Benutzungsentgelte des Stadtbades und der Sauna der Stadt Alsdorf
hier: Zweite Änderung der Benutzungsentgelte
- Letzte Beratung
- Dienstag, 26. März 2019 (öffentlich)
- Federführend
- A 40 Schul- und Sportamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5706
Darstellung der Sach- und Rechtslage:
Die Einnahme der Benutzungsentgelte des Stadtbades sowie der Sauna der Stadt Alsdorf erfolgt auf Grundlage des Ratsbeschlusses vom 25.04.2013.
Das bisherige Einnahmesystem des Stadtbades basiert auf unterschiedlichen Tarifen für Kinder, Ermäßigte und Erwachsene. In der jeweiligen Tarifgruppe ist bisher jedoch nur der Erwerb von einzelnen Tageskarten möglich.
Dem derzeitigen Besuchertrend folgend, möchte die Verwaltung die bisherige Einnahmesituation optimieren und die o.g. Tarifgruppen zusätzlich in Form von Zehnerkarten anbieten.
Hierdurch werden regelmäßigen Bade- und Saunagästen vergünstigte Eintrittspreise sowohl für das Hallenbad als auch für die Sauna ermöglicht. Gleichzeitig geht die Verwaltung davon aus, dass durch die höhere Nachfrage die vorgeschlagenen Vergünstigungen gegenüber dem bisherigen System mindestens kompensiert werden.
Hinsichtlich der Schwimmkurse möchte die Verwaltung die mittlerweile veralteten Kurskonzepte absetzen und durch zeitgemäße Konzepte ersetzen. So sollen die bisher zehnstündigen Anfängerschwimmkurse auf insgesamt 15 Stunden je Kurs angehoben werden. Gleichzeitig werden die Teilnehmerzahlen von bisher zehn Kindern auf max. sieben Kinder pro Kurs reduziert. Die Verwaltung erhofft sich hierdurch einen deutlichen Qualitätsanstieg der Kurse für Kinder ab 5 Jahren..
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur der Stadt Alsdorf empfiehlt dem Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt:
Der Rat der Stadt Alsdorf beschließt die Zweite Änderung der Benutzungsentgelte des Stadtbades und der Sauna der Stadt Alsdorf gem. der Sachdarstellung (Anlage 2).
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Keine (s. Sachdarstellung).
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
Die Nutzung des Elements „Wasser“ erfolgt in der heutigen Zeit in vielfachen Formen. Die Aspekte sind vielseitig. Ob Schule-, Sport- oder Freizeitcharakter, Gesundheitsförderung oder Rehabilitation, die Nutzung eines Hallenbades oder einer Sauna stellt für den Bürger einen unverzichtbaren Bestandteil der Infrastruktur einer Stadt dar..
Anlage/n:
Anlage 1 -Preissynopse
Anlage 2 -Zweite Änderung der Benutzungsentgelte für das Stadtbad und die Sauna der Stadt Alsdorf
gez. Sonders |
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Bürgermeister |
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Erster Beigeordneter |
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Technische Beigeordnete |
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gez. Schmidt |
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Kämmerer |
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Referat Jugend, Schulen und Sport |
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Kaufmännischer Betriebsleiter ETD |
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Technischer Betriebsleiter ETD |
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Rechnungsprüfungsamt |
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Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 26. März 2019Rat/WP 17/38. 33. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Rat der Stadt Alsdorf
Donnerstag, 14. März 2019ASSK/WP 17/20. 17. Sitzung des Ausschusses für Schulen, Sport und Kultur
- Art
- Vorberatung
- Ausschuß
- Ausschuss für Schulen, Sport und Kultur
- Details
- Tagesordnung