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Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und
Kreise (AGFS);
Beschlussfassungen für den Antrag auf Verlängerung der Mitgliedschaft 2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 21. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9553

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise (AGFS) für den Zeitraum 2020 – 2027 zu verlängern und die Vergabe eines Gutachtens für ein städteregionales Hauptradroutennetz im Alltagsverkehr vorzubereiten.

Sachlage:

 

Die StädteRegion Aachen ist seit 2006 Mitglied der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (NRW). Die Mitgliedschaft gilt für jeweils für sieben Jahre. Vor Ablauf dieses Zeitraums ist ein Verlängerungsantrag zu stellen. 2013 wurde die Mitgliedschaft bis 2020 verlängert. Bis Ostern 2020 ist ein erneuter Verlängerungsantrag einzureichen.

 

Im Verlängerungsantrag ist darzulegen, mit welchen Projekten und Strategien die StädteRegion in den nächsten Jahren den Radverkehr entwickeln möchte.

 

Für die Entwicklung des Radverkehrs in der StädteRegion ist eine abgestimmte Vorgehensweise für ein regionales Routennetz im Alltagsverkehr von grundsätzlicher Bedeutung. Ein regionales Radroutennetz für den Kreis Aachen wurde Ende der 80er Jahre entwickelt und war bisher hauptsächlich Grundlage für das Wegweisungssystem in der heutigen StädteRegion. In diesem wurden sowohl der Alltags- als auch der Freizeitverkehr berücksichtigt. Die Netzkonzeption genügt nicht mehr den aktuellen Ansprüchen für ein attraktives Radverkehrsangebot und bedarf daher dringend einer Fortschreibung, die zugleich die fachliche Grundlage für den Verlängerungsantrag der Mitgliedschaft in der AGFS darstellen könnte.

 

In den letzten Jahren wächst die Bedeutung des Radverkehrs im mittleren Entfernungsbereich ab etwa 5 km. Der Radverkehrsanteil kann vor allem mit dem Ausbau regionaler Routen zur Verkürzung der Reisezeit, Verbesserung des Fahrkomforts und Erhöhung der Verkehrssicherheit deutlich gesteigert werden. Mit den Projekten Radschnellweg Euregio und Bahntrassenradweg Aachen-Jülich werden diese Ziele bereits verfolgt. Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Konzeptansatz mit einem regionalen Hauptradroutennetz für die StädteRegion weiterzuentwickeln. Dieses Netz soll eine gemeinsame Vorgehensweise der unterschiedlichen Baulastträger (Kommunen, Landesbetrieb Straßenbau, StädteRegion) für den Ausbau der Routen mit abgestimmten Standards und Prioritäten ermöglichen und auch Grundlage für eine Abstimmung der Finanzierung sein. Gute Beispiele sind das Hauptradroutennetz der niederländischen Provinz Limburg und das regionale Radwegenetz des Regionalverbands Ruhr. Letzteres sieht einen dreistufigen Aufbau mit Radschnellverbindungen, Radhauptverbindungen und Radverbindungen vor.

 

In einem externen Gutachten sollen die maßgeblichen Korridore für das regionale Radroutennetz entwickelt werden. Kriterien hierfür sind u.a. die Anbindung regional wichtiger Quellen und Ziele und die zentralörtliche Gliederung aus der Regionalplanung. Im Rahmen des Gutachtens soll das Netzkonzept mit den verschiedenen Baulastträgern abgestimmt, Ausbaustandards entwickelt und Möglichkeiten der Finanzierung aufgezeigt werden. Die Verwaltung wird entsprechende Angebote einholen.

 

Rechtslage:

 

Die Entwicklung eines regionalen Radroutennetzes ist eine freiwillige Leistung.

Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Nach ersten groben Schätzungen werden die Honorarkosten für ein externes Gutachten ca. 100.000 € betragen. Genauere Kostschätzungen erfolgen mit der Entwicklung des genauen Leistungsbildes.

 

Im Produkt 12.02.01 Kreisstraßen stehen unter der Kostenstelle 464902 (Qualitätsoptimierung im Radwegenetz der StädteRegion Aachen) Mittel von jeweils 40.000 € für die Haushaltsjahre 2019 und 2020 zur Verfügung.

 

Eventuell darüber hinaus erforderliche Mittel werden innerhalb des Budgets zur Verfügung gestellt.

 

Der Mitgliedsbeitrag an die AGFS mit 2.500 €/Jahr ist in SK 549300 veranschlagt.

 

Im Auftrag:

gez. Pilgrim


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 21. Februar 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 13. Februar 2019Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung