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Grabeland - Ratsantrag der Fration DIE LINKE vom 18.09.2018


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Immobilienmanagement
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19336

Erläuterungen:

Die Fraktion DIE LINKE hat folgenden Ratsantrag gestellt:

„Der Rat möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, welche unbebauten Grundstücke der Stadt Aachen als Grabeland verpachtet werden können.

Begründung:

In verschiedenen Städten werden unbebaute städtische Grundstücke für hobbygärtnerische Nutzung verpachtet. Die Verträge sind jährlich kündbar; Aufbauten und mehrjährige Pflanzen sind nicht zulässig.

Durch die Vertragsgestaltung ist gewährleistet, dass die Grundstücke kurzfristig für eine mögliche Bebauung zur Verfügung stehen, zwischenzeitlich bieten die Flächen Einwohnerinnen und Einwohnern Möglichkeiten für naturnahe Freizeitgestaltung.“

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

Sobald Flächen für eine Nutzung als Grabeland identifiziert werden, werden diese bei Nachfrage entsprechend verpachtet. Für diese Flächen entfällt städtischer Pflegeaufwand.

Zur Zeit hat die Stadt Aachen ca. 140 unbebaute Flächen als Grabe- oder Gartenland verpachtet. Es handelt sich dabei in der Regel nicht um zu Bauland entwickelbare Flächen.

Die wenigen Wohn- und Gewerbebaugrundstücke, die der Stadt Aachen aktuell zur Verfügung stehen, werden kurzfristig vermarktet und eignen sich daher nicht für eine Zwischennutzung. Baugrundstücke in Neubaugebieten wie Lichtenbusch Innenbereich (Bebauungsplan Nr. 855 I) oder Kornelimünster West/Oberforstbacher Straße (Bebauungsplan Nr. 812) wurden oder werden bis zur Erschließung von den bisherigen landwirtschaftlichen Pächtern bewirtschaftet. Dabei ist eine kurzfristige Kündigung der Verträge gewährleistet.

Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.

 

 

Beschlussvorschlag:


Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

 

 

Anlage/n:


Ratsantrag


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 11. Dezember 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
Details
Tagesordnung