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Entwurf Jahresabschluss 2016


Letzte Beratung
Dienstag, 26. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4810

Der Rat der Stadt stellt gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW den vom Kämmerer am 28.01.2019 aufgestellten und vom Bürgermeister am 28.01.2019 bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2016 mit einem Überschuss in Höhe von 3.941.900,68 fest und verweist den Jahresabschluss 2016 zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss.

Der Aufstellungs-/Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss ist Bestandteil des Beschlusses.

gez.: Nellesgez.: Bremen

( Bürgermeister )( Kämmerer )

 

 

Gemäß § 95 GO NRW hat der Bürgermeister den vom Kämmerer aufgestellten und von ihm bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres dem Rat der Stadt zur Feststellung zuzuleiten.

Der Rat der Stadt hat gemäß § 96 GO NRW spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen.

Dabei hat der Rat der Stadt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages zu beschließen. Ebenfalls entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.

Über die Gründe bezüglich der verspäteten Vorlage des Jahresabschlusses 2016 wurde mehrfach im Rat der Stadt berichtet; erforderliche Beschlüsse hierzu wurden gefasst.

Die nach der GO NRW erforderlichen Bestandteile des Jahresabschlusses

-die Ergebnisrechnung

-die Finanzrechnung

-die Teilrechnungen

sind durch einen Anhang zu erweitern.

Darüber hinaus ist ein Lagebericht aufzustellen.

Aufgrund der getroffenen Absprachen ist der gesamte Bericht des öffentlichen Teiles des Jahresabschlusses 2016 im Internet über folgenden Link www.wuerselen.de/finanzen/

abrufbar.

Über den nichtöffentlichen Teil des Berichtes erhalten die Fraktionen gesonderte Informationen.

Sollten darüber hinaus Druckexemplare benötigt werden, wird um entsprechende Mitteilung gebeten.

Dieser Vorlage ist als Auszug aus dem Entwurf Jahresabschluss 2016 der Punkt 1.1 - Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk - beigefügt.

Diesem Punkt sind die Ergebnisse des Ergebnis- und Finanzplanes, der Bilanz, die Entwicklung der Schulden und die Entwicklung der Bilanz zusammengefasst zu entnehmen.

Zu den Ergebnissen bleibt in der Zusammenfassung folgendes festzustellen:

1.Das im Haushalt 2016 geplante Ergebnis von 0,00 konnte überschritten werden; es ist tatsächlich ein Überschuss in Höhe von 3.941.900,68 entstanden.

Es ist beabsichtigt vorzuschlagen, den Bilanzgewinn in das Jahr 2017 vorzutragen und dort der Ausgleichsrücklage in gesamter Höhe zuzuführen.

2.Geplante Darlehen für Investitionen in Höhe von 17.764.354,72 (3.478.254,72 EMÜ aus Vorjahren; 14.286.100,00 € Ansatz 2016) wurden mit 3.900.100,70 € (2.079.100,70 € EMÜ aus Vorjahren; 1.821.000,00 € Ansatz 2016) in Anspruch genommen.

Vom Restbetrag in Höhe von 13.864.254,02 € wurden 1.948.039,48 als E in das Jahr 2017 vorgetragen; ein Betrag in Höhe von 10.517.060,52 muss nicht mehr realisiert werden.

3.Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung (Kassenkredite) reduzierten sich insgesamt um 6.839.187,40 auf -50.160.812,60 . Demgegenüber stiegen die Guthaben zum Bilanzstichtag um 580.289,93 auf 10.573.399,17. Die Liquidität belief sich damit auf -39.587.413,43 €.

Die Gründe der vorstehend genannten Entwicklungen sind aus den vorstehend genannten Unterlagen im Einzelnen zu entnehmen; auf die bisherigen Berichterstattungen hierüber wird ebenfalls verwiesen.

Als Besonderheit bleibt auch an dieser Stelle auf folgende Punkte hinzuweisen:

In den vorstehenden Daten des Jahresabschlusses 2016 sind auch die Daten aus der Auflösung der KDW als rechtlich unselbstständiger Eigenbetrieb am 31.12.2015 zum 01.01.2016 enthalten. Diese Daten sind durch das beauftragte Wirtschaftsprüfungsbüro HS-Regio bereits geprüft und dem Grunde nach bestätigt (die Testate sollen in der nächsten Zeit erteilt werden); die erforderliche Prüfung der GPA steht noch aus. Sollten sich wider Erwarten aus der noch ausstehenden Prüfung der GPA Veränderungen ergeben, werden diese im Rahmen der noch erforderlichen Prüfungen der Jahresabschlüsse Stadt Berücksichtigung finden.

Die aus dem Bereich des Eigenbetriebes KDW zum 01.01.2016 übernommenen Daten werden bei den entsprechenden Bilanzpositionen im Einzelnen ausgewiesen; in der Zusammenfassung ergibt sich folgendes:

-Das erwirtschaftete Ergebnis zum 31.12.2016 von rd. 3,942 Mio. € wird nicht berührt / durch die Übernahme verändert.

-Die Aktivseite der Bilanz wurde zum 01.01.2016 um 13.505.901,21 durch Anlage- und Umlaufvermögen erhöht.

-Die Passivseite der Bilanz wurde zum 01.01.2016 um 13.505.901,21 erhöht.

Davon entfiel ein Betrag in Höhe von 12.259.036,67 € auf das Eigenkapital.

Um dem sogenannten Wertaufhellungsprinzip zu entsprechen, musste bei den Pensionsckstellungen ein erheblicher Betrag zusätzlich, nämlich in Höhe von 1,085 Mio. €, berücksichtigt werden.

Hintergrund waren die neuen Berechnungstabellen (Heubeck Richttafel 2018 G), die zum 31.12.2018 erstmalig zur Anwendung gelangen werden und nach den vorliegenden Aussagen zu erheblichen einmaligen Veränderungen bei den Rückstellungen führen. Da die Gründe für die erhöhten Zahlungen aber bereits vor dem Abschlagsstichtag dieses Berichtes entstanden sind, nämlich faktisch dadurch, dass sich Pensionäre in Versorgung befinden und die Stadt Beamte beschäftigt, musste die Pensionsrückstellung bereits in 2016 aufgestockt werden.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den als Anlage beigefügten Unterlagen und aus dem mit separater Post übersandten Entwurf des Jahresabschlusses 2016 im Einzelnen.

 

 

Anlage/n:

1.1Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk Jahresabschluss 2016


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 26. Februar 2019Sitzung des Rates der Stadt Würselen

Ausschuß
Rat

Donnerstag, 21. Februar 2019Sitzung des Finanz- und Beteiligungsausschusses

Ausschuß
Finanz- und Beteiligungsausschuss
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