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Bebauungsplan 221 im Bereich Lümeth;
hier: Offenlagebeschluss


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4800

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den vorliegenden Entwurf zum Bebauungsplanes 221 im Bereich Lümeth einschl. textlicher Festsetzungen und Begründung gem. § 3 Abs. 2 BauGB auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

gez. Nelles, 26.11.2018gez. von Hoegen, 23.11.2018

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 22.11.2018.gez. Jenniches, 22.11.2018

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 18.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes 221 und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Zudem wurde der Beschluss gefasst, die Zurückstellung von zwei vorliegenden Baugesuchen innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes gem. § 15 BauGB bei der Baugenehmigungsbehörde zu beantragen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand in der Zeit vom 12.06.2017 bis einschließlich 14.07.2017 durch Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen in der Verwaltung oder im Internet statt. Es wurde eine Stellungnahme (Anlage 2) abgegeben.

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.05.2017 beteiligt und um Stellungnahmen bis zum 14.07.2017 gebeten. In dieser Zeit gingen mehrere Stellungnahmen (Anlage 3) ein.

Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und die der Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen.

Inzwischen ist der Planentwurf für den Bebauungsplan mit textlichen Festsetzungen und Begründung ausgearbeitet worden (siehe Anlagen). Die Unterlagen können nach Drucklegung der Sitzungsvorlage im Internet unter www.wuerselen.de/bauleitplanung Bebauungsplan 221 einschließlich der Fachbeiträge zur Artenschutzprüfung Stufe I und Stufe II (siehe Anlagen 7 und 8) eingesehen werden.

Die Verwaltung schlägt vor, mit dem vorliegenden Planentwurf die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht BP 221

Anlage 2: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlage 3: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Anlage 4: Auszug Bebauungsplanentwurf BP 221 mit Legende

Anlage 5: Entwurf der Textlichen Festsetzungen

Anlage 6: Entwurf der Begründung

Anlage 7: Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Stufe I*

Anlage 8: Fachbeitrag zur Artenschutzprüfung Stufe II*

Die mit * gekennzeichneten Anlagen werden nicht gedruckt, sie sind im Ratsinformationssystem einsehbar.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Dezember 2018Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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