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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.11.2018: Kostengünstiger Wohnungsbau ohne Flächenverbrauch


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4815

Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Untersuchung von städtischen und privaten Gebäuden mit Flachdächern hinsichtlich der Aufstockungsmöglichkeiten für Wohnungsbau abzulehnen.

gez. Nelles, 22.01.2019gez. von Hoegen, 22.01.2019 rgermeister Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 09.01.2019. gez. Schmitz-Gehrmann, 09.01.2019 Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Hartmann, 21.01.2019

Mitzeichnung FD 4.1

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit dem beigefügten Schreiben vom 15.11.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Verwaltung möge prüfen, auf welchen städtischen Gebäuden mit Flachdächern es möglich ist, Wohnraum zu errichten. Zudem solle geprüft werden, ob auch größere Gebäude im Privatbesitz wie z. B. Supermärkte etc. die Möglichkeit zur Aufstockung bieten, um zusätzlichen Wohnraum zu schaffen. Zur Begründung wird auf das Antragsschreiben verwiesen.

Stellungnahme:

Die Verwaltung hat zurzeit keine personellen Kapazitäten, um dem Antrag zu entsprechen.

Alleine die Prüfung von städtischen Gebäuden ist sehr aufwendig: Zuerst müsste festgestellt werden, welche städtischen Gebäude Flachdächer haben. Dann ist eine statische Überprüfung erforderlich; möglicherweise liegt keine Statik aus der ursprünglichen Genehmigung des Gebäudes mehr vor, so dass eine Neuberechnung erforderlich ist. Weiterhin müsste geprüft werden, ob eine Wohnnutzung sich mit der sonstigen Nutzung des Gebäudes verträgt. Ggfs. müssten erste Überlegungen zu Grundrissen und zur internen Erschließung der Wohnungen angestellt werden. Schließlich sind Kostenschätzungen erforderlich, um evtl. Investoren für ein solches Vorhaben zu gewinnen. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt nicht selber als Investor auftreten kann bzw. will.

Eine solche umfangreiche Untersuchung müsste an ein externes Ingenieur-Büro vergeben werden. Mit welchen Kosten zu rechnen ist, ist noch nicht abzusehen; entsprechende Angebote wären einzuholen und die notwendigen Mittel wären im Haushalt einzuplanen. Dieser Aufwand steht nach Auffassung der Verwaltung nicht in einem realistischen Verhältnis zu den möglichen Ergebnissen der Untersuchungen. Auch wenn keine Grunderwerbskosten entstehen, ist damit zu rechnen, dass die Kosten so hoch sein werden, dass „kostengünstiger Wohnungsbau“ nicht realisiert werden kann.

Hinsichtlich der Gebäude im Privatbesitz müsste zuerst durch ein externes Büro im Auftrag der Stadt geklärt werden, welche Gebäude grundsätzlich für eine Aufstockung in Frage kämen und ob die Eigentümer mit einer entsprechenden Untersuchung einverstanden wären und die Kosten hierfür übernehmen würden. Alles Weitere wäre durch die Eigentümer zu veranlassen und zu finanzieren. Auch dies erscheint sehr unrealistisch, so dass die Finanzierung einer Machbarkeitsstudie durch die Stadt nicht für sinnvoll gehalten wird.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: keine

Wenn entgegen dem Beschlussvorschlag dem Antrag der Fraktion B90/Die Grünen gefolgt werden sollte, müssten die Mittel für die Beauftragung eines externen Büros im Haushalt bereitgestellt werden. Die Kosten können noch nicht beziffert werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: keine

 

 

Anlage: Antrag der Fraktion B90/Die Grünen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Donnerstag, 14. Februar 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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Ausschuß
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