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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den angekündigten Rodungsmaßnahmen am Kapellenfeldchen


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4847

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Stadt Würselen als Ausgleich für den gerodeten Pappelbestand am Kapellenfeldchen einen ökologischen Ausgleich erbringen soll, ab.

gez. Nelles, 24.01.2019. gez. von Hoegen, 23.01.2019 rgermeister Erster u. Technischer Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 22.01.2019. gez. Schmitz-Gehrmann, 22.01.2019 Fachdienstleiter Sachbearbeiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit dem beigefügten Schreiben vom 07.10.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Einleitung der angekündigten Rodungsmaßnahmen am Kapellenfeldchen in Absprache mit dem Umweltamt der Städteregion unverzüglich zu stoppen. Zudem wird beantragt, der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen, dass die Stadt Würselen für den gerodeten Pappelbestand einen ökologischen Ausgleich erbringt. Zur Begründung und näheren Erläuterung des Antrages wird auf das Schreiben vom 07.10.2018 verwiesen.

In der Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses am 15.11.2018 wurde der Antrag von der Tagesordnung abgesetzt, da zunächst die Zuständigkeit des Ausschusses für die Behandlung dieses Antrages geklärt werden sollte. Es wurde die Auffassung vertreten, dass es sich hierbei um eine ordnungsrechtliche Angelegenheit zur Gefahrenabwehr handele, die nicht in die Zuständigkeit des Rates und seiner Ausschüsse falle.

Dazu wurde eine Stellungnahme der Stabsstelle Recht eingeholt (s. Anlage). Demnach kommt dem Rat und seinen Ausschüssen in Angelegenheiten der örtlichen Ordnungsbehörde und beim Vollzug der Baumschutzsatzung als Geschäfte der laufenden Verwaltung zwar keine Weisungs- und Entscheidungskompetenz zu, eine Befassungskompetenz im vorgenannten Sinn kann ihnen jedoch nicht grundsätzlich abgesprochen werden. Jedenfalls besteht eine grundsätzliche Beratungs- und Entscheidungskompetenz des Rates bzw. des Fachausschusses soweit es dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen entsprechend um den freiwilligen ökologischen Ausgleich für gerodeten Pappelbestand am Kapellenfelchen durch bzw. auf Kosten der Stadt Würselen geht. D. h. dass der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss bzw. der Rat über den folgenden Antrag der Fraktion B90/Die Grünen entscheiden muss:

Die Stadt Würselen wird als Ausgleich für den gerodeten Pappelbestand am Kapellenfeldchen einen ökologischen Ausgleich erbringen. Dieser Ausgleich soll im räumlichen Zusammenhang zu den Eingriffsmaßnahmen stehen und kurzfristig umgesetzt werden. Die Kosten für diese Maßnahmen werden von der Stadt Würselen getragen.“

Dazu ist zunächst festzustellen, dass die angesprochenen Pappeln auf Privatgrundstücken stehen bzw. standen, unter die Baumschutzsatzung der Stadt Würselen fallen und wegen der in den Bäumen nistenden Krähenkolonie der Artenschutz gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten ist. Am 03.01.2018 ist es aufgrund eines Sturmes zu gravierenden Schäden im Bereich der Bebauung an der Marianne-Kahlen-Straße gekommen, da eine über 30 m hohe Pappel umstürzte und schwere Äste aus anderen Pappeln auf die angrenzenden Häuser und Garagen fielen.

Im Rahmen dieses Sturmereignisses und aufgrund der Wetterlage, durch welche mit weiteren Stürmen zu rechnen war, wurde durch den FD 3.2 - Ordnungsamt unter Zuhilfenahme eines zertifizierten European Treeworkers, des THW sowie der Feuerwehr der Stadt Würselen und im Einverständnis mit ebenfalls vor Ort anwesenden Vertretern des Umweltamtes der StädteRegion Aachen die Entscheidung getroffen, elf Bäume entlang der Wohnbebauung Marianne-Kahlen-Straße sowie der Johannes-Rau-Straße, welche zum Teil erhebliche Hohlräume aufgrund von Fäulnis aufwiesen, im Wege der Ersatzvornahme fällen zu lassen.

Nach Beendigung der Maßnahmen befanden sich noch 54 weitere Pappelbäume gleichen Alters auf den betroffenen Grundstücken.

In den Folgewochen wurden auf Veranlassung der Eigentümer weitere 21 Pappelbäume entfernt. Das Umweltamt der Städteregion erteilte hierfür eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG und die Stadt Würselen bestätigte, dass es sich um „unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder unbewegliche Sachen von bedeutendem Wert“ handelte, die gemäß § 4 Abs. 9 von den Verboten der Baumschutzsatzung ausgenommen sind. Eine gegenwärtige Gefahr liegt demnach vor, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Verblieben ist noch der Pappelbestand an der südwestlichen Grundstücksgrenze (teilweise alleeförmig; siehe Markierung in der Kartenanlage). Hierzu haben die Eigentümer am 10.01.2019 einen Rodungsantrag für 4 dieser Bäume gestellt, da sie aufgrund der Stellungnahme eines Sachverständigen nicht mehr standsicher sein sollen. Die anderen 30 Pappeln sind demnach standfest und weisen nur teilweise Totholzanteile auf, die entfernt werden sollen. Der Antrag konnte bisher noch nicht nach Baumschutzsatzung beschieden werden, da der notwendige Lageplan und der Nachweis der Sachkunde des Sachverständigen noch nicht vorliegen. Wenn dies vorliegt und von den 4 umen eine konkrete Gefahr im Sinne von § 5 Abs. 1c der Baumschutzsatzung ausgeht, müssten Rodungsgenehmigungen erteilt werden, die gemäß § 7 Abs. 1 der Baumschutzsatzung nicht mit Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verbunden wären. Das Umweltamt der Städteregion hat erklärt, dass die von ihm erteilte Ausnahmegenehmigung für den gesamten Pappelbestand gilt, sofern von diesem eine konkrete Gefahr ausgeht und wenn die Schonzeit für die Krähenkolonie von Anfang März bis Ende September beachtet wird.

Der von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Rodungsstopp könnte durch die Stadt Würselen nicht ausgesprochen werden, wenn die mangelnde Standsicherheit des Baumbestandes gutachterlich nachgewiesen ist. Weder die Eigentümer noch die Stadt wären zu Ersatzpflanzungen verpflichtet, falls Rodungsgenehmigungen nach § 5 Abs. 1c erteilt rden.

Es erscheint auch nicht vertretbar oder gar notwendig, dass die Stadt sich bereit erklärt, freiwillig Ersatzpflanzungen durchzuführen bzw. zu finanzieren, wie dies von den Grünen beantragt wird. Zum einen sind hierfür keine Mittel im städtischen Haushalt eingeplant, zum anderen könnten solche Pflanzungen nur mit Einverständnis der Grundstückseigentümer durchgeführt werden. Im Übrigen wären Ersatzpflanzungen für die Krähenkolonie nicht geeignet, sie an diesem Standort zu erhalten, da die Bäume eine Größe aufweisen müssten, die sie erst nach 20 bis 30 Jahren erreichen.

Es wird deswegen empfohlen, den Antrag der Fraktion B90/Die Grünen über von der Stadt durchzuführende Ersatzpflanzungen abzulehnen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: keine

 

 

Anlagen:

  1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  2. Lageplan Pappelbestand
  3. Stellungnahme Stabsstelle Recht

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Marianne-Kahlen-Straße

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