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Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
(KInvFG I);
1. Tranche: Änderung der vorgesehenen Maßnahmen


Letzte Beratung
Donnerstag, 11. April 2019 (öffentlich)
Federführend
A 61 - Immobilienmanagement und Verkehr
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9551

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beauftragt die Verwaltung in Ergänzung seiner Beschlüsse vom 06.04.2017 (Sitzungsvorlage 2017/0070-E2) und vom 05.07.2018 (Sitzungsvorlage 2018/0151) - zur Durchführung der in der Anlage zu Sitzungsvorlage 2019/0035 aufgeführten Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG) betreffend KInvFG 1. Tranche („Infrastrukturprogramm“).

 

 

Sachlage:

Es wird zunächst auf die folgenden Sitzungsvorlagen verwiesen:

2015/0455Kommunalinvestitionsförderungsgesetz NRW;

Maßnahmen (1. Tranche)

2016/0267Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes

2017/0070-E2rderprogramm NRW.Bank.Gute Schule 2020

2017/0072-E1Fortschreibung des Kommunalinvestitionsförderprogramms;

Änderung der vorgesehenen Maßnahmen

Der StädteRegion Aachen wurden auf der Grundlage des Gesetzes zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFöG NRW) in Nordrhein-Westfalen mit Verfügung vom 08.10.2015 Mittel in Höhe von 5.619.023,49 € einschließlich des aufzubringenden Eigenanteils von 10 % bereitgestellt.

Eine erste Mittelverwendung sah unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen an städteregionalen Gebäuden vor. Jedoch konnten durch das FörderprogrammGute Schule 2020“ bis dahin im KInvFöG vorgesehene Schulsanierungsmaßnahmen in „Gute Schule 2020“ verschoben werden. Als Nachrücker im KInvFöG Programm wurden zwei Kindertagesstättenneubauten sowie die Anschaffung eines Elektrobusses in das Programm aufgenommen.

Die Anschaffung des E-Busses entfiel, da die ASEAG bei den konventionell betriebenen Bussen durch technische Nachrüstungen ein stark vermindertes Schadstoffniveau erreichen will.

Vor dem Hintergrund, dass beim Kindergartenneubau in Roetgen auch Fördermittel aus dem U6-Ausbauprogramm des Bundes eingesetzt werden sollen und eine Förderung nach dem KInvFöG ausgeschlossen ist, wenn eine Maßnahme parallel durch andere Förderprogramme des Bundes gefördert wird, sollen nun die bislang für Roetgen vorgesehenen Mittel zukünftig in eine voraussichtliche Kostenerhöhung beim Projekt Kindertagesstättenneubau in Monschau-Konzen, Am Feuerbach, und den Umbau der ehemaligen Grundschule in Simmerath Kesternich (zweiter Bauabschnitt) in eine Kindertagesstätte fließen. Im Falle einer nicht vollständigen Mittelverwendung durch die beiden vorgenannten Vorhaben soll die Maßnahme „Erwerb KiTa Beggendorf“ die verbliebenen Restmittel aus der ersten Tranche des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes beanspruchen.

Eine aktualisierte Übersicht der für das Förderprogramm KInvFG I vorgesehenen Maßnahmen ist der Anlage zu entnehmen.

Rechtslage:

rderziel und Fördervolumen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes besagen, dass der Bund zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet die Länder bei der Stärkung der Investitionstätigkeit finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände unterstützt (§ 1 KInvFöG NRW). Hierzu stellt der Bund dem Land NRW einen Betrag in Höhe von 1.125.621.000,00 € nach Maßgabe des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zur Verfügung.

 

 

Personelle Auswirkungen:

keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der durch die StädteRegion aufzubringende Eigenanteil von mindestens 10 % ist aus dem städteregionalen Haushalt zu tragen.

Die konkrete finanzielle Abwicklung wird bei der jeweiligen Vorlage für die Auftragsvergabe der Einzelmaßnahme dargestellt.

Im Auftrag:

gez. Jücker

 

 

Anlage:

Übersicht der vorgesehenen Maßnahmen KinvFG I


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 11. April 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 21. Februar 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 13. Februar 2019Sitzung des Bauausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Bauausschuss
Details
Tagesordnung