Der Entwurf des Haushaltsplanes 2019 einschließlich der Finanzplanung 2020 bis 2022 wurde am 10.10.2018 in den Rat der Stadt Aachen eingebracht und zur weiteren Beratung an die Gremien verwiesen.
Grundlage für die Beratung sind die durch den Fachbereich Finanzsteuerung übersandten, der Vorlage beigefügten ausschussbezogenen Unterlagen, ausweislich derer der Mobilitätsausschuss zuständig ist für die folgenden Produkte:
020 701 Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum
020 703 Verkehrsrechtliche Genehmigungen
110 101 Koordination Betriebsführung STAWAG
110 102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle
110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung
120 101 Sondernutzung
120 102 Neubau und Unterhaltung von Straßen
120 104 Einräumung von Rechten an Straßen
120 201 Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze
120 202 Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen
Die entsprechenden Unterlagen sind der Vorlage beigefügt, sofern Veränderungen zum Entwurf vor der Sitzung des Ausschusses bekannt werden, wird eine entsprechende Veränderungsnachweisung nachgereicht.
Soweit in den bis zur Ausschusssitzung erfolgten Haushaltsberatungen in den Bezirksvertretungen Beschlüsse zu den o.a. Produkten gefasst werden, werden diese in der Sitzung bekannt gegeben.
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss beschließt ausschließlich der Personal- und Versorgungsaufwendungen die Teilergebnispläne der Produkte
020 701 Entfernen nicht zugelassener KFZ im öffentl. Straßenraum
020 703 Verkehrsrechtliche Genehmigungen
110 101 Koordination Betriebsführung STAWAG
110 102 Verwaltung Stadtentwässerung und Kanäle
110 301Brunnenversorgung und Bachverrohrung
120 101 Sondernutzung
120 102 Neubau und Unterhaltung von Straßen
120 104 Einräumung von Rechten an Straßen
120 201 Verkehrskonzepte u. Planung Straßen, Wege, Plätze
120 202 Planung, Betreuung u. Unterhaltung Verkehrsanlagen
entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2019 und der Finanzierung 2020 bis 2022 einschließlich der Veränderungsnachweisung sowie der Produktblätterund beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die jeweiligen Teilfinanzpläne zu übertragen.
Der Mobilitätsausschuss beschließt ebenfalls die in den entsprechenden Teilfinanzplänen veranschlagten Investitionen sowie deren Finanzplanung 2020 bis 2022 einschließlich der Veränderungsnachweisung und beauftragt die Verwaltung, die Auswirkungen der Veränderungen in der Teilfinanzplanung in die Ergebnisplanung einzuarbeiten.
Anlage/n:
Kontenscharfe Darstellung – Mobilitätsausschuss
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 13. Dezember 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses
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