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Bebauungsplan 187, 2. Änderung im Bereich Kesselsgracht;
hier: Offenlagebeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4709

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den vorliegenden Entwurf zur 2.Änderung des Bebauungsplanes 187 im Bereich Kesselsgracht einschl. textlicher Festsetzungen und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

gez. Nelles, 26.11.2018gez. von Hoegen, 23.11.2018

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 22.11.2018.gez. Jenniches, 22.11.2018

FachdienstleiterSachbearbeiterin

gez. Zitzen, 26.11.2018.

Mitzeichnung SEW

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 30.03.2017 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes 187 und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 02.05.2017 bis einschließlich 02.06.2017 durch Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung oder im Internet statt. Es wurden zwei Stellungnahmen (Anlage 2) abgegeben.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 24.04.2017 beteiligt und um Stellungnahmen bis zum 02.06.2017 gebeten. In dieser Zeit gingen mehrere Stellungnahmen (Anlage 3) ein.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen.

Inzwischen ist der Planentwurf für den Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Begndung ausgearbeitet worden (siehe Anlagen). Die Unterlagen können nach Drucklegung der Sitzungsvorlage im Internet unter www.wuerselen.de/bauleitplanung Bebauungsplan 187, 2. Änderung einschließlich des Schallimmissionstechnischen Fachbeitrages (siehe Anlage 7) eingesehen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, mit dem vorliegenden Planentwurf die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht BP 187, 2. Änd.

Anlage 2: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlage 3: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Anlage 4: Auszug Bebauungsplanentwurf BP 187, 2. Änd. mit Legende

Anlage 5: Entwurf der Textlichen Festsetzungen

Anlage 6: Entwurf der Begründung

Anlage 7: Schallimmissionstechnischer Fachbeitrag*

Die mit * gekennzeichnete Anlage wird nicht gedruckt, sie ist im Ratsinformationssystem einsehbar.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Dezember 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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Tagesordnung