Über die im Wahlprüfungsausschuss der Stadt gefassten Beschlüsse ist nach § 58 Abs. 2 Satz 1
i. V. m. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen eine Niederschriftaufzunehmen, die vom Ausschussvorsitzenden und einem/r vom Wahlprüfungsausschuss zubestellenden Schriftführer/in unterzeichnet wird. Die Verwaltung schlägt vor,
Frau Renée Stühlen
zur Schriftführerin und
Frau Bettina Kuca
zur stellvertretenden Schriftführerin
zu bestellen.
Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss bestellt
Frau Renée Stühlen
zur Schriftführerin und
Frau Bettina Kuca
zur stellvertretenden Schriftführerin.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 24. Januar 2018Öffentliche Sitzung des Wahlprüfungsausschusses