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Alternative Angebotsformen von Schulbegleitung gem. § 35a SGB VIII


Letzte Beratung
Dienstag, 19. März 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19762

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage

In den gemeinsamen Sitzungen von KJA und Schulausschuss im November 2015 und März 2017 wurde über die Entwicklung zum Thema Schulbegleitung berichtet. In Fortführung beider früherer Ausführungen werden etablierte sowie neu initiierte, alternative Angebotsformen zu der klassischen 1:1 Schulbegleitung beschrieben.

Die Eingliederungshilfe bewegt sich im Spannungsfeld zwischen individueller, adressatenbezogener Unterstützung und dem Unterstützungsbedarf der Lehrkräfte, die maßgeblich an der Einrichtung der Eingliederungshilfe beteiligt sind.

  1. Rechtliche Grundlagen

Es ist Aufgabe der Schule, das Recht auf schulische Bildung, Erziehung und Förderung des Jungen Menschen umzusetzen (§ 1 Schulgesetz NRW).

Dem Jugendamt obliegt zunächst die Klärung, ob nachweislich alle Fördermöglichkeiten der Schule im Sinne des Vorranggrundsatzes gemäß § 10 Abs. 1 und 4 SGB VIII ausgeschöpft sind. Die Gewährung einer Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII ist eine Leistung der Jugendhilfe für seelisch behinderte junge Menschen, bzw. für junge Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind.

Die Schulbegleitung ist eine Form der ambulanten Eingliederungshilfe und hat als primäres Ziel, jungen Menschen die Teilhabe an Bildung und somit den Schulbesuch zu ermöglichen.

  1. Verfahren

Für die Gewährung der Leistung ist ein Antrag des Betroffenen bzw. des Personensorgeberechtigten beim Jugendamt zwingend erforderlich.

Die Eingangsvoraussetzung für die Prüfung, ob eine Leistung der Eingliederungshilfe gewährt wird, ist eine diagnostizierte seelische Störung beim betroffenen jungen Menschen durch eine unter § 35a SGB VIII, 1a, 1.-3. genannte Fachkraft. Die Stellungnahme muss in schriftlicher Form an das Jugendamt erfolgen.

Auf der Grundlage des Antrages und der Stellungnahme liegt es in alleiniger Verantwortung der pädagogischen Fachkräfte des Jugendamtes zu prüfen, ob aufgrund der seelischen Störung eine Teilhabebeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben bei dem Betroffenen besteht.

Auf der Grundlage des Antrages und der Stellungnahme stellt das Jugendamt fest, ob aufgrund der seelischen Störung eine Teilhabebeeinträchtigung am gesellschaftlichen Leben bei dem Betroffenen besteht.

Steht die seelische Störung im kausalen Zusammenhang zur Teilhabebeeinträchtigung, liegt eine (drohende) seelische Behinderung vor.

Diese Form der Eingliederungshilfe findet sich in Bezeichnungen, wie Integrationshilfe, Schulassistenz, Integrationsassistenz, Teilhabeassistenz, wobei im Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) der Begriff Schulbegleitung geprägt ist und daher auch im weiteren Verlauf des Berichtes verwendet wird.

  1. Ausgestaltung der Schulbegleitung

Die Erfahrung zeigt, dass ca. 2/3 der jungen Menschen, die eine Schulbegleitung erhalten, zwei Diagnosen und mehr haben. Zu den häufigsten seelischen Störungen bei den jungen Menschen zählen AD(H)S, Autismus-Spektrum-Störungen sowie Hyperkinetische Störungen des Sozialverhaltens.

Die „klassische“ 1:1 Schulbegleitung sieht vor, dass eine Schulbegleiterin bzw. ein Schulbegleiter den jungen Menschen im 1:1 Kontakt begleitet und unterstützt. Der Fokus richtet sich ausschließlich auf den Betroffenen, wobei es ergänzend hierzu Elterngespräche und einen Austausch des Helfers mit den Lehrpersonen der Schule geben kann.

Der individuelle Umfang und die Ausgestaltung dieser Eingliederungshilfe werden von den Mitarbeitenden des Sozialraumteams VI, den Personensorgeberechtigten, dem jungen Menschen, dem Schulbegleitenden und in der Regel einer Lehrperson im Rahmen der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII festgelegt.

Die Finanzierung erfolgt ausschließlich Kind-bezogen im Rahmen der bewilligten Fachleistungsstunden. Die Vereinbarung über die Höhe des Fachleistungsstundensatzes erfolgt mit jedem Träger im Rahmen von Entgeltvereinbarung gem. § 78b - g SGB VIII und enthält einen Entgeltsatz für Fachkräfte und einen Entgeltsatz für Nicht-Fachkräfte. Hierbei entscheidet die Hilfeplanung auf der Grundlage des Störungsbildes, welche Kraft zum Einsatz kommt.

Weitere Informationen über die konkrete Ausgestaltung sind der Kooperationsvereinbarung zu entnehmen, die diesem Bericht als Anlage beigefügt ist.

  1. Fallzahlen- und Kostenentwicklung

Nachdem es noch vor einigen Jahren nur vereinzelte Schulbegleitungen gab, steigt die Zahl der Anträge in den letzten Jahren stetig und macht mittlerweile einen gewichtigen Teil der ambulanten Eingliederungshilfe in der Stadt Aachen aus. Im Jahr 2018 waren von den bewilligten ambulanten Eingliederungshilfen (ohne Teil-Leistungs-Störungen) 29 % Schulbegleitungen.

Einen Überblick über die Gesamtentwicklung geben die folgenden Zahlen:

Schuljahr 2014/2015

Schuljahr 2015/2016

Schuljahr 2016/2017

Schuljahr 2017/2018

48 Fälle

82 Fälle

79 Fälle

100 Fälle

rd. 1.000.000 Euro

rd. 1.200.000 Euro

rd. 1.500.000 Euro

rd. 1.600.000 Euro

Derzeit bestehen seitens des FB 45 mit fünf Trägern Leistungs- und Entgeltvereinbarungen über die 1:1 Schulbegleitungen. Diese sind der Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte (VKM), die Lebenshilfe Aachen (FeD), das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband StädteRegion Aachen e.V. (DRK), der Malteser Hilfsdienst e.V. Diözese Aachen und die Amos Comenius-Inklusions gGmbH.

Zudem werden einzelne junge Menschen aufgrund von stationären Unterbringungen außerhalb Aachens durch externe Träger begleitet.

  1. Beschreibung der Poolprojekte

Poollösungen sind Hilfsangebote, die die Verantwortlichkeit der Akteure auf die Bedarfe von mehreren Schülerinnen und Schülern einer Lerngruppe, einer Klasse oder einer gesamten Schule zielgerichtet erweitern.

Ziel der Poolprojekte ist es, junge Menschen am Schulalltag und an Bildung teilhaben zu lassen. Wenngleich die Eingliederungshilfe individuell für den jungen Menschen gestaltet wird, findet die Förderung im Rahmen und mit Blick auf die schulische Umgebung statt.

Diese Projekte sind möglich, wenn Schulleitungen und Lehrkräfte an einer gemeinschaftlich gelebten Kooperation mit Jugendhilfe interessiert sind und Schülerinnen und Schüler mit entsprechenden Bedarfen haben.

Die Arbeit der Poolprojekte zeigt, dass es möglich ist, junge Menschen mit ihren individuellen Bedarfen noch flexibler und damit auch passgenauer zu unterstützen. Durch die präventive Arbeit von Beginn an können kostenträchtige Hilfen, auch im späteren Alter der Schülerinnen und Schüler möglichst vermieden bzw. reduziert werden. Im Weiteren werden die Eltern bzw. Sorgeberechtigten aktiv durch Gespräche eingebunden.

Mittlerweile hat FB 45 für drei Poolprojekte Leistungs- und Entgeltvereinbarungen mit den am Ort der Schule arbeitenden Jugendhilfeträgern abgeschlossen.

Die Verteilung der Schulbegleitungen bei den Projekten sieht wie folgt aus:

Träger

Schuljahr 2017/2018

Schuljahr 2018/2019

Couven-Pool

Schulbegleitung am Couven-Gymnasium

7 Fälle

6 Fälle

JIM

Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessori Grundschule Reumontstraße

9 Fälle

9 Fälle

JIB

Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Gesamtschule Brand

(Beginn des Projektes erst zum Schuljahr 2018/2019)

0 Fälle

5 Fälle

Bei den oben genannten Poolprojekten findet die Eingliederungshilfe im Sinne einer Schulbegleitung am Ort der jeweiligen Schule statt und ist als systemisches Angebot fester Bestandteil des gesamten Schulsystems.

Das bedeutet, dass über einen benannten Jugendhilfeträger ein „Pool“ an Mitarbeitenden zur Verfügung steht, um die Hilfen an der jeweiligen Schule durchzuführen.

Im Team VI des FB 45 ist zudem jeweils nur eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter als Ansprechperson für das jeweilige Projekt zuständig.

Folgende positive Aspekte stehen dabei im Vergleich zu den herkömmlichen 1:1 Schulbegleitungen im Vordergrund:

In der Regel fachpädagogische Ausbildung der Poolmitarbeitenden.

Ganzheitliche Präsenz der Poolmitarbeitenden in der Schule.

Gemeinsamer Anspruch aller am Ort der Schule Arbeitenden: vom Einzelfall für das System lernen.

Ausgehend vom betreuten jungen Menschen aktiv das Umfeld miteinbeziehen (Systemischer Ansatz).

Aktive Einbindung von Schulleitung und Lehrkräften und anderer am Ort der Schule arbeitende Professionen im Sinne des betroffenen jungen Menschen.

6.1. Couven-Pool am Couven-Gymnasium

Begonnen im Schuljahr 2015/2016

6.1.1. Kooperationspartner

Verein für Körper- und Mehrfachbehinderte Aachen e.V.

Städtisches Couven-Gymnasium Aachen.

6.1.2. Rahmenbedingungen

Personal im Verhältnis von 3:1, wobei seit Januar 2019 eine vorübergehende Ausnahmeregelung greift: Personal-Verhältnis 6:4, bei insgesamt 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Anzahl der Stellen variiert je nach Anzahl der Schülerinnen und Schüler im Projekt.

Die Schulbegleitung wird für den jungen Menschen mit pauschal 22 Fachleistungsstunden/ Woche für die Dauer des laufenden Schuljahres bewilligt.

Die individuellen Bedarfe (Umfänge, Einsatzzeit usw.) werden dennoch regelmäßig besprochen und festgelegt.

6.1.3. Schwerpunkt

Am Couven-Gymnasium werden seit Jahren erfolgreich Schülerinnen und Schüler mit Autismus-Spektrums-Störungen beschult. An diese Zielgruppe richtet sich auch das Pool-Projekt.

6.1.4. Finanzierung

2.322,32 Euro / Schüler / Monat.

6.1.5. Projekt Ende

Zum 31.07.2019.

Im Rahmen der Projektentwicklung wurde in den vergangenen Monaten deutlich, dass es mittlerweile unterschiedliche Erwartungshaltungen an das pädagogische Konzept bei den Kooperationspartnern gibt.

Letztlich entschied die Schule Anfang 2019, dass das Konzept so nicht mehr zu ihrer aktuellen Situation und den von ihr gesehenen Bedarfen der Schülerinnen und Schüler entsprechend ist. Das Projekt wird daher zum Ende des Schuljahres beendet.

Dennoch wird der Couven-Pool als gelungenes Projekt gesehen, das über 4 Jahre Schülerinnen und Schüler erfolgreich begleitet hat.

6.2. JIM – Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Montessori Grundschule Reumontstraße Begonnen im Schuljahr 2016/2017

6.2.1. Kooperationspartner

Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand gGmbH.

Montessori Grundschule Reumontstraße.

Pädagogisches Zentrum e.V. als OGS Anbieter.

6.2.2. Rahmenbedingungen

Pädagogisches Fachpersonal mit Erfahrung in der Jugendhilfe.

3,5 Vollzeitstellen verteilt auf 4 Fachkräfte.

Die Fachkräfte sind während der gesamten Schul- und Betreuungszeit vor Ort.

Es können 6-9 Schülerinnen und Schüler betreut werden.

6.2.3. Schwerpunkt

Unterstützung der Kinder im Grundschulalter.

6.2.4. Finanzierung

20.597,45 Euro pauschal / Monat.

6.3. JIB – Jugendhilfe fördert Inklusion mit der Gesamtschule Brand

Begonnen im Schuljahr 2018/19

6.3.1. Kooperationspartner

Evangelische Kinder- und Jugendhilfe Aachen Brand gGmbH.

Gesamtschule Brand.

6.3.2. Rahmenbedingungen

Pädagogisches Fachpersonal mit Erfahrung in der Jugendhilfe.

1,6 Vollzeitstellen verteilt auf 2 Fachkräfte – die personelle Aufstockung ist geplant.

Die Fachkräfte sind während der gesamten Schul- und Betreuungszeit vor Ort.

Es können 5-7 Schülerinnen und Schüler betreut werden.

6.3.3. Schwerpunkt

Förderung/Begleitung findet im Pilotjahr zunächst nur in der Jahrgangsstufe 5 statt.

Geplant ist die weitere Ausdehnung auf die kommende 5. Jahrgangsstufe bei zeitgleicher Fortführung der Jahrgangsstufe 6.

6.3.4. Finanzierung

10.332,22 Euro pauschal / Monat.

  1. Erfahrungswerte und Ausblick

Die bisherigen Erfahrungswerte zeigen, dass mit der Durchführung der Poollösungen folgende Effekte erzielt werden:

Eine Stigmatisierung des unterstützungsbedürftigen jungen Menschen wird deutlich verringert.

Einerseits wird auf die Diversität des jungen Menschen eingegangen, parallel erfolgt innerhalb des Klassenverbandes ein Lernen voneinander und im Umgang miteinander.

Passgenaue Unterstützung während einzelner Unterrichtseinheiten wird realisiert.

Die im Schulsystem tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können auf aktuelle Krisensituationen und Bedarfe der Schülerinnen und Schüler unmittelbar eingehen und diese falls erforderlich im Gruppensetting gemeinsam bearbeiten.

Sogenannte „Windschattenkinder“ werden zeitnah in den professionellen Blick genommen, damit frühzeitig entsprechende Unterstützungsprozesse eingeleitet werden können.

Bei Ausfall einer Poolkraft ist die Vertretung gegeben.

Eltern bauen eine Vertrauensbasis zu den involvierten Poolmitarbeitenden auf und können an den Unterstützungsangeboten entsprechend partizipieren.

Diese aktive Elternberatung hat Auswirkungen auf das ganze Familiensystem.

Poolmitarbeitende, Schulleitungen, Lehrkräfte und andere am Ort vertretende Professionen lernen voneinander und arbeiten im Sinne der Eingliederungshilfe bedürftigen jungen Menschen miteinander.

Im Rahmen der Pool-Projektentwicklung zeigt sich, dass für die betroffenen jungen Menschen positive Effekte zu beobachten sind. Zum einen zählt neben den guten fachlichen Qualifikationen der Mitarbeiter der freien Jugendhilfe insbesondere die Bereitschaft der beteiligten Institutionen, sich auf Veränderungen in den eigenen Strukturen und Haltungen einzulassen.

Der zwingend erforderliche Austausch, die Vernetzung und auch Abgrenzung zwischen den Fachkräften ist zeitintensiv und ist auf Grund mangelnder zeitlicher Ressourcen auch eine Herausforderung.

Die bisherigen Ergebnisse zeigen, dass in der Vergangenheit vorhandene Bedarfe der jungen Menschen nach weiteren Eingliederungshilfen, wie zum Beispiel Betreuung in Tagesgruppen nach § 32 SGB VIII durch die Anbindung in ein Poolprojekt gedeckt wurden, so dass diese Unterstützungsleistungen beendet wurden. Auch Schülerinnen und Schüler, die vormals durch ihr auffälliges Verhalten nicht mehr in OGS-Betreuung gehalten werden konnten, erlebten eine Re-Integration.

Dies sind sehr positive Erfahrungen und Erfolge für die Schülerinnen und Schüler, die es ihnen ermöglichen, sich in „Regelgruppen“ zu erleben und auszuprobieren.

Im Weiteren wirken sich die Pool-Bildungen positiv auf die Kostenentwicklung aus. Auch dies gilt es bei der Implementierung vorhandener und der Entwicklung weiterer Poolbildungen im Blick zu behalten.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes 2019 ff

PSP-Element 1-060301-900-6, SK 53310000 „Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen“

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

3.429.900

3.429.900

10.497.000

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Anlage:

Vereinbarung zwischen den Jugendämtern in der Städteregion Aachen und der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde für die Städteregion Aachen (Schulamt bzw. Bezirksregierung Köln) zum Verfahrensablauf bei der Prüfung des Bedarfes bzw. Einrichtung einer Schulbegleitung für seelisch behinderte junge Menschen im Rahmen der Jugendhilfe


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 19. März 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses gemeinsam mit dem Schulausschuss

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendausschuss
Details
Tagesordnung