Teilen:

Feststellung des Jahresabschlusses 2017 der Stadt Herzogenrath und Entlastung
des Bürgermeisters


Letzte Beratung
Dienstag, 11. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6448

  1. Der Rat der Stadt Herzogenrath stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung vom 22.11.2018 abschließend beratenen und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung vom 30.10.2018 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW fest.

  1. Der Stadtrat erteilt dem Bürgermeister gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2017 die Entlastung.

Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete und Stadtkämmerer empfehlen dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

Der Stadtrat fasst gemäß § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW den Beschluss, den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2017 in Höhe von 3.641.417,15 € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu decken.

 

 

Sachverhalt:

Der vom Kämmerer am 31.07.2018 aufgestellt und durch den Bürgermeister am 31.07.2018 bestätigte Entwurf des Jahresabschlusses zum Bilanzstichtag 31.12.2017 wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 06.09.2018 mit der Vorlage V/2018/225 zur Kenntnis genommen und an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung verwiesen.

Der Jahresabschluss ist vom Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt und ob die gesetzlichen Vorschriften und die diese ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet wurden.

Gegenstand der Prüfung war nach § 101 GO NRW in Verbindung mit § 37 GemHVO:

  • die Ergebnisrechnung
  • die Finanzrechnung
  • die Teilrechnungen
  • die Bilanz
  • der Anhang
  • der Lagebericht

In die Prüfung eingezogen wurde die:

  • die Buchführung
  • die Inventur und das Inventar
  • die Übersicht über örtlich festgelegte Nutzungsdauern

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich zur Durchführung der Pfung gemäß § 101 Abs. 8 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung bedient. Über die Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung ein Prüfungsbericht erstellt.

Die im Rahmen der Prüfung festgestellten Beanstandungen wurden durch die Ämter buchmäßig korrigiert. Insofern weichen die Zahlen des nunmehr festzustellenden Jahresabschlusses von denen des am 06.09.2018 in der Ratssitzung eingebrachten Entwurfes (Stand 31.07.2018) ab.

Folgende wesentliche Änderungen des Jahresabschlusses 2017 gegenüber dem eingebrachten Entwurf ergaben sich:

  • Erhöhung des Bilanzposten „Entwässerungs- u. Abwasserbeseitigungsanlagen um ca. 444.000 € gegen die Bilanzposition Anlagen im Bau“
  • Minderung des Bilanzposten „Sonderposten für Zuwendungen um ca. 291.000 € gegen die Bilanzposition „Erhaltene Anzahlungen aus Zuwendungen“
  • Auflösung und Bildung von Instandhaltungsrückstellungen, die insgesamt zu einer Erhöhung der Bilanzposition von ca. 533.000hrte
  • Erhöhung des Jahresfehlbetrages um ca. 459.000 € aufgrund der Korrekturen im Jahresabschluss.
  • Erhöhung des negativen Ergebnisses in der Ergebnisrechnung um ca. 459.000 € aufgrund der durchgeführten Korrekturen.

Zusätzlich zum Bericht wurden die Prüfungsergebnisse im Rechnungsprüfungsausschuss am 22.11.2018 durch die örtliche Rechnungsprüfung mündlich vorgetragen.

Das abschließende Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung zu der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 nebst Lagebericht in der Fassung vom 30.10.2018 führt zu keinen Einwendungen. Nach den bei der Prüfung gewonnen Erkenntnissen vermittelt der Jahresabschluss 2017 unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögen-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage. Der Lagebericht steht im Einklang mit dem Jahresabschluss.

Die örtliche Rechnungsprüfung erteilte gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.

Der Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung wurde durch die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 22.11.2018 beraten. Im Anschluss an die Beratungen hat sich der Rechnungsprüfungsausschuss dem Prüfungsbericht und dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk als Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017 nach § 101 Abs. 4 und 7 GO NRW angeschlossen.

Der Prüfungsbericht kann von den Ratsvertretern im Ratsinformationssystem in elektronischer Form eingesehen werden und liegt den Fraktionen in gedruckter Form vor. Der unterzeichnete Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses ist als Anlage 1 beigefügt.

Vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Rat ist dem Bürgermeister Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfungsergebnis gemäß § 101 Abs. 2 GO NRW zu geben. Herr Bürgermeister von den Driesch hat hiervon keinen Gebrauch gemacht.

Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

  1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2017 in der Fassung vom 30.10.2018 einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Anlagen gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW festzustellen (Anlage 2).

  1. Dem Bürgermeister die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW zu dem festgestellten Jahresabschluss der Stadt Herzogenrath zum 31.12.2017 zu erteilen.

Dem Jahresabschluss ist nach § 117 Abs. 1 Satz 3 GO NRW der Beteiligungsbericht 2017 (Anlage 3) beizufügen, da voraussichtlich kein Gesamtabschluss zum 31.12.2017 nach § 116 GO NRW aufzustellen ist.

Der Jahresabschluss mit allen Anlagen (Anlage 2) beinhaltet 316 Seiten, hier sind alle Teilrechnungen auf Produktebene enthalten zuzüglich des Beteiligungsberichtes 2017 mit 104 Seiten. Aufgrund des Umfangs wird auf einen Ausdruck für alle Stadtverordneten verzichtet und dieser nur als Anlage im Ratsinformationssystem vorgehalten. Eine vollständige Ausfertigung der Jahresrechnung mit ihren Anlagen, unter Einbeziehung der Teilergebnisrechnungen und der Teilfinanzrechnungen wurde den Fraktionen mit gesonderter Post zugesandt und im Anschreiben darauf hingewiesen, dass bei Bedarf weitere komplette Exemplare in Papierform bzw. im PDF Format angefordert werden können.

Nach § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW entscheidet der Rat gleichzeitig mit dem Jahresabschluss über die Verwendung des Jahresfehlbetrages.

Der Bürgermeister und der 1. Beigeordnete und Stadtkämmerer empfehlen dem Stadtrat für den Jahresabschluss 2017, den Jahresfehlbetrag der Ergebnisrechnung 2017 in Höhe von 3.641.417,15 durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage zu decken.

Die Ausgleichsrücklage weist nach der Entnahme noch einen Bestand von 1.710.097,40 € aus.

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist der Jahresabschluss 2017 nach § 96 Abs. 2 GO NRW der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen und der Öffentlichkeit bekannt zu machen und danach bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Rechtliche Grundlagen:

§§ 96, 101, 103, 117 GO NRW

§§ 37 - 48 GemHVO

 

 

 

 

Anlage/n:

Anlage 1:unterzeichneter Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 22.11.2018

Anlage 2:Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit Lagebericht in der Fassung vom 30.10.2018

Anlage 3:Beteiligungsbericht 2017


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Dienstag, 11. Dezember 2018Sitzung des Rates der Stadt Herzogenrath

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Herzogenrath
Details
Tagesordnung