Neufestsetzung der Abfallgebühren ab dem
[01.01.2019](si010.asp?YY=2019&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2019 anzeigen"
)
hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2019
- Letzte Beratung
- Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
- Federführend
- Fachdienst KDW
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4748
Der Rat der Stadt stimmt der vom Fachdienst KDW vorgelegten Gebührenbedarfskalkulation 2019 für die Berechnung der Abfallgebühren zu.
gez. i.V. von Hoegen . .
Bürgermeister Nelles
gez.Stolten . gez. Woldeit .
FDL KDW Stolten Sachbearbeiter
gez. Bremen .
Stadtkämmerer Bremen
Darstellung des Vorgangs:
Allgemeines
Der Bereich öffentliche Abfallwirtschaft wird seit dem 01.01.2016 als Fachdienst KDW innerhalb der Verwaltung der Stadt Würselen geführt und ist als solcher vollständig in den städtischen Haushalt integriert. Mit der Aufgabe der Abfallerfassung und dem Transport sowie mit dem Betrieb des Wertstoffhofes ist der Zweckverband RegioEntsorgung beauftragt.
- Kalkulationsgrundlagen
Basis für die Gebührenbedarfskalkulation für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2019 bilden für den Fachdienst „KDW“ die Leistungsdaten des Jahres 2017, die Kosten/Erlöse des laufenden Betriebsjahres 2018 und die prognostizierten Leistungsdaten des Jahres 2019.
Die Umlagekosten des Zweckverbandes beruhen auf der Kalkulation des Zweckverbandes RegioEntsorgung AöR unter Berücksichtigung der für das Jahr 2019 prognostizierten Leistungs- und Mengendaten.
- Kostenstrukur
Kostenarten |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
|
2018 |
2019 |
|
Kosten KDW |
289.078 € |
314.599 € |
- 25.521 € |
ILV Stadtkasse und Kämmerei |
189.053 € |
201.910 € |
- 12.857 € |
Umlage Zweckverband |
544.150 € |
600.106 € |
- 55.956 € |
Behälterkosten / Schadstoffsammlung |
139.563 € |
125.581 € |
13.982 € |
Entsorgungskosten |
1.239.064 € |
1.257.733 € |
- 18.669 € |
Kosten für Sammlung und Transport |
1.067.388 € |
1.045.199 € |
22.189 € |
Verwaltungskosten |
307.226 € |
315.394 € |
- 8.168 € |
Gesamtkosten |
3.775.522 € |
3.860.522 € |
- 85.000 € |
- Ertragsstruktur
Ertragsarten |
Gebühren- |
Gebühren- |
Abweichung |
|
2018 |
2019 |
|
Müllsackgebühren /Wertstoffhof |
25.000 € |
25.000 € |
0 € |
Verkaufserlöse Altpapier |
327.470 € |
200.000 € |
- 127.470 € |
DSD Anteil Altpapier |
17.533 € |
17.470 € |
- 63 € |
Erlöse Wertstoffhof |
25.000 € |
25.000 € |
0 € |
Personal- u. Sachkosten-Erstg. |
14.000 € |
14.000 € |
0 € |
ILV Gewerbewesen |
0 € |
170 € |
170 € |
Bußgelder / Kostenerstattungen |
1.000 € |
500 € |
- 500 € |
Gesamterlöse |
410.003 € |
282.140 € |
- 127.863 € |
Erläuterung zur Abweichung Verkaufserlöse Altpapier:
Die geplanten Verkaufserlöse für das Altpapier konnten bisher nicht von der RegioEntsorgung für das Jahr 2019 geplant werden, da derzeit noch die Ausschreibung diesbezüglich läuft. Es konnte jedoch schon gesagt werden, dass die Erlöse deutlich sinken werden, so dass ich die Einnahmen vorsichtig auf 200.000 € geschätzt habe.
- Ermittlung der notwendigen Gebühren zur Kostendeckung im Haushaltsjahr 2019
|
Gesamt |
EW/EWG-Gebühr |
Abfuhr- gebühr |
Gebühr Biotonne |
|
|
|
|
|
Kosten |
3.860.522 €
|
1.966.893 € |
1.133.176 € |
760.452 € |
Erlöse aus Umsätzen |
282.140 € |
282.140 € |
|
|
Gebührenausgleichsrücklage |
357.400 € |
246.300 € |
19.000 € |
92.100 € |
Gebührenbedarf |
3.220.982 € |
1.438.453 € |
1.114.176 € |
668.352 € |
- Kostenstellenrechnung
Kostenstellen |
Gebühren- |
|
2019 |
EW-/EWG-Gebühr |
1.966.893 € |
Abfuhrgebühr |
1.133.176 € |
Gebühr Biotonne |
760.452 € |
Gesamt |
3.860.522 € |
- Kostenträger / Kostenträgerrechnung
Die Anzahl der Kostenträger bei den „EW-/EWG-Gebühren“ steigt von 46.300 auf 48.023. Die Kostenträger „Biotonne“ und „Abfuhrgebühr“ bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant. Zumal insbesondere bei letzteren das Abfuhrverhalten der Abgabepflichtigen nicht voraussehbar ist.
Der Kalkulation 2019 liegen daher folgende Kostenträger zu Grunde:
- EW-EWG-Gebühr (Werte) 48.023
- Biotonne (Werte) 30.500
- Abfuhrgebühr (Liter)20.000.000
Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die durch Gebühren zu deckenden Kosten durch die Kostenträger dividiert und ergeben so den Gebührensatz.
Gebühr je EW / EWG
Kalkulationsjahr |
2018 |
2019 |
Kostenträger |
46.300 |
48.023 |
- durch Gebühr zu deckende Kosten |
1.386.901 |
1.438.453 € |
Gebühr EW/EWG |
29,95466 € |
29,95373 € |
Es wurden 246.300 € aus der Gebührenausgleichsrückstellung aufgelöst. Die EW/EWG Gebühr bleibt gleich zum Vorjahr.
Abfuhrgebühr Restmüll
Unter Zugrundelegung der derzeitigen Gefäßanzahl multipliziert mit einer kalkulierten Entleerungshäufigkeit werden voraussichtlich 20.000.000 Liter Restmüll in 2019 entsorgt.
Kalkulationsjahr |
2018 |
2019 |
Kostenträger |
20.000.000 l |
20.000.000 l |
- durch Gebühr zu deckende Kosten |
1.114.157 € |
1.114.176 € |
Kosten je Liter |
0,05571 € |
0,05571 € |
Es wurden 19.000 € aus der Gebührenausgleichsrücklage kostenmindernd eingesetzt. Die Kosten je Liter ändern sich zum Vorjahr nicht.
Auf Basis der der obigen Kosten je Liter errechnen sich folgende Abfuhrgebühren pro Entleerung:
Entscheidend für die Höhe der Abfuhrgebühren ist die Leerungshäufigkeit.
Biotonne
Kalkulationsjahr |
2018 |
2019 |
Kostenträger |
30.500 |
30.500 |
- durch Gebühr zu deckende Kosten |
668.276 € |
668.352 € |
|
21,91069 € |
21,91319 € |
Es wurden 92.100 € aus der Gebührenausgleichsrücklage kostenmindernd eingesetzt. Auch hier bleibt die Gebühr gleich zum Vorjahr.
Abfallsäcke (70-Liter Abfallsäcke)
Zur Kostenermittlung wird der Literpreis aus der Restmüll-Entsorgung herangezogen. Die Kosten erhöhen sich um 0,50 € pro Sack für die Anschaffung und Verkaufsprovision.
Volumen |
Kosten je Liter |
Gebühr je Leerung |
Anschaffung / Provision |
Gebühr je Sack |
70 Liter |
0,05571 € |
3,90 € |
0,50 € |
4,40 € |
Die Gebühr pro Sack bleibt konstant zum Vorjahr bei 4,40 €.
- Gebührenausgleichsrücklage
Die Rücklage soll genutzt werden, um die jährlichen Schwankungen in den Kosten / Erlösen der Abfallwirtschaft abzufedern und somit eine weitgehend konstante Gebührenpolitik ermöglichen.
Nach den Vorgaben von § 6 KAG ist im Haushaltsjahr 2019 letztmalig eine Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage aus dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2015 möglich. Aus dem Jahr 2015 ist ein Restbetrag von 85.324,13 € aufzulösen. Die verbleibenden 272.075,87 € werden aus dem Überschuss von 2016 verwendet. (Es verbleibt ein Überschuss aus dem Jahre 2016 von 199.372,01 €, welcher in der Kalkulation 2020 aufgelöst wird.)
Finanzielle Auswirkungen:
Gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen 2019 ergibt sich durch die vorgelegte Gebührenbedarfskalkulation eine Haushaltsverbesserung von 37,9 T€.
Die obigen Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf die erfolgswirksamen Erträge und Sachaufwendungen. Veränderungen im Rahmen interner Leistungsverrechnungen gegenüber anderen gebührenrechnenden Haushalten sind nicht berücksichtigt, da diese nicht im Haushalt veranschlagt werden.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Keine
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Beratungsfolge
Dienstag, 11. Dezember 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen
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- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat
Donnerstag, 29. November 2018Sitzung des Technik- und Bauausschusses
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- Vorberatung
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