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Mittelzuweisung an die städt. Schulen für Haushaltsjahr 2019


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6528

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur erklärt sich mit der Mittelzuweisung an die städtischen Schulen für das Haushaltsjahr 2019 einverstanden.

 

 

Sachverhalt:

Aus den beigefügten Tabellen (Anlage I bis XIII) können die berechneten Mittel im Einzelnen für das Jahr 2019 je Schule entnommen werden.

Die Berechnungen basieren auf den Schülerzahlen der Schulstatistik Stand Oktober 2018 (Anlage I). Die Zahlen der Normalklassenzahlen, die teilweise zur Berechnung herangezogen werden, sind in der Anlage II abgedruckt. Aus den Anlagen III bis XII sind die zugewiesenen Beträge bei den einzelnen Sachkonten ersichtlich.

Bei der Planung der Maria-Sybilla-Merian-Gesamtschule wurde auf der Grundlage der bestehenden Schülerzahl ermittelt und ab 01.08.2019 mit 40 Schüler/innen mehr für die Sekundarstufe II gerechnet.

Nach der am 19.12.2018 bekannt gemachten neuen Kommunalhaushalts-verordnung (KomHVO), welche ab 01.01.2019 die bisherige Gemeindehaushalts-verordnung (GemHVO) ersetzt, gibt es nachstehende Veränderungen bei den Sachkonten im Investiven Bereich.

Das konsumtive Sachkonto GWG 543145 (Anschaffungen 60 bis 410 Euro) wird durch das investive Sachkonto 082001 Investiv 60 Euro (netto) bis 800 Euro (netto) ersetzt.

Bei dem Sachkonto 081101 für Beschaffungen über 410 Euro ändert sich die Beschaffungsgrenze auf über 800 Euro (netto).

Die Planung der Haushaltsansätze für Investive Mittel 60 bis 800 Euro wurde in den Ansatz der Anlage III Geräte, Ausstattung und Ausrüstung (Konsumtiv) integriert. Für die Grundschulen wurde grundsätzlich ein Ansatz von 200 Euro für Investive Mittel 60 bis 800 Euro eingestellt.

Nach Vorlage des Abschlusses 2018 wurden für den Haushalt 2019 die Mittel für das Städtische Gymnasium und der Käthe-Kollwitz-Schule zu 100 % für die Investiven Mittel 60 bis 800 Euro angesetzt. Für die Europaschule und die Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule wird der Ansatz verteilt auf 50 % für Geräte, Ausstattung und Ausrüstung (Konsumtiv) und 50 % für die Investiven Mittel 60 bis 800 Euro.

Bei der Berechnung der investiven Mittel über 800 Euro (vormals über 410 Euro) wurde aufgrund einer Prüfung (bis ins Jahr 2011) festgestellt, dass so gut wie keine Anschaffungen im Bereich über 410 Euro durch die Grundschulen vorgenommen wurden. Aus diesem Grund werden die ermittelten Summen dem Sachkonto 082001 Investiv 60 Euro bis 800 Euro zugerechnet.

Die Berechnung der Telefongebühren (Anlage XI) basiert auf der Grundlage der Rechnungsdaten der letzen Abrechnung zum Oktober 2018 und ist dann auf 12 Monate hochgerechnet. Bei der Ermittlung des Ansatzes für die Gemeinschaftsgrundschule Alt-Merkstein wurde das Notfalltelefon aus der Turnhalle „An der Waidmühl“ wieder berücksichtigt. Für die Mittelanmeldungen der kommenden Haushaltsjahre ist beabsichtigt, weiterhin auf der Grundlage der tatsächlichen Zahlen abzustellen.

In der Auflistung Anlage XIII (Seite 1 bis 5) erhalten Sie eine nach Summen je Sachkonto und Schule erstellte Übersicht. Hier sind die Einzelberechnungen aus der Anlage I bis XII nach konsumtiven und investiven Mitteln sowie die Berechnung der Mittel der Lernmittelfreiheit eingeflossen und zusammengestellt.

Bei der Planung der Lernmittelfreiheit für das Haushaltsjahr 2019 ist auf der Grundlage des gültigen Lernmittelfreiheitsgesetzes ermittelt worden.

Bei der Maria-Sibylla-Merian-Gesamtschule wurde die Sekundarstufe II in der Planung der Lernmittelfreiheit berücksichtigt.

Rechtliche Grundlagen:

Dienstanweisung zur dezentralen Ressourcenverantwortung/Budgetierung für alle städtischen Schulen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Die finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2019 eingestellt worden.

 

 

Anlage/n:

Tabellen (I bis XIII) mit den Positionen der Schuludgets 2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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