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Aufstellung eines Bebauungsplanes und einer Flächennutzungsplanänderung im
Bereich Jülicher Straße / Nassauer Straße


Letzte Beratung
Dienstag, 09. April 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4825

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie einer Änderung des Flächennutzungsplanes für den in der Anlage gekennzeichneten Planbereich Jülicher Straße / Nassauer Straße vorzubereiten.

Dem Ausschuss ist ein städtebaulicher Vertrag mit einem Vorhabenträger über die Ausarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich aller Gutachten vorzulegen.

gez. Nelles, 22.01.2019gez. von Hoegen, 22.01.2019

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 15.01.2019.gez. Jenniches, 15.01.2019

FachdienstleiterSachbearbeiterin

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Seitdem die Firma Kinkartz Ende 2015 ihre Produktion am Standortrselen aufgegeben hat, liegt das großflächige Areal in zentraler Lage im Stadtteil Broichweiden überwiegend brach. Die Flächen befinden sich in privatem Eigentum.

Aufgrund einer anhaltend hohen Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken im Stadtgebiet Würselen, bei gleichzeitig geringer werdendem Angebot an bebaubaren Grundstücken, erscheint es aus städtebaulicher Sicht sinnvoll, die zu einem hohen Anteil versiegelten Flächen für neue Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen.

Mit Schreiben vom 05.11.2018 wurde seitens des Eigentümers des Kinkartz-Geländes der Antrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Flächen gestellt.

Angrenzend an die ehemals gewerblich genutzten Flächen befinden sich einige Grundstücke, die sich ebenfalls für eine bauliche Nutzung eignen und deren Aufnahme in den Geltungsbereich seitens der Verwaltung als sinnvoll erachtet wird. Mit Schreiben vom 28.03.2018 wurde bei den Eigentümern das grundsätzliche Interesse zur Bebauung ihrer Grundstücke abgefragt. Aus dieser Beteiligung hat sich die Abgrenzung des Geltungsbereiches (siehe Anlage 1 und 2) als Vorschlag ergeben. In Anlage 2 ist zudem das Kinkartz-Gelände durch eine graue Hinterlegung der Flächen dargestellt.

Damit r den abgegrenzten Bereich ein Bebauungsplan mit der Festsetzung von Wohngebieten aufgestellt werden kann, ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Das Kinkartz-Gelände ist im Flächennutzungsplan derzeit als „gewerbliche Bauflächen“ dargestellt. Die angrenzenden Grundstücke, die sich ebenfalls für eine Bebauung eignen, sind als „gemischte Baufchen“ dargestellt. Für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine Umwandlung der Flächen in Wohnbauflächen vorzunehmen.

Insgesamt hat das Plangebiet eine Größe von ca. 56.500 m², wovon ca. 28.500 auf das Kinkartz-Gelände entfallen.

Die Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sollen gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführt werden.

Die Ausarbeitung des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung einschließlich notwendiger Gutachten soll durch einen Vorhabenträger erfolgen. Mit dem Vorhabenträger ist ein entsprechender städtebaulicher Vertrag vor dem Aufstellungsbeschluss abzuschließen. Erste Vorentwürfe des Bebauungsplanes und der FNP-Änderung werden zum Aufstellungsbeschluss vorgelegt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Sofern ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird, müssen die Kosten für die Ausarbeitung des Bebauungsplanes einschließlich notwendiger Gutachten von einem Vorhabenträger übernommen werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Die geplante Wohnbebauung soll für Familien mit Kindern geeignet sein.

 

 

Anlagen:

Anlage 1: Übersicht BP und FNP-Änd.

Anlage 2: Kataster mit Abgrenzung Kinkartz-Gelände


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Jülicher Straße
  • Nassauer Straße

Beratungsfolge

Dienstag, 09. April 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
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Tagesordnung

Donnerstag, 14. Februar 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss
Entscheidung
an Verwaltung zurück verwiesen
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Tagesordnung
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