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Am Burgberg von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße

Abrechnung der Erschließungsanlage gemäß §§ 127ff. Baugesetzbuch (BauGB) zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen


Letzte Beratung
Donnerstag, 24. Januar 2019 (öffentlich)
Federführend
Bauverwaltung
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19293

Erläuterungen:


Für die Erschließungsanlage “Am Burgberg“ von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße wurden im Jahr 1997 Vorausleistungen gemäß § 133 Abs. 3 BauGB erhoben. Gleichzeitig wurde die Ablösung der Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 13 EBS angeboten. Fast alle Beitragspflichtigen haben das Angebot der Ablösung angenommen und Ablösungsverträge geschlossen, so dass nunmehr nur noch diejenigen Beitragspflichtigen zur Zahlung des endgültigen Erschließungsbeitrages herangezogen werden, die seinerzeit lediglich den Vorausleitungsbetrag gezahlt haben.

Die Erschließungsanlage “Am Burgberg“ von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße wurde 2014 endgültig ausgebaut. Sie gilt in ihrer erstmaligen Einrichtung seit dem 15.09.2014 (Abnahmedatum) als endgültig hergestellt. Damit ist die Beitragspflicht gemäß § 133 Abs. 2 BauGB zu den Ausbaukosten entstanden. Der beitragsfähige Erschließungsaufwand ist mit den noch beitragspflichtigen Eigentümern unter Berücksichtigung der bereits erbrachten Vorausleistungen abzurechnen.

Die Grundstücke, die von der o. a. Straße erschlossen sind und auf die der beitragsfähige Aufwand zu

verteilen ist (Abrechnungsgebiet), sind in einem Lageplan ausgewiesen, der Bestandteil der Abrechnung ist.

 

 

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss beschließt die Abrechnung der Erschließungsanlage „Am Burgberg“ von Friedenstraße bis Fußweg Eichenstraße zum Zwecke der Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit der Satzung der Stadt Aachen über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (EBS).

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

1.600.000

1.600.000

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Finanzielle Auswirkungen

PSP 5-120102-900-02900-160-1, Kostenart 68870000 Erschließungsbeiträge

Maßnahmebezogene Einnahmen

5.472,78 Beiträge gem. §§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)

 

 

Anlage/n:Beitragssatzermittlung


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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Eichenstraße
  • Am Burgberg
  • Friedenstraße

Beratungsfolge

Donnerstag, 24. Januar 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses unter Beiladung der Bezirksvertretungen Aachen-Brand und Aachen-Eilendorf zu dem öffentlichen Tagesordnungspunkt 2

Art
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Ausschuß
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Donnerstag, 13. Dezember 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
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Tagesordnung