Der Städteregionstag stellt den der Sitzungsvorlage 2018/0551 als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2019 für das Senioren- und Betreuungszentrum der Städteregion Aachen in Eschweiler fest.
Sachlage:
Nach § 14 Eigenbetriebsverordnung (EigVO) hat der Eigenbetrieb vor Beginn eines jeden Wirtschaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
Der Wirtschafsplan besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Er ist unverzüglich zu ändern, wenn u. a. das Jahresergebnis sich gegenüber dem Erfolgsplan erheblich verschlechtern wird und diese Verschlechterung die Haushaltslage der Städteregion beeinträchtigt.
Der Erfolgsplan muss alle vorhersehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres enthalten.
Der Vermögensplan muss mindestens die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben des Wirtschaftsjahres enthalten, die sich aus Anlageänderungen (Erneuerung, Erweiterung, etc.) und aus der Kreditwirtschaft des Eigenbetriebes ergeben.
Die Stellenübersicht hat die im Wirtschaftsjahr erforderlichen Stellen für Beschäftigte zu enthalten.
Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2019 ist beigefügt.
Rechtslage:
Für die Feststellung des Wirtschaftsplanes ist nach § 14 EigVO der Städteregionstag zuständig.
Im Auftrag:
gez. Müller
Anlage:
Wirtschaftsplan für das Jahr 2019
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 13. Dezember 2018Sitzung des Städteregionstages
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