten in die Diskussion dem Einspruchsführer Gelegenheit zu geben, seinen schriftlich eingelegten Einspruch mündlich zu begründen.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 24. Januar 2018Öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses