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Neufestsetzung der Abfallgebühren ab dem
[01.01.2019](si010.asp?YY=2019&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2019 anzeigen"
)
hier: Gebührenbedarfskalkulation für das Jahr 2019


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst KDW
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4748

Der Rat der Stadt stimmt der vom Fachdienst KDW vorgelegten Gebührenbedarfskalkulation 2019 für die Berechnung der Abfallgebühren zu.

gez. i.V. von Hoegen . .

rgermeister Nelles

gez.Stolten . gez. Woldeit .

FDL KDW Stolten Sachbearbeiter

gez. Bremen .

Stadtkämmerer Bremen

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Allgemeines

Der Bereich öffentliche Abfallwirtschaft wird seit dem 01.01.2016 als Fachdienst KDW innerhalb der Verwaltung der Stadt Würselen geführt und ist als solcher vollständig in den städtischen Haushalt integriert. Mit der Aufgabe der Abfallerfassung und dem Transport sowie mit dem Betrieb des Wertstoffhofes ist der Zweckverband RegioEntsorgung beauftragt.

  1. Kalkulationsgrundlagen

Basis für die Gebührenbedarfskalkulation für den Zeitraum 01.01. bis 31.12.2019 bilden für den Fachdienst „KDW“ die Leistungsdaten des Jahres 2017, die Kosten/Erlöse des laufenden Betriebsjahres 2018 und die prognostizierten Leistungsdaten des Jahres 2019.

Die Umlagekosten des Zweckverbandes beruhen auf der Kalkulation des Zweckverbandes RegioEntsorgung AöR unter Berücksichtigung der für das Jahr 2019 prognostizierten Leistungs- und Mengendaten.

  1. Kostenstrukur

Kostenarten

Gebühren-
kalkulation

Gebühren-
kalkulation

Abweichung

2018

2019

Kosten KDW

289.078 €

314.599 €

- 25.521 €

ILV Stadtkasse und Kämmerei

189.053 €

201.910 €

- 12.857 €

Umlage Zweckverband

544.150 €

600.106 €

- 55.956 €

Behälterkosten / Schadstoffsammlung

139.563 €

125.581 €

13.982 €

Entsorgungskosten

1.239.064 €

1.257.733 €

- 18.669 €

Kosten für Sammlung und Transport

1.067.388 €

1.045.199 €

22.189 €

Verwaltungskosten

307.226 €

315.394 €

- 8.168 €

Gesamtkosten

3.775.522 €

3.860.522 €

- 85.000 €

  1. Ertragsstruktur

Ertragsarten

Gebühren-
kalkulation

Gebühren-
kalkulation

Abweichung

2018

2019

Müllsackgebühren /Wertstoffhof

25.000 €

25.000 €

0 €

Verkaufserlöse Altpapier

327.470 €

200.000 €

- 127.470 €

DSD Anteil Altpapier

17.533 €

17.470 €

- 63 €

Erlöse Wertstoffhof

25.000 €

25.000 €

0 €

Personal- u. Sachkosten-Erstg.

14.000 €

14.000 €

0 €

ILV Gewerbewesen

0 €

170 €

170 €

Bußgelder / Kostenerstattungen

1.000 €

500 €

- 500 €

Gesamterlöse

410.003 €

282.140 €

- 127.863 €


Erläuterung zur Abweichung Verkaufserlöse Altpapier:
Die geplanten Verkaufserlöse für das Altpapier konnten bisher nicht von der RegioEntsorgung für das Jahr 2019 geplant werden, da derzeit noch die Ausschreibung diesbezüglich läuft. Es konnte jedoch schon gesagt werden, dass die Erlöse deutlich sinken werden, so dass ich die Einnahmen vorsichtig auf 200.000 € geschätzt habe.

  1. Ermittlung der notwendigen Gebühren zur Kostendeckung im Haushaltsjahr 2019

Gesamt

EW/EWG-Gebühr

Abfuhr-

gebühr

Gebühr Biotonne

Kosten

3.860.522 €

1.966.893 €

1.133.176 €

760.452 €

Erlöse aus Umsätzen

282.140 €

282.140 €

Gebührenausgleichsrücklage

357.400 €

246.300 €

19.000 €

92.100 €

Gebührenbedarf

3.220.982 €

1.438.453 €

1.114.176 €

668.352 €

  1. Kostenstellenrechnung

Kostenstellen

Gebühren-
kalkulation

2019

EW-/EWG-Gebühr

1.966.893 €

Abfuhrgebühr

1.133.176 €

Gebühr Biotonne

760.452 €

Gesamt

3.860.522 €

  1. Kostenträger / Kostenträgerrechnung

Die Anzahl der Kostenträger bei den „EW-/EWG-Gebühren“ steigt von 46.300 auf 48.023. Die Kostenträger „Biotonne“ und „Abfuhrgebühr“ bleiben gegenüber dem Vorjahr konstant. Zumal insbesondere bei letzteren das Abfuhrverhalten der Abgabepflichtigen nicht voraussehbar ist.

Der Kalkulation 2019 liegen daher folgende Kostenträger zu Grunde:

  • EW-EWG-Gebühr (Werte) 48.023
  • Biotonne (Werte) 30.500
  • Abfuhrgebühr (Liter)20.000.000

Im Rahmen der Kostenträgerrechnung werden die durch Gebühren zu deckenden Kosten durch die Kostenträger dividiert und ergeben so den Gebührensatz.

Gebühr je EW / EWG

Kalkulationsjahr

2018

2019

Kostenträger

46.300

48.023

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.386.901

1.438.453 €

Gebühr EW/EWG

29,95466 €

29,95373 €

Es wurden 246.300 € aus der Gebührenausgleichsrückstellung aufgelöst. Die EW/EWG Gebühr bleibt gleich zum Vorjahr.

Abfuhrgebühr Restmüll

Unter Zugrundelegung der derzeitigen Gefäßanzahl multipliziert mit einer kalkulierten Entleerungshäufigkeit werden voraussichtlich 20.000.000 Liter Restmüll in 2019 entsorgt.

Kalkulationsjahr

2018

2019

Kostenträger

20.000.000 l

20.000.000 l

- durch Gebühr zu deckende Kosten

1.114.157 €

1.114.176 €

Kosten je Liter

0,05571 €

0,05571 €

Es wurden 19.000 € aus der Gebührenausgleichsrücklage kostenmindernd eingesetzt. Die Kosten je Liter ändern sich zum Vorjahr nicht.

Auf Basis der der obigen Kosten je Liter errechnen sich folgende Abfuhrgebühren pro Entleerung:

Entscheidend für die Höhe der Abfuhrgebühren ist die Leerungshäufigkeit.

Biotonne

Kalkulationsjahr

2018

2019

Kostenträger

30.500

30.500

- durch Gebühr zu deckende Kosten

668.276 €

668.352 €

21,91069 €

21,91319 €

Es wurden 92.100 € aus der Gebührenausgleichsrücklage kostenmindernd eingesetzt. Auch hier bleibt die Gebühr gleich zum Vorjahr.

Abfallsäcke (70-Liter Abfallsäcke)

Zur Kostenermittlung wird der Literpreis aus der Restmüll-Entsorgung herangezogen. Die Kosten erhöhen sich um 0,50 € pro Sack für die Anschaffung und Verkaufsprovision.

Volumen

Kosten je Liter

Gebühr je Leerung

Anschaffung / Provision

Gebühr je Sack

70 Liter

0,05571 €

3,90 €

0,50 €

4,40 €

Die Gebühr pro Sack bleibt konstant zum Vorjahr bei 4,40 €.

  1. Gebührenausgleichsrücklage

Die Rücklage soll genutzt werden, um die jährlichen Schwankungen in den Kosten / Erlösen der Abfallwirtschaft abzufedern und somit eine weitgehend konstante Gebührenpolitik ermöglichen.

Nach den Vorgaben von § 6 KAG ist im Haushaltsjahr 2019 letztmalig eine Auflösung der Gebührenausgleichsrücklage aus dem Ergebnis des Haushaltsjahres 2015 möglich. Aus dem Jahr 2015 ist ein Restbetrag von 85.324,13 € aufzulösen. Die verbleibenden 272.075,87 € werden aus dem Überschuss von 2016 verwendet. (Es verbleibt ein Überschuss aus dem Jahre 2016 von 199.372,01 €, welcher in der Kalkulation 2020 aufgelöst wird.)

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Gegenüber den bisherigen Haushaltsansätzen 2019 ergibt sich durch die vorgelegte Gebührenbedarfskalkulation eine Haushaltsverbesserung von 37,9 T€.

Die obigen Veränderungen beziehen sich ausschließlich auf die erfolgswirksamen Erträge und Sachaufwendungen. Veränderungen im Rahmen interner Leistungsverrechnungen gegenüber anderen gebührenrechnenden Haushalten sind nicht berücksichtigt, da diese nicht im Haushalt veranschlagt werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Keine


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 11. Dezember 2018Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Donnerstag, 29. November 2018Sitzung des Technik- und Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Technik- und Bauausschuss
Details
Tagesordnung