StädteRegionales Gewerbeflächenkonzept;
hier: Kommunale Beschlüsse zum Abschlussbericht als Fachbeitrag im Rahmen der
Regionalplanüberarbeitung
- Letzte Beratung
- Donnerstag, 14. Februar 2019 (öffentlich)
- Federführend
- Stadtentwicklung Würselen GmbH und Co KG
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4848
Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss fasst folgende Beschlüsse:
- Er stimmt dem Vortrag zur Nachfrage und Bedarfsdeckung im Abschlussberichts zum städteregionalen Gewerbeflächenkonzept bezüglich der zukünftigen gewerblichen Flächenentwicklung innerhalb der StädteRegion Aachen zu und begrüßt diese als Forderung der gemeinsamen städteregionsweit abgestimmten zukünftigen Gewerbeflächenentwicklung gegenüber der Bezirksregierung.
- Er setzt sich dafür ein, die Wertschöpfung und den Arbeitsplatzerhalt bzw. -schaffung durch Um- und Ansiedlung regionaler und externer Unternehmer zu stützen und bestätigt damit den jeweiligen kommunalen und regionalen Mehrwert.
- Er beschließt, das vorliegende städteregionale Gewerbeflächenkonzept im Rahmen des informellen Verfahrens zur Regionalplanüberarbeitung bei der Bezirksplanungsbehörde einzureichen und als Fachbeitrag anerkennen zu lassen.
gez. Arno Nellesgez. Till von Hoegen
BürgermeisterErster und Techn. Beigeordneter
gez. Manfred Schmitz-Gehrmanngez. Manfred Zitzen
Fachdienstleiter 4.3SEW-Geschäftsführer
gez. Ralph Leroy
SEW-Sachbearbeiter
Darstellung des Vorgangs:
Aktuell liegt der Abschlussbericht zum StädteRegionalen Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung vor, der nunmehr mit einer einheitlichen Vorlage in die kommunalen Entscheidungsgremien mit dem Ziel der Herbeiführung einer einvernehmlichen Beschlussfassung eingebracht werden soll.
Da im Städteregionsausschuss eine Beschlussfassung dazu für den 28.03.2019 ansteht, hat die StädteRegion Aachen darum gebeten, die kommunalen Beschlüsse bis zum 11.03.2019 zu fassen.
Mit der Einreichung des Fachbeitrages bei der Bezirksplanungsbehörde werden zurzeit nur die sich ergebenden Flächenbedarfe aus Sicht der StädteRegion Aachen und der städteregionsangehörigen Kommunen dargestellt.
Die darüber hinaus anstehende Konkretisierung der interkommunalen und kreisüberschreitenden Zusammenarbeit sowie der Bildung eines Gewerbeflächenpools werden weiterhin unter der Federführung der AGIT ausgearbeitet, so dass dazu zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine Beschlussfassung erfolgt.
Der nachfolgende Text einschließlich des Beschlussvorschlages entspricht somit der vorliegenden Muster-Vorlage, die durch die StädteRegion Aachen erarbeitet und den Kommunen zur Einholung eines entsprechenden Beschlusses zur Verfügung gestellt worden ist:
„Durch Beschluss des Städteregionsausschusses wurde die AGIT am 13. Juli 2017 mit der Erarbeitung eines städteregionsweiten Gewerbeflächenkonzeptes im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Regionalplans der Bezirksregierung Köln beauftragt. Denn vorausschauende und nachhaltige Gewerbeflächenpolitik stellt das zentrale Instrument kommunaler Standortvorsorge und Standortentwicklung dar.
Ziel des städteregionalen Gewerbeflächenkonzeptes ist es demnach, den Kommunen insgesamt ausreichende Spielräume für ihre gewerblichen Flächenentwicklungen zu bieten, räumliche Nutzungskonflikte zu minimieren und insbesondere die Kräfte der zehn städteregionsangehörigen Städte und Gemeinden zu bündeln.
Darüber hinaus bietet die Zustimmung zugunsten der Konzeptionierung eines gemeinsamen Gewerbeflächenpools letztendlich für alle städteregionsangehörigen Kommunen eine auskömmliche und nachhaltige Entwicklungsperspektive.
Die Überarbeitung des Regionalplans durch Bezirksregierung Köln sieht einen Planungshorizont bis voraussichtlich 2040 vor.
Folgende Pakete wurden im Gewerbeflächenkonzept bearbeitet:
1. Regionalökonomische Bestandsaufnahme und Analyse
2. Städteregionale Argumentationsstrategie zum Gewerbeflächenbedarf
3. Gewerbliche Standortsuche und –bewertung sowie regionale Handlungsempfehlung
Gewerbeflächenreserven, -bedarf und Planungsabsichten
Unter Einbezug der aktuellen Ergebnisse der Harmonisierung des Siedlungs- (sfm –
Bezirksregierung Köln) und Gewerbeflächenmonitorings (gfm - AGIT) und in enger Zusammenarbeit mit den Verwaltungen der städteregionalen Kommunen wurde eine
gewerbliche Reserve- und Bedarfssituation abgebildet.
Städteregional bedeutsame Planungsabsichten
Insgesamt wurden dabei Planungsabsichten von circa 500 ha festgestellt.
Dabei sind für alle Kommunen Formen der interkommunalen Zusammenarbeit im Kontext mit der Gewerbeflächenentwicklung ein Thema. Neben dem beabsichtigten Gewerbeflächenpool (vorerst für Aachen, Eschweiler, Herzogenrath, Roetgen, Stolberg und Würselen) besteht darüber hinaus die Absicht der städteregionsangehörigen Kommunen Alsdorf und Baesweiler mit Aldenhoven und Linnich interkommunal sowie kreisübergreifend Gewerbeflächen zu mobilisieren.
Gewerbeflächenpool
Eine besondere Herausforderung besteht darin, dass einzelne Kommunen ihre festgestellten gewerblichen Bedarfe nicht auf dem eigenen Stadtgebiet decken können.
Die festgestellten Planungsabsichten in Höhe von ca. 500 ha können mit ca. 400 ha kommunal zur Deckung des Eigenbedarfs umgesetzt werden. Ca. 100 ha sollen als Angebotsflächen in einem Gewerbeflächenpool zur Verfügung stehen.
Dabei können insbesondere drei Gebiete unter Beteiligung der insgesamt sechs potenziellen Poolkommunen Flächen zur Bedarfsdeckung dienen:
- ca. 50 ha in Eschweiler
- ca. 43 ha in Würselen - Merzbrück
- ca. 8 ha in Herzogenrath südl. TPH
Der Gewerbeflächenpool könnte für alle Kommunen eine möglichst große Flexibilität
im Planungszeitraum bis 2040 ermöglichen, Divergenzen innerhalb der Region nivellieren sowie Flächenengpässe beseitigen.
Ziel ist es, eine gemeinsame Planung, Entwicklung und Vermarktung der drei Gewerbegebiete Eschweiler (weitgehend konfliktfrei und sehr gut erschlossen), Herzogenrath (hochschulaffine Ansiedlungen) und Würselen (verkehrslandeplatzaffines Gewerbe) unter finanzieller Beteiligung der nachfragenden Kommunen Aachen, Stolberg und Roetgen voranzutreiben.
Der Fachbeitrag „städteregionales Gewerbeflächenkonzept“ soll nach vorheriger Bestätigung durch alle städteregionsangehörigen Kommunen im Städteregionsausschuss am 28.03.2019 beschlossen und zum 01.04.2019 bei der Bezirksregierung Köln eingereicht werden.“
Finanzielle Auswirkungen:
Keine finanziellen Auswirkungen.
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:
Keine direkten Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder.
Anlage:
Abschlussbericht zum StädteRegionalen Gewerbeflächenkonzept als Fachbeitrag im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 14. Februar 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses
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