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Beratung des Entwurfs "Bedarfsplan 2019 der Stadt Aachen zur Durchführung des Rettungsdienstes"


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Feuerwehr
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19359

Erläuterungen:


Gem. § 12 (1) des Rettungsgesetztes NRW (RettG NRW) stellen die Kreise und kreisfreien Städte Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzt- Einsatzfahrzeuge sowie die Maßnahmen und Planungen für Vorkehrungen bei Schadensereignissen mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker festzulegen.

Nach § 12 (5) des Rettungsgesetzes NRW ist der Bedarfsplan kontinuierlich, unter anderem unter Beteiligung der Verbände der Krankenkassen, zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern.

Der vorliegende Entwurf des Bedarfsplanes 2019 ist die 9. Neufassung der Organisationsbeschreibung des Rettungsdienstes der Stadt Aachen. Die gegenüber der Fassung aus dem Jahre 2014, letztmalig geändert im Jahre 2017, erfolgten Anpassungen des Bedarfsplans basieren auf einem Gutachten der Firma FORPLAN und enthalten folgende wesentliche Änderungen:

1. Das im Rahmen des Brandschutzbedarfsplans favorisierte Gebiet einer vierten Wache für die Berufsfeuerwehr im Aachener Südwesten ist auch für den Rettungsdienst als sehr gut geeignet zu bewerten. Potentiell favorisierte Grundstücke werden noch auf ihre tatsächliche Verfügbarkeit überprüft. Hierdurch kann eine verbesserte Verteilung von Rettungswagen und Notarzteinsatzfahrzeugen im Stadtgebiet erreicht werden und einer Unterdeckung im Bereich der Notfallrettung im betreffenden Einsatzgebiet entgegengewirkt werden. Aus Sicht der eintreffzeitgerechten Gebietsabdeckung ist die heutige Wache 7 (Vaalser Straße) dann entbehrlich.

Zur Sicherstellung der Hilfsfristerreichung im gesamten Stadtgebiet sind zwei weitere Rettungswachen, eine im Aachener Norden (Raum Richterich) und eine im Aachener Süden (Raum Lichtenbusch) erforderlich.

Durch die Standortoptimierungen können zukünftig 99,5 % der Bevölkerung (99,7 % der Einsätze) planerisch innerhalb der Hilfsfrist von 8 Minuten erreicht werden.
Für den notwendigen frostsicheren Unterstand von rettungsdienstlichen Fahrzeugen fehlen insgesamt 11 Stellplätze. Dieser Mangel summiert sich aus bereits bestehenden Defiziten (6 Stellplätze) und der Mehrung von Ressourcen mit Bedarf von 5 weiteren Stellplätzen.

2. Die Einsatzzahlen der Rettungswagen (RTW) in der Notfallrettung sind seit der letzten gutachterlichen Überprüfung im Jahre 2011 weiterhin stetig um insgesamt 29,1% auf 32.416 Einsätze im Jahre 2017 gestiegen. Als Reaktion auf die gestiegenen Einsatzzahlen erfolgte eine erste Anpassung der Rettungsmittelvorhaltung zum 01.07.2017. Hierdurch konnte eine Optimierung der Hilfsfrist um cirka 7 % erreicht werden. Nach bisheriger interner Berechnungsmethode der Hilfsfrist konnte somit eine Verbesserung der Hilfsfristerreichung von vormals 77,9 % auf 85,1 % im 2. Halbjahr 2017 erreicht werden.
Nach aktueller Berechnung des Gutachters liegt die Hilfsfristerreichung im 2. Halbjahr 2017 bei 75,7 %. Bei der internen Berechnung der Hilfsfrist wurde im Rahmen der Anrufs- und Dispositionszeit der Zeitpunkt der Einsatzmittelzuweisung zum Einsatz gewählt (Ende der Standardabfrage in der Leitstelle). Der Gutachter berechnet die Hilfsfrist vom Zeitpunkt der Einsatzeröffnung (Beginn der Standardabfrage in der Leitstelle) an. Hierdurch verlängert sich das für die Hilfsfrist zu berücksichtigende Zeitfenster. Die gutachterliche Sichtweise wird durch einen Erlass des MAGS NRW vom 18.06.2018 gestützt, der diesen früheren Zeitpunkt für die Hilfsfristberechnung empfiehlt.

Zur Bedarfsdeckung in der Notfallrettung bei einer Hilfsfrist von max. 8 Minuten in mindestens 90% aller Einsatzfälle ist eine Ausweitung der Rettungsmittelvorhaltung um 192 Wochenstunden erforderlich. Diese teilen sich auf in:

  • 84 Wochenstunden im Einsatzbereich Süd (7 Tage die Woche von 19:30 – 07:30 Uhr)
  • 84 Wochenstunden im Einsatzbereich Nord (7 Tage die Woche von 07:30 – 19:30 Uhr)
  • 24 Wochenstunden im Einsatzbereich West (Wochenende von 07:30 – 19:30 Uhr)

Zudem ist eine Verlagerung von Einsatzmitteln im Umfang von 228 Wochenstunden aus dem Einsatzgebiet Mitte-Ost ins Einsatzgebiet West vorgesehen.

Auf einer - gemäß Brandschutzbedarfsplan - zukünftig zu errichtenden vierten Wache der Berufsfeuerwehr im Aachener Südwesten ist zur Spitzenbedarfsdeckung ein Rettungswagen zu stationieren, der bei Bedarf durch Personal des Brandschutzes besetzt werden kann.

3. Die bisherige Vorhaltung an notärztlichen Leistungen im bodengebundenen Einsatz, ergänzt durch die Vorhaltung des Telenotarztes, ist bedarfsgerecht. Insbesondere durch die Inanspruchnahme des Telenotarztes im Regelrettungsdienst konnten die Einsatzzahlen der bodengebundenen Notärzte, entgegen dem bundesweiten ansteigenden Trend, sogar leicht gesenkt werden.

4. 2017 wurden mit der Bedarfsplananpassung zwei Rettungswagen sowie ein Verlegenotarzt zusätzlich in Dienst gestellt, die vorrangig für das stark gestiegene Einsatzspektrum der Sekundärverlegungen erforderlich sind. Die Bedarfsvorhaltung wurde durch den Gutachter als angemessen bewertet. Es ergibt sich kein Anpassungsbedarf in diesem Segment.

5. Beim Krankentransport kommt der Gutachter zu dem Ergebnis, dass die aktuelle Vorhaltung um 17 Wochenstunden reduziert werden kann. Die Reduzierung der Dienstzeiten ist durch eine Optimierung der Besetztzeiten der einzelnen Fahrzeuge möglich. Für eine optimale Einsatzverteilung ist die Indienstnahme eines weiteren Krankentransportwagens erforderlich.
Zur weiteren Effizienzsteigerung der Bedarfsdeckung von Notfallrettung mit Rettungswagen und Krankentransportdienst mit Krankentransportwagen wird der heutige rund um die Uhr vorgehaltene Krankentransportwagen wieder in ein Mehrzweckfahrzeug gewandelt. Neben dem überwiegenden Einsatz für Krankentransporte können so auch Bedarfsspitzen in der Notfallrettung mitabgedeckt werden.

6. Die Bewältigung von medizinischen Großschadenslagen (MANV) in der Stadt Aachen regelt die Dienstanweisung MANV – Stadt Aachen aus dem Jahre 2012. Zwischenzeitlich erfolgten umfangreiche Veränderungen im Rettungsdienst der Stadt Aachen (Fortschreibung Bedarfsplan), Überarbeitungen der rettungsdienstlichen Landeskonzepte des Landes NRW und der grenzüberschreitenden Konzepte. Hierdurch sowie durch ein sich veränderndes Gefahrenpotential, insbesondere durch polizeiliche Sonderlagen, ist eine Überarbeitung der Dienstanweisung erforderlich. Eine Anpassung erfolgt nach der Überarbeitung des Rettungsdienstbedarfsplans.

7. Zur grenzüberschreitenden Nachbarschaftshilfe in medizinischen Großschadenslagen in der Euregio Maas-Rhein ist das EUMED-Konzept implementiert. Dieses wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.

Das vom Gesetzgeber bewusst transparent gestaltete Genehmigungsverfahren des Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 der Stadt Aachen ist wie folgt vorgesehen:

  1. Erstellung einer Entwurfsfassung für das Beteiligungsverfahren durch den Fachbereich 37 – Feuerwehr.
  2. Vorlage der Entwurfsfassung zur Genehmigung durch den Fachausschuss
  3. Zuleitung des Entwurfs zur Stellungnahme an die anerkannten Hilfsorganisationen, die sonstigen Anbieter von rettungsdienstlichen Leistungen, die StädteRegion Aachen, die Verbände der Krankenkassen und an den Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung und an die regionale Gesundheitskonferenz (§ 12 Abs. 2 RettG NRW)
  4. Erörterung der Vorschläge mit den Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.
  5. Erneute Vorlage der Entwurfsfassung nach Abschluss des Beteiligungsverfahrens zur Zustimmung durch den Fachausschuss
  6. Genehmigung des Rettungsdienstbedarfsplanes durch den Rat der Stadt
  7. Vergabeverfahren der Beteiligungsleistungen für Notfallrettung und Krankentransport

Auf die gesetzliche Möglichkeit, im Rahmen der Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes ein auf die Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung beschränktes Verfahren durchzuführen, wird bewusst verzichtet, um weiterhin allen am Rettungsdienst der Stadt Aachen interessierten Behörden und Einrichtungen die Möglichkeit zu bieten, bei der Optimierung der rettungsdienstlichen Versorgung der Bevölkerung in der StädteRegion Aachen mitzuwirken.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Entwurfsfassung des Rettungsdienstbedarfsplanes 2019 der Stadt Aachen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt diese Entwurfsfassung dem Beteiligungsverfahren zuzuleiten.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

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0

Abschreibungen

0

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0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:


Entwurf Bedarfsplan 2019

Gutachten Firma Forplan


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 11. Dezember 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
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Tagesordnung