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Existenzgründungs- und Unternehmensberatung 2018; Sachstand in der
StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. März 2019 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9604

Sachlage:

Wie in den vergangenen Jahren (siehe zuletzt Vorlage 2018/0065) legt die Verwaltung einen Sachstandsbericht zur Existenzgründungs- und Unternehmensberatung vor.

In 2018 wurden im Aufgabenbereich Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa 91 Beratungsfälle bearbeitet. Insgesamt wurden 67 Unternehmen in Finanzierungs- und Förderungsfragen im Rahmen ihrer Aktivitäten beraten, davon in 52 Fällen zum Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm NRW (RWP).

hrend die übliche Förderkulisse vor allem Förderkredite mit Zinsvergünstigungen und Haftungsfreistellungen umfasst, können Unternehmen im Gebiet der StädteRegion Aachen seit dem 1.7.2014 durch nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse unterstützt werden (vgl. SV-Nr. 2014/0288). Die investitionsgebundene Förderung setzt u.a. überregionalen Absatz, Investitionen von mindestens 150.000 € sowie Sicherung der vorhandenen und Schaffung von neuen Arbeitsplätzen voraus. Alternativ kann eine lohnkostenbezogene Förderung über 2 Jahre für die Schaffung von Arbeitsplätzen mit überdurchschnittlichen Qualitätsanforderungen und einem Bruttoarbeitslohn plus Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung über 50.000 € p.a. beantragt werden.

Die Beratung von Unternehmen durch S 85 geschieht i.d.R. über einen längeren Zeitraum. Vor allem bei der Beantragung von Zuschüssen aus dem Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramm müssen die anspruchsvollen Antragsschritte detailliert erarbeitet werden. Die Hilfestellung bei der umfangreichen Antragstellung wird daher von den Firmen gerne in Anspruch genommen. Oft sind auch weitere Abstimmungen mit den jeweiligen Steuerberatern und Hausbanken tig.

S 85 ist zudem bei der Antragsbearbeitung durch die NRW.Bank und die Bezirksregierung involviert , bei der u.a. bau- und umweltrechtliche Stellungnahmen in Abstimmung mit den zuständigen Bauämtern in den Kommunen sowie der Verwaltung abgegeben werden.

In 2018 wurden 24 Existenzgründungen beraten. Die Beratung umfasst dabei Erstberatungen, die Hilfe bei der Erstellung von Businessplänen, Förderungsberatung sowie die Abgabe von fachkundigen Stellungnahmen bei der Beantragung des Gründungszuschusses bei der Agentur für Arbeit oder des Einstiegsgeldes beim Jobcenter.

Die Existenzgründungsberatung wird ergänzt durch die Mitarbeit in verschiedenen Arbeitskreisen der GründerRegion Aachen und des Startercenters sowie die damit verbundene Vorbereitung und Beteiligung an AC²-Wettbewerben und -Veran-staltungen, Gründungsmesse AUFBRUCH, VISION-Unternehmerinnenpreis und GründerFoyer.

Die geringeren Zahlen bei den Existenzgründungsberatungen sind v.a. auf die gute konjunkturelle Lage zurückzuführen. Bei der derzeitigen Arbeitsmarktlage wird meistens eine Angestelltentätigkeit mit sozialer Absicherung und geringerem Risiko bevorzugt.

Die städteregionale Existenzgründungsberatung ist durch die Zusammenarbeit in der GründerRegion Aachen und StarterCenter regional abgestimmt. Aufgrund der räumlichen Nähe sind die StarterCenter-ros in der IHK und der Handwerkskammer in der Regel die ersten Anlaufstellen in der StädteRegion Aachen. Dort erhalten die Gründungsinteressierten Erstinformationen (z.B. Broschüren, Termine Existenzgründungsseminare EXISTENZIA) sowie konkrete Hinweise auf weitere Ansprechpartner mit spezifischen Fachkompetenzen. Die angehenden Gründer besuchen vor Beginn der Beratung ein dreistündiges Basisseminar unter dem Namen EXISTENZIA, das u.a. wöchentlich in Aachen, abwechselnd in der IHK und in der Handwerkskammer, durchgeführt wird.

Die IHK und die Handwerkskammer führen danach die Erstberatung, die Intensivberatung und die Beratung zu Gründungsformalitäten für die jeweiligen kammerzugerigen Wirtschaftsbereiche durch. Die AGIT berät technologieorientierte Gründungen.

Die Erstberatung, die Intensivberatung und die Beratung zu Gründungsformalitäten für alle Gründer führen die Berater der Wirtschaftsförderungsgesellschaften und –ämter (in der StädteRegion S 85, Frau Dipl.-Kffr. Gerti Steffens) durch. Hier werden vor allem auch die Gründer aufgefangen, die nicht Handwerkskammer- oder IHK-zugehörig sind, (z.B. alle Freiberufler, Gründer mit anderer Kammerzugehörigkeit wie Ärztekammer oder Apothekenkammer).

Details zu den Beratungszahlen nnen den folgenden Aufstellungen entnommen werden:

Existenzgründungs- und Unternehmensberatung 2018

Beratungsfälle insgesamt91

- davon Existenzgründungen24

- davon Unternehmen67

  • davon RWP-Beratungen52

Verteilt auf Standorte

Alsdorf11

Baesweiler 5

Eschweiler 9

Herzogenrath11

Monschau 1

Roetgen 4

Simmerath 2

Stolberg23

rselen15

StädteRegion*10

*Es kommen verschiedene Standorte in der gesamten StädteRegion in Frage; das Unternehmen bzw. der/die Gründer/in haben sich noch nicht endgültig entschieden.

Entwicklung Existenzgründungs- und Unternehmensberatung seit 2012

2012201320142015201620172018

Beratungsfälle insgesamt5559911229910491

-davon Existenzgründungen272830 3934 3424

-davon Unternehmen28 3161 8365 7067

-davon RWP-Beratungen--38 5845 5552

Anmerkung: Viele Beratungen ziehen sich über einen längeren

Zeitraum und können daher in verschiedenen Jahren erfasst sein.

Bewilligte RWP-Anträge seit 2014

2014 2015 2016 2017 2018

Anzahl der bewilligten Anträge 1 8 13 9 11

bewilligter Zuschuss in T€ 158 1.139 1.977 1.149 2.554

damit verbundene Investitionen in T€ 1.583 7.537 14.941 12.488 37.979

gesicherte Arbeitsplätze 165 230 352 188 333

neue Arbeitsplätze 0 39 58,5 33,7 91

Aus der Tabelle lässt sich die Entwicklung der Inanspruchnahme des RWP-Förderprogramms im Bereich der Unternehmensförderung und damit die Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung in der StädteRegion Aachen ablesen.

In 2018 erreichte die Anzahl der Zuschussbewilligungen, die damit verbundenen Investitionen und die Anzahl der neuen Arbeitsplätze einen neuen Höchststand.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Rechtslage:

Die oben genannte Aufgabe ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

Im Auftrag

gez.: Terodde


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Beratungsfolge

Donnerstag, 14. März 2019Sitzungdes Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen

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Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
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