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Neubau Gesamtschule Würselen;
hier: Kostenanpassung


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.1
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4789

Der Rat der Stadt Würselen nimmt zur Kenntnis, dass durch die neue Lösung für den Bolzplatz in der Form einer Umwandlung zu einem Kleinspielfeld bei der Firma Goldbeck Minderkosten in Höhe von 76.362,30 € auf der I-Nr. 218 000 301 entstehen (siehe Anlage 1).

Der Rat der Stadt Würselen beschließt folgende Maßnahmen:

1.) Baukosten (I-Nr. 218 000 301):

12.914,44 € Anbindung der Nahwärmeleitung bis ans Gebäude

6.997,20 € Rolladen zur Abtrennung der Essensausgaben an Kiosk und Mensa

21.448,00 € Mobile Trennwand i.B. der Essräume bei den Hauswirtschaftsräumen

6.580,70 € Anpassung der Oberbodenbeläge und Ausstattung der Außenanlagen

16.433,69 € Umsetzung des Farbkonzeptes

5.282,74 € Herrichten Kiosk zum Verkauf von Speisen u Getränken

4.879,00 € Treppe von der Aula zur Bühne

74.535,77 € Summe

2.) Transaktionskosten (I-Nr. 218 000 305):

40.000,00 € Abfuhr kontaminiertes Material und Betonfundamente

3.) BGA-Einrichtung (I-Nr. 218 000 605):

139.000,00 € Ausstattung mit Medien orientiert am Stand der heutigen Technik

5.319,30 € Bühnenvorhang

Finanzierungsbeschlüsse:

Zu 1.) Baukosten (I-Nr. 218 000 301):

Der Rat der Stadt beschließt die Kompensation der zusätzlichen Kosten (ca. 75.000,00 €) durch die Umwandlung des Bolzplatzes zu einem Kleinspielfeld (Kosten ca. 76.000,00 €).

Zu 2.) Transaktionskosten (I-Nr. 218 000 305):

Der Rat der Stadt beschließt im Haushalt des Jahres 2019 bei den Transaktionskosten Gesamtschule zusätzlich einen Betrag in Höhe von 56.000,00 € zu veranschlagen.

Sollten insgesamt gegenüber den bisherigen Planungen in 2019 keine Einsparungen in gleicher Höhe entstehen, ist dieser Betrag über Darlehen zu finanzieren.

Zu 3.) BGA-Einrichtung (I-Nr. 218 000 605):

a) Der Rat der Stadt stimmt der Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei I-Nr. 218000303 -Mensa Gesamtschule- in Höhe von 47.800,00 € zu.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der VE der I-Nr. 541000115 -IHK Beleuchtung Radweg-.

b) Der Rat der Stadt beschließt, die zusätzlich in 2019 benötigten Mittel bei I-Nr. 218000303 -Mensa Gesamtschule- in Höhe von 138.000,00 € bereit zu stellen.

Die Finanzierung soll in 2019 über die noch nicht verausgabten Mittel der Investitionspauschale erfolgen.

Damit ohne weitere Beschlüsse entsprechende Buchungen vorgenommen werden können, stimmt der Rat der Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung bei I-Nr. 218000303 -Mensa Gesamtschule- in Höhe von 138.000,00 € für das Haushaltsjahr 2019 zu.

Die Deckung erfolgt über nicht verbrauchte Mittel der Investitionspauschale aus dem Jahresabschluss 2018.

c) Der Rat der Stadt stimmt der Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung bei I-Nr. 218000605 -Einrichtung Gesamtschule- in Höhe von 473.000,00 € zu.

Die Deckung erfolgt durch Einsparungen bei der VE der I-Nr. 541000115 -IHK Beleuchtung Radweg-.

d) Der Rat der Stadt stimmt der Genehmigung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 55.000,00 € zu.

Die Deckung erfolgt über Einsparungen bei der I-Nr. 315100301 -Asyl Neustr. 40 Sanierung/Anbau-.

gez. Nelles . gez. von Hoegen .

Bürgermeister Erster u. Techn. Beigeordneter

gez. Hartmann . gez. Winkler / Völker / Paffen Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Bremen . gez. Stellungnahme erfolgt zur Sitzung

Stadtkämmerer Mitzeichnung RPA

 

 

Darstellung des Vorgangs:

1. Unvermeidbare / vertragliche Aufwendungen

Im ÖPP-Vertrag mit der Fa. Goldbeck wurden verschiedene Bestandteile nicht mit beauftragt, die im Vorhinein für den Auftragnehmer nicht kalkulierbar waren. Das betrifft u.a. das Baugrundrisiko, das immer beim Bauherren verbleibt. Deshalb sind Zusatzarbeiten, die nicht durch die vorherigen Untersuchungen und Probenahmen entdeckt und bekannt waren, in der Risikosphäre des Auftraggebers zu sehen. Deshalb sind die unten beschriebenen Zusatzkosten nicht im Hauptauftrag enthalten und als Nachtrag von der Stadt zu tragen.

Des Weiteren sind solche Zusatzkosten, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten waren, entweder weil sie vergessen wurden oder weil sie als nicht absehbare behördliche Forderungen im Planungsprozess auftauchten, ebenfalls als Nachträge anzuerkennen.

2. Nutzerspezifische Ausstattungswünsche / Anforderungen an einen modernen Unterricht

Im Laufe der weiteren Ausführungsplanung und Abstimmungen mit den Nutzern wurden die Anforderungen an die durch die Stadt zu beschaffenden Ausstattungen und die im ÖPP-Vertrag durch den AN Fa. Goldbeck zu liefernden Gegenstände detailliert festgelegt. Nähere Beschreibung, s.u.

Zu 1. Unvermeidbare / vertragliche Aufwendungen

a) Verfüllung eines Brunnenschachtes (siehe Anlage 2)

Kosten: 14.002,54 €

Der Schacht war im Untergrund verborgen und durch eine ca. 1,00 m dicke Erdschicht bedeckt.

b) Sondierungsbohrungen für den Kampfmittelräumdienst (siehe Anlage 3)

Kosten: 60.791,85 €

Diese Kosten waren gem. Vertrag mit der Fa. Goldbeck durch die Stadt zu tragen.

c)Abfuhr kontaminiertes Material und Betonfundamente

Kosten: 40.000,00 €

Durch eine erhöhte Abfuhrmenge von stärker kontaminiertem Bodenaushubmaterial und die Entfernung von alten Betonfundamenten werden Zusatzkosten entstehen, deren Höhe noch nicht beziffert werden konnte. Da der Erdaushub zunächst in Mieten neben die Baugrube gelagert und durch einen Gutachter beprobt werden musste, war im Vorhinein nicht klar, wie hoch die Belastungswerte sein würden und auf welche Deponie das Material gefahren werden musste. Der Anteil des Sondermülls war höher als erwartet.

d)Rechtsanwaltskosten

Kosten: 10.500,00 €

Aufgrund der anhängenden Klagen wurden von der Rechtsabteilung die angegebenen Kosten genannt.

e)Anbindung der Nahwärmeleitung bis ans Gebäude (siehe Anlage 7)

Kosten: 12.914,44 €

Diese Leistung ist vertraglich eine Eigenleistung der Stadt, wurde aber durch Goldbeck in Abstimmung mit der Projektleitung erbracht.

f) Rollladen zur Abtrennung der Essensausgaben an Kiosk u Mensa (Anlage 11)

Kosten: 6.997,20

Diese Anforderung war nicht im Raumbuch definiert, ist aber nach Vorstellung der Planung bei der Lebensmittelüberwachung, analog zur Mensa im Gymnasium behördlich gefordert.

Zu 2. Nutzerspezifische Ausstattungswünsche / Anforderungen an einen modernen Unterricht

a) Ausstattung mit Medien orientiert am Stand der heutigen Technik

Kosten: 139.000,00 €

Bei der Erstellung des Raumbuches (Ende 2016) wurden in allen unterrichtlich genutzten Räumen Projektionstafeln mit einem Ultranahdistanzbeamer ausgeschrieben und in 11 Fachräumen sollten interaktive Tafeln mit Ultranahdistanzbeamer oder entsprechende Displays zum Einsatz kommen. Die Kosten für Displays waren zum Zeitpunkt der Angebotsphase so hoch, dass auf die Displays verzichtet wurde und entsprechende interaktive Tafeln angeboten worden sind.

Durch den rasanten Fortschritt der Technik werden die damals geforderten Projektionstafeln mit einem Ultranahdistanzbeamer nicht mehr hergestellt bzw. sind in ihrer Technik schon so überholt, dass eine Anschaffung nicht mehr dem allgemeinen Stand der Technik entspricht. In den nächsten zwei Jahren wird die Produktion dieser Ultranahdistanzbeamer voraussichtlich eingestellt. Die Kosten für interaktive Tafeln und Displays sind seitdem deutlich gesunken und sind dadurch wieder in die Überlegungen der Schule einbezogen worden.

Die Gesamtschule Würselen möchte eine moderne, am allgemeinen Stand der Technik orientierte Schule werden und hat in mehreren Gesprächen mit den jeweiligen Herstellern und anderen Schulen die einzelnen Möglichkeiten verglichen. Der Wunsch der Schule ist nun 11 Fachräume mit den multifunktionalen Displays von Smart und die restlichen 36 Räume mit Pylonentafeln und interaktiven Beamern inklusive Whiteboardfunktion und Touchsteuerung auszustatten, um das angestrebte Medienkonzept zukunftsorientiert umsetzen zu können.

Die Mehrkosten für den Austausch der digitalen Komponenten in den 47 Räumen betragen insgesamt 166.243,00 €. Dadurch dass die Inneneinrichtung mit der Schule für alle Räume konkretisiert worden ist, konnten präzisere Kostenschätzungen für den Bereich der restlichen Ausstattung (Tische, Stühle, Schränke) vorgenommen werden. Nach aktuellem Stand können ca. 30.000,00 € bei der Ausstattung eingespart werden, so dass für den Austausch der medialen Komponenten nur noch ca. 139.000,00 € benötigt werden.

b) Mobile Trennwand i.B. der Essräume bei den Hauswirtsch.umen (Anlage 5)

Kosten: 21.448,00 €

Im ersten Entwurf waren die beiden Räume durch eine feste Wand getrennt und es gab jeweils eine Tür zum Flurbereich. Die Wand muss deshalb mobil sein, da der Essensraum teilweise auch von einer ganzen Klasse genutzt werden soll. Aktuell können max. 16 Personen in einem Raum essen - eine Klasse besteht aus 27 - 32 Schülerinnen und Schülern. Darüber hinaus wird die Hauswirtschaftsküche auch für Kurse/AGs in der Oberstufe genutzt - dort sind ebenfalls mehr als 16 Personen in einem Kurs.

c) Anpassung der Oberbodenbeläge u Ausstattung der Außenanlagen (Anlage 4)

Kosten: 6.580,70 €

Nach Bemusterung und Abstimmung mit dem Lehrerkollegium.

d) Umsetzung des Farbkonzeptes (siehe Anlage 8)

Kosten: 16.433,69 €

Um eine bessere Orientierung im Gesamtgebäude und eine angenehme Lern- und Aufenthaltsqualität zu schaffen, soll ein Farbkonzept umgesetzt werden. Zum einen werden dadurch die Geschosse jeweils mit einer Leitfarbe markiert zum anderen werden die teils über 100 m langen Flure optisch unterbrochen und gegliedert.

e) Herrichten Kiosk zum Verkauf von Speisen und Getränken (siehe Anlage 9)

Kosten: 5.282,74 €

Bei diesen Kosten ist noch zu prüfen, ob diese Kosten evtl. durch die Fa. Goldbeck zu tragen sind, da eine Trennung von Kalt- und Warmspeisenausgabe vertraglich vereinbart war. Diese Kosten fallen evtl. nicht als Mehrkosten an.

f) Treppe von der Aula zur Bühne (siehe Anlage 10)

Kosten: 4.879,00 €

Ansonsten müssten Besucher z. B. bei Entlassfeiern, wenn sie auf die Bühne wollen, den Raum verlassen und über den Flur von hinten auf die Bühne kommen.

g) hnenvorhang (siehe Anlage 6)´

Kosten: 5.319,30 €

Der Vorhang soll bei Bühnennutzung die Klassenraummöblierung verdecken, die ansonsten aufwändig weggeräumt werden müssten.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Im Haushalt 2018 sind für das Gesamtprojekt Neubau Gesamtschule folgende Summen veranschlagt:

2018

Verpflichtungsermächtigung

2019

I-Nr. I 218 000 301 Baukosten

0 €

0 €

23.746.000 €

I-Nr. I 218 000 305

Transaktionskosten

90.000 €

0 €

0 €

I-Nr. I 218 000 303

Mensa Gesamtschule

0 €

355.000 €

355.000 €

I-Nr. I 218 000 605

Einrichtung Gesamtschule

73.500 €

1.143.000 €

3.253.000 €

GESAMT:

163.500 €

1.498.000 €

27.354.000 €

Nach den aktuellen Kostenschätzungen und den vorliegenden Entscheidungsvorlagen der Firma Goldbeck werden folgende Summen benötigt:

2018

Verpflichtungsermächtigung/ die zu erteilenden Aufträge

2019

I-Nr. I 218 000 301 Baukosten

0 €

0

23.746.000 €

I-Nr. I 218 000 305

Transaktionskosten

90.000 €

0 €

56.000 €

I-Nr. I 218 000 303

Mensa Gesamtschule

0 €

402.800 €

493.000 €

I-Nr. I 218 000 605

Einrichtung Gesamtschule

73.500 €

1.568.200 €

3.308.000 €

GESAMT:

163.500 €

2.026.000 €

27.602.000 €

Zu Baukosten Gesamtschule (I 218000301):

Die zusätzlich zu beschließenden Maßnahmen verursachen Kosten in Höhe von rd. 75.000,00 €.

Wie bekannt und auch im Beschluss ausgeführt, entstehen bei den Baukosten gegenüber der bisherigen Planung Einsparungen in Höhe von rd. 76.000,00 € dadurch, dass das Kleinspielfeld in anderer Form und zusätzlich finanziert realisiert wird.

Die eingesparten Mittel reichen also aus, die zusätzlichen Maßnahmen zu finanzieren.

Zu Transaktionskosten Gesamtschule (I 218000305):

Durch die bereits angefallenen zusätzlichen Maßnahmen Verfüllung eines Brunnenschachtes (rd. 14.000,00 €) und Sondierungsbohrungen Kampfmittelräumdienst (rd. 60.800,00 €), der teilweise bereits zusätzlich bezahlten Maßnahme Anwaltskosten (rd. 10.500,00 €) und den noch zu beauftragenden zusätzlichen Kosten für Sondermüll (rd. 40.000,00 €) entsteht bei den Transaktionskosten ein zusätzlicher Bedarf in Höhe von rd. 125.300,00 €.

Dieser Bedarf kann mit rd. 69.300,00 € durch Einsparungen gegenüber den bisherigen Planungen finanziert werden.

Der Restbetrag in Höhe von rd. 56.000,00 € muss durch zusätzliche Veranschlagung in 2019 finanziert werden. Letztlich wird in 2019 dieser Betrag durch Darlehen zu finanzieren sein.

Zu Mensa Gesamtschule (I218000303):

Um die Aufträge des Jahres 2018 finanzieren zu können, wird es erforderlich, in 2018 den bisher eingeplanten Betrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Erteilung von Aufträgen eingeplant war, um rd. 47.800,00 € zu erhöhen.

Als Deckung kann hier die nicht in Anspruch zu nehmende VE der Beleuchtung Radweg im Rahmen von ISEK herangezogen werden, da die Realisierung des Radweges zeitlich verschoben wurde.

Insgesamt entstehen im Haushaltsjahr 2019 gegenüber den bisherigen Veranschlagungen Mehrkosten in Höhe von insgesamt 138.000,00 €; in diesem Betrag sind die erhöhten Beträge der VE 2018 enthalten.

Da die zusätzlichen Mittel in Höhe von 138.000,00 € bisher nicht finanziert sind, ist ein entsprechender Beschluss hierzu zu fassen.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Betrag im Haushaltsjahr 2019 durch die im Rahmen des Jahresabschlusses 2018 noch zu bildende Ermächtigungsübertragung für noch nicht verausgabte Mittel der Investitionspauschale zu finanzieren.

Diese Finanzierungsart hat den Vorteil, dass die anfallenden Abschreibungen für die kurzlebenden Wirtschaftsgüter den Haushalt der Zukunft nicht belasten aufgrund der Auflösung entsprechender Sonderposten.

Damit im Laufe des Haushaltsjahres 2019 ohne weitere Beschlüsse die entsprechenden Buchungen vorgenommen werden können, ist bereits heute eine entsprechende erhebliche überplanmäßige Ausgabe zu beschließen.

Zu Einrichtung Gesamtschule (I218000605):

Um die Aufträge des Jahres 2018 einschließlich der noch zu entscheidenden Maßnahmen finanzieren zu können, wird es erforderlich, in 2018 den bisher eingeplanten Betrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Erteilung von Aufträgen eingeplant war, um rd. 425.200,00 € zu erhöhen.

Als Deckung kann hier die nicht in Anspruch zu nehmende VE der Beleuchtung Radweg im Rahmen von ISEK herangezogen werden, da die Realisierung des Radweges zeitlich verschoben wurde.

Durch die vorstehende Aufstockung der VE zur Auftragserteilung entstehen in 2019 gegenüber der bisherigen Veranschlagung keine Mehrkosten; hier ist es lediglich erforderlich, die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Auftragserteilung zu Lasten des Jahres 2019 zu schaffen.

Der bei dieser Investitionsmaßnahme entstehende Mehrbedarf in Höhe von rd. 55.000,00 €, der durch die Finanzierung von zusätzlichen anfallenden Personalkosten entsteht, muss entsprechend zusätzlich finanziert werden.

Damit die Ausführung der geplanten Maßnahmen erfolgen kann, sind die benötigten Mittel überplanmäßig zusätzlich bereitzustellen. Die Finanzierung kann über die nicht in Anspruch zu nehmenden Mittel für das Asylheim Neustr. 40 erfolgen.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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