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Bebauungsplan 169, 4. (vereinfachte) Änderung im Bereich Elchenrather Weide;
hier: Satzungsbeschluss


Letzte Beratung
Dienstag, 26. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4823

Der Rat der Stadt Würselen beschließt:

1.die Behandlung der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit gem. der beigefügten Stellungnahme der Verwaltung,

2.den Bebauungsplan Nr. 169, 4. (vereinfachte) Änderung, einschließlich den Textlichen Festsetzungen gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

gez. Nelles, 17.01.2019gez. von Hoegen, 14.01.2019

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 14.01.2019.gez. Jenniches, 14.01.2019

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Würselen hat in seiner Sitzung am 15.11.2018 beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes 169 im Bereich Elchenrather Weide im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB aufzustellen und der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die betroffene Öffentlichkeit wurde mit Schreiben vom 29.11.2018 beteiligt. Es wurde eine Stellungnahme abgegeben, die in Anlage 2 aufgeführt ist und mit einer Stellungnahme der Verwaltung versehen wurde. Demnach soll der Planentwurf nicht geändert werden. Die Abwägung wird dem Rat zum Beschluss vorgelegt.

Die berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden ebenfalls mit Schreiben vom 29.11.2018 beteiligt. Es wurden keine Stellungnahmen mit Anregungen und Bedenken zur Planänderung vorgebracht.

Es wird vorgeschlagen, der Stellungnahme der Verwaltung im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu folgen und die Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Nach Abschluss der Bebauungsplan-Änderung kann die nördlich gelegene Parzelle, die sich derzeit in städtischem Eigentum befindet, an einen privaten Käufer veräert werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

keine

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht BP 169, 4. Änd.

Anlage 2: Auswertung der Beteiligung der Öffentlichkeit

Anlage 3: Auszug aus dem BP 169, 4. Änd. mit Legende

Anlage 4: Textliche Festsetzungen

Anlage 5: Begründung


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 26. Februar 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat

Donnerstag, 14. Februar 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Details
Tagesordnung