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RWP Aktiverlebnisregion; Sachstandsbericht


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9438

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er stimmt - vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW - der Umsetzung des Förderantrags „Erlebnisraum Aachen Eifel der StädteRegion Aachen im RWP Förderprogramm i.H.v. 3.942.523,40 € r die Kommunen Roetgen, Simmerath, Monschau und Stolberg zu.
  2. Er nimmt die Förderung i.H.v. 3.154.018,72 zur Kenntnis und stellt die dar notwendigen Eigenmittel in Höhe von 788.504,68 € für die Laufzeit des Projektes bis 2021 zur Verfügung.
  3. Er stimmt - vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW - der Erhöhung der Personalkostenaufwendungen (Basiswert) bei der Stabsstelle 85 für die Dauer der Projektlaufzeit des RWP-Projektes „Erlebnisraum Aachen/Eifel i.H.v. 32.500 Euro zu, welche im Haushalt 2019 zu veranschlagen sind.

 

 

Sachlage:

Die Verwaltung berichtete zuletzt am 13.06.2018 im Rahmen der Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses über den aktuellen Sachstand der Entwicklung der StädteRegion Aachen als Aktiverlebnisregion sowie die damit verbundene Erarbeitung der RWP-Förderanträge „Erlebnisraum Aachener Revier“ und „Erlebnisraum Aachen/Eifel“ (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2018/0222).

Den beiden oben genannten Förderanträgen liegt das mit der Bezirksregierung Köln abgestimmte RWP-Förderkonzept für den Radtourismus in der StädteRegion Aachen zugrunde. Inhaltlich ist das städteregionale Konzept mit der ebenfalls derzeit in der Entwicklung befindlichen Radstrategie der Eifel Tourismus GmbH abgestimmt und stellt eine komplementäre Ergänzung dar.

Es folgt der aktuelle Sachstand:

I. RWP-Förderantrag Erlebnisraum Aachener Revier

Unter dem Titel „Erlebnisraum Aachener Revier“ wurde mit den beteiligten Kommunen des Nordraums in einem ersten Antrag bereits die Inszenierung von zwei Erlebnisrouten abgestimmt und mit dem Zuwendungsbescheid vom 08.12.2017 in der Folge bewilligt.

1. Inszenierungskonzept

Im ersten Schritt wurde Anfang Juli ein Inszenierungskonzeptr die Gebietskulisse des Antrags „Aachener Revier“ in Auftrag gegeben (siehe Sitzungsvorlage Nr. 2018/0304). Abgeleitet von diesem Konzept sollen auf der Basis der unverwechselbaren Geschichte(n) einer einzigartigen Kultur- und Naturlandschaft entlang der Schleifen verschiedene touristische Ankerpunkte, Erlebnisräume und Rastplätze über ein entsprechendes Erlebnisraumdesign infrastrukturell inszeniert werden. Gleichzeitig sollen die im Rahmen des Konzepts identifizierten Inszenierungsschwerpunkte und Stories auch in der Entwicklung entsprechender Marketingmaßnahmen sowie der touristischen Produktentwicklung aufgegriffen werden und Anwendung finden, um das Profil der Erlebnisschleifen zu schärfen und für den Gast einzigartige Reiseerlebnisse zu generieren. Über eine optimierte Vergabe (durch optionale Erweiterung des angefragten Leistungsumfanges auf den Südraum) wurde gewährleistet, dass die gemeinsame Inszenierung aller thematischen Raderlebnisschleifen unter dem Dach einer für beide RWP-Anträge gültigen „Hauptgeschichte“ durch das Inszenierungskonzept entwickelt werden kann. Dieses Vorgehen wurde mit der Bezirksregierung abgestimmt und als förderunschädlich eingestuft.

Nach Durchführung eines Auftaktworkshops Anfang September konnte sich das mit der Entwicklung des Inszenierungskonzepts beauftragte Büro im Rahmen von im September durchgeführten Befahrungen erste Einblicke in Bezug auf die beiden Erlebnisschleifen verschaffen. Im Oktober wurden auf Basis dieser ersten Eindrücke Expertengespräche geführt, um die Ideen zu vertiefen. Parallel hierzu wird derzeit die Stärken-Schwächen-Analyse (SWOT-Analyse) durch das Büro erarbeitet und entwickelt.

Als nächster Schritt wird zu Beginn des Jahres 2019 ein Kreativworkshop unter Beteiligung der StädteRegion Aachen sowie aller Touristiker vor Ort durchgeführt. Im Rahmen des Workshops werden die Ergebnisse der SWOT-Analyse präsentiert und erste Vorschläge in Hinblick auf die Metastory/Leitgeschichte abgestimmt, die als roter Faden dient und alle Einzelgeschichten entlang der Erlebnisschleifen miteinander verbinden soll.

Das Inszenierungskonzept soll bis Ende des zweiten Quartals 2019 fertiggestellt werden und wird im Anschluss im Rahmen einer Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses vorgestellt. 2020 erfolgen dann auf Basis des Inszenierungskonzepts die baulichen Umsetzungen der infrastrukturellen Inszenierungen

2. Wegebau

Die Erlebnisrouten führen generell über bestehende Radwege, die überwiegend gut ausgebaut sind. Daher liegt der Fokus des Antrags nicht auf dem Ausbau der touristischen Wegeinfrastruktur, sondern nutzt diese Basisinfrastruktur vielmehr als verbindendes Element zur Erschließung der einzelnen Erlebnisorte. Einzige Ausnahme bildet ein ca. 4 Kilometer umfassendes Teilstück im Bereich des Broichbachtals (Alsdorf). Durch Integration dieses landschaftlich ausgesprochen attraktiven Teilstücks können mit den beiden Halden „Maria“ und „Jaspersberg“ zwei zusätzliche Halden der ehemaligen Grube Maria an die Halden-Route angebunden werden, wodurch das thematische Profil der Route weiter geschärft werden kann. Gleichzeitig passieren Gäste auf diesem Abschnitt zahlreiche zusätzliche Zeugnisse der Bergbauvergangenheit. Der landschaftlich attraktive Streckenabschnitt ist bereits heute Teil des Freizeitroutennetzes für den Radverkehr. Allerdings ist die Fahrbahnoberfläche z.T. sehr schadhaft und weist somit ein Qualitätsniveau auf, das den Bedürfnissen und Ansprüchen der Gäste / angestrebten Zielgruppe in keiner Weise gerecht wird. Aufbrüche, Schlaglöcher und deutliche Unebenheiten sorgen für einen geringen Fahrkomfort und stellen Gefahrenstellen mit erhöhter Sturzgefahr dar. Um die oben beschriebenen Defizite zu beseitigen und die Sicherheit und den Fahrkomfort an die Erwartungshaltung der Zielgruppen anzupassen, wird ein Ausbau bzw. eine grundhafte Erneuerung der Wegeoberfläche auf diesem Teilstück angestrebt. Die Vergabe der Planungsleistungen für den vorgesehenen Wegeausbau des Teilstücks in Alsdorf erfolgte im September in enger Abstimmung mit dem für die Planung zuständigen Fachamt der Stadt Alsdorf. Das beauftragte Büro erarbeitet derzeit die Entwurfsplanung. Mit Vorliegen der Entwurfsplanung kann dann die notwendige Beteiligung der Bezirksregierung erfolgen.

II. RWP-Förderantrag Erlebnisraum Aachen/Eifel

Die Antragsskizze Erlebnisraum Aachen/Eifel wurde zum 30.11.2017 bei der Bezirksregierung eingereicht. Das Projektvolumen der Antragsskizze umfasste insgesamt 4.201.886,72 € bei einem Fördervolumen von 3.361.509,38 € (80% Förderquote) und einem Eigenanteil von 840.377,34 € (20%). Im Rahmen des zweistufigen Prüfungsprocederes wurde das Projekt in der ersten Stufe über ein sogenanntes Scoringverfahren als eines der stärksten Projekte als förderwürdig eingestuft. Die StädteRegion wurde daraufhin aufgefordert, bis zum 10. August 2018 einen entsprechenden Förderantrag vorzubereiten und fristgerecht einzureichen.

Die Projektinhalte umfassen:

  • die Entwicklung von fünf Erlebnisschleifen
  • die Etablierung eines touristischen Mountainbikeangebots

Die o.g. Projektinhalte wurden im Rahmen der Sitzungsvorlage 2017/0518 detailliert erörtert.

Die offizielle Antragseinreichung bei der Bezirksregierungln erfolgte am 15.07.2018 deutlich vor Ablauf der seitens der Bezirksregierung formulierten Abgabefrist. Mit Mail vom 10. Oktober hat die Bezirksregierung Köln einen Fragenkatalog an die StädteRegion Aachen übermittelt, um letzte Detailfragen abzustimmen bzw. konkretisierende Planungsunterlagen einzufordern. Die Beantwortung des Fragenkatalogs sowie die Konkretisierung der Planungen wurden in enger Abstimmung mit den Belegenheitskommunen erarbeitet und fristgerecht bis zum 31.10.2018 bei der Bezirksregierung eingereicht. Dort werden die Unterlagen derzeit seitens der zuständigen Fachabteilungen geprüft. Aufgrund der Beratungsgespräche mit der Bezirksregierung hat sich das tatsächlich beantragte Gesamtprojektvolumen im Vergleich zur Antragsskizze leicht reduziert und beläuft sich auf 3.942.523,40 € bei einer Fördersumme von 3.154.018,72 (80%) und einem Eigenanteil von 788.504,68 € (20%). Die Reduzierung der Antragssumme erfolgte auf Empfehlung der Bezirksregierung, die aufgrund des relativ frühen Planungstadiums einzelner kommunaler Teilmaßnahmen anregte, zunächst nur die Planungskosten r diese Maßnahmen im Rahmen des aktuellen Antrags zur Förderung anzumelden. Nach Abschluss der Planung und inhaltlicher Qualifizierung der Teilmnahmen soll die rderung der baulichen Umsetzung dann im Rahmen eines kleinen ergänzenden Förderantrags im Folgejahr beantragt werden.

Die Verwaltung wird über das Ergebnis der Förderantragsstellung weiter berichten.

Rechtslage:

Die Umsetzung des Projektes ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

r die weitere personelle Begleitung der Tourismusinfrastrukturanträge wurde über den Förderantrag „RWP Nord“ (Aachener Revier) eine halbe Personalstelle über das entsprechende Förderprogramm beantragt und befristet eingestellt.

Über den Förderantrag „RWP Süd“ (Aachener/Eifel) ist eine halbe Personalstelle über das entsprechende Förderprogramm beantragt. Bei entsprechender Bewilligung erfolgt eine befristete Beschäftigung.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

RWP-Antrag Nordraum

Die finanziellen Auswirkungen des RWP-Antrags Nordraum wurden umfassend in den Vorlagen 2015/0425, 2016/0110 und 2017/0518 dargestellt. Den anfallenden Aufwendungen in Höhe von 1.576.579,18 € sowie den Eigenmitteln in Höhe von 316.315,84 € wurde für die Laufzeit des Projektes bis Ende 2020 zugestimmt (siehe Sitzungsvorlage 2017/0518).

Zur Deckung der im Rahmen des RWP-Förderantrags Aachener Revier“ anfallenden Kosten/Eigenanteile für die StädteRegion Aachen werden entsprechende Mittel aus dem Sachkonto 544029 „Sach-/Projektkosten RWP Nord“, Kostenträger 15.01.03, Kostenstelle 585000, angesetzt. r das Haushaltsjahr 2018 wurden 782.500 € eingeplant. Für die Jahre 2019 und 2020 sind die entsprechenden Mittel einzuplanen.

RWP-Antrag draum

Die finanziellen Auswirkungen des RWP-Antrags draum wurden umfassend in der Vorlage 2017/0518 dargestellt. Den anfallenden Aufwendungen in Höhe von 4.201.886, 72 wurde dem Grunde nach zugestimmt. Aufgrund der Abstimmungen mit der Bezirksregierung hat sich das tatsächlich beantragte Gesamtprojektvolumen leicht reduziert und beläuft sich auf 3.942.523,40 € bei einer Fördersumme von 3.154.018,72 €.

Zur Deckung der im Rahmen des RWP-Förderantrags „Erlebnisraum Aachen/Eifel anfallenden Kosten/Eigenanteile für die StädteRegion Aachen werden entsprechende Mittel aus dem Sachkonto 544030 „Sach-/Projektkosten RWP Süd“, Kostenträger 15.01.03, Kostenstelle 585000, angesetzt. r die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 sind insgesamt entsprechend 3.942.523,40 € einzuplanen.

Nach Vorliegen des endgültigen Bewilligungsbescheides (noch in 2018 angendigt), kann die genaue Berechnung der Aufteilung der Eigenmittel erfolgen. Es ist vorgesehen, dass die Kommunen 10% der Kofinanzierung bezogen auf ihren eigenen kommunalen Baustein der StädteRegion Aachen refinanzieren. Da die StädteRegion Aachen bei der Gesamtmaßnahme zum Mehrwert der Kommunen in Vorleistung geht, wird im Beschlussvorschlag auch die gesamte Höhe des Eigenanteils i.H.v. 788.504,68 € beschlossen.

Erst nach Vorlage einer Bewilligung mit allen Informationen seitens der Fördergeber kann eine konkretisierende Kofinanzierung durch die Kommunen berechnet werden.

Ökologische Auswirkungen:

Das Projekt baut überwiegend auf bestehenden Infrastrukturen auf und optimiert diese für die im Rahmen des Antrags anvisierten Zielgruppen, so dass der zusätzliche Flächenverbrauch durch die Schaffung der Schleifen zu vernachlässigen ist und narliche Ressourcen in der Konsequenz geschont werden können. Die von Beginn an vorgesehene Integration vorhandener Freizeiteinrichtungen und Sehenswürdigkeiten der Region hrt gleichzeitig auch zu einer Besucherlenkung, die sich ebenfalls positiv auf eine ökologische nachhaltige Entwicklung auswirkt.

In Hinblick auf die ausgeschilderten Mountainbike-Routen besteht neben der Schaffung eines neuen touristischen Angebots eine weitere Hauptintention darin, das sogenannte „Wilde Fahren“ einzudämmen und eine gezielte Lenkung der Mountainbiker in der Region zu erreichen. Hierdurch werden ökologisch besonders sensible und schützenswerte Bereiche entlastet und eine gezielte Besucherlenkung erreicht.

Im Auftrag:

gez.: Terodde


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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Dezember 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 29. November 2018Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 28. November 2018Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Tourismus- und Kulturausschuss
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Tagesordnung