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Anlage von Hundefreilaufwiesen in Herzogenrath


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. März 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 67 - Technisches Betriebsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6615

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Errichtung der Hundefreilaufwiese „An der Waidmühl“ in Herzogenrath-Merkstein und der Hundefreilaufwiese auf der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche Kämpchen in Herzogenrath-Kohlscheid.

Zunächst soll eine Evaluierung der Erfahrungen mit den eingerichteten Hundefreilaufwiesen in Merkstein und Kohlscheid erfolgen. Anschließend ist zu entscheiden, ob der vorgeschlagene Standort für Herzogenrath-Mitte, welcher sich in kurzer Entfernung zur Wohnbebauung befindet, als Hundefreilaufwiese geeignet erscheint und schließlich zur Errichtung einer Hundefreilaufwiese genutzt werden soll.

 

 

Sachverhalt:

Vorbehaltlich der Zustimmung und Freigabe des städtischen Haushaltes, ist in Herzogenrath die Errichtung von insgesamt drei Hundefreilaufwiesen geplant (eine Freilaufwiese je Stadtteil).

Diese sollen jeweils auf städtischen Flächen installiert und mit Mitteln des allgemeinen Haushaltes finanziert und instand gehalten werden.

Mit dieser Maßnahme soll dem anhaltend wachsenden Trend und den Wünschen der Herzogenrather Bevölkerung nach einem Angebot von Flächen in Herzogenrath, auf denen Hunde unangeleint Auslauf haben dürfen, entsprochen werden.

Hundefreilaufwiesen haben sich bereits in benachbarten Kommunen durch private Initiativen entwickelt und etabliert.

Die Betreuung der Flächen erfolgt dabei in der Regel durch Interessengemeinschaften oder Vereinen, was sich bewährt hat (regelmäßige Öffnungszeiten, Kontrolle der Hunde vor Ort, etc.). Es ist deshalb an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass die ganzheitlich notwendige Aufsicht der Flächen von Seiten des Fachamtes als unerlässlich erachtet und nachdrücklich empfohlen wird.

Bei der Suche nach geeigneten städtischen Flächen wurden Grundstücke ohne großen Nutzungsdruck bevorzugt, also deren bisherige Nutzung aufgegeben wurde (z.B. Standort Herzogenrath-Merkstein „An der Waidmühl“). Damit werden Konflikte zwischen Hundehaltern und Nichthundehaltern gemindert.

Nach Prüfung aller städtischen Grundstücke haben sich die folgenden Flächen grundsätzlich als geeignete Hundefreilaufflächen herausgestellt:

1.) Brachfläche „An der Waidmühl“ (ehemaliger Hundeübungsplatz), ca. 4.008 m²,

2.) Wiesenfläche „Wendelinusstraße“ ca. 850 m²,

3.) Ehemalige Friedhofserweiterungsfläche Kämpchen, ca. 2.700 m².

Zu 1.) Brachfläche „An der Waidmühl“ (ehemaliger Hundeübungsplatz):

Die Fläche eignet sich gut als Hundefreilaufwiese, weil das Areal zum einen bereits viele Jahre durch einen privaten Hundeverein für die Erziehung von Hunden verwendet wurde und zum anderen durch dessen Lage keine negativen Auswirkungen auf die weitere Nachbarschaft/Wohnbebauung zu befürchten sind (keine direkt angrenzende Wohnbebauung). Lediglich die vorhandenen Unterstände sowie der auf dem Grundstück befindliche Unrat müssten entsorgt werden.

Die Betreuung der Hundefreilaufwiese an diesem Standort könnte ggf. durch zwei Hundetrainerinnen bzw. Hundepsychologen ehrenamtlich erfolgen, die bereits ihr Interesse bekundet haben. Die Aufsicht durch die benachbarten Hundesportvereine wäre ebenfalls denkbar.

Zu 2.) Wiesenfläche „Wendelinusstraße“:

Bei dem Grundstück handelt es sich um eine Rasenfläche mit Baumbestand, die im Rahmen der routinemäßigen Unterhaltung von der Verwaltung gepflegt werden. Da keine Einfriedung und Infrastruktur vorhanden ist, wäre zunächst die Herrichtung der Fläche notwendig. Dies beinhaltet die Einfriedung und Ausstattung der Fläche mit Hundekotstationen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten. Zudem wären die Stämme des vorhandenen Baumbestandes gegen Hundeurin zu schützen.

Da sich die Fläche in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung befindet, ist mit Beeinträchtigungen für die unmittelbaren Anwohner zu rechnen. Aus Mangel an geeigneten Alternativflächen in Herzogenrath-Mitte, die sich im Eigentum der Stadt Herzogenrath befinden, ist hier die Errichtung einer Hundefreilaufwiese erst im Jahr 2020 vorgesehen.

Bis dahin liegen der Verwaltung Erfahrungswerte mit dem Umgang und der Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Herzogenrath mit den Freilaufwiesen in Merkstein und Kohlscheid vor, die bei einer Errichtung der Hundefreilaufwiese in direkter Nähe zur Wohnbebauung berücksichtigt werden sollten (siehe auch Planungen zu Nr. 1 – Merkstein, Nr. 3 – Kämpchen).

Zu 3.) Ehemalige Friedhofserweiterungsfläche Kämpchen:

Ursprünglich war das Grundstück als Friedhofserweiterungsfläche vorgesehen. Aufgrund der vorhanden Fundamente, die aus dem Bergbau stammen, und der sich verändernden Bestattungskultur ist der Großteil des Grundstückes bisher nicht in den angrenzenden Friedhof Kämpchen integriert worden. Nach dem Friedhofskonzept der Verwaltung aus dem Jahr 2016 wird das Grundstück auch nicht mehr als Erweiterungsfläche für den Friedhof benötigt. Eine Einfriedung hin zur Klosterstraße ist teilwiese vorhanden. Dementsprechend wären noch eine Einfriedung zur vorhanden Wohnbebauung und die Ausstattung der Fläche mit Hundekotstationen sowie die Schaffung von Sitzmöglichkeiten notwendig. Zudem wären auch hier die Stämme des vorhandenen Baumbestandes gegen Hundeurin zu schützen.

Die Herrichtung der Fläche als Hundefreilaufwiese im Stadtteil Kohlscheid ist für das Jahr 2019 geplant.

Grundsätzliche Überlegungen:

Von Hunden darf nach dem Landeshundegesetz NRW keine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren ausgehen. Auch auf solchen ausgewiesenen Hundefreilaufflächen müssen die Tiere so geführt werden, dass das Hetzen, das Anspringen sowie Verletzungen von Menschen und/oder Tieren sicher ausgeschlossen wird. Bei Freilaufwiesen in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung empfiehlt sich zudem, eine zeitliche Begrenzung der Nutzung vorzunehmen.

Um dies zu gewährleisten ist geplant, entsprechende Verhaltensregeln am jeweiligen Eingang zur Hundefreilauffläche anzubringen.

Sollte es im Nachhinein auf den Hundefreilaufflächen zu zahlreichen Verstößen gegen die Verhaltensregeln kommen, behält sich die Verwaltung vor, unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit, die angebotene Nutzung der Grundstücke einzuschränken oder zu widerrufen und die als Hundefreilaufflächen ausgewiesenen Flächen für derartige Gebräuche wieder zu schließen.

Die Verwaltung bittet den Bau- und Verkehrsausschuss um Kenntnisnahme.

Dem Bau- und Verkehrsausschuss wird empfohlen, die Verwaltung mit der Errichtung der Hundefreilaufwiese „An der Waidmühl“ in Herzogenrath-Merkstein und der Hundefreilaufwiese auf der ehemaligen Friedhofserweiterungsfläche Kämpchen in Herzogenrath-Kohlscheid zu beauftragen. Nach Evaluierung der Erfahrungen mit den Freilaufwiesen in Herzogenrath-Merkstein und Kohlscheid sollte im Anschluss entschieden werden, ob sich die in Herzogenrath-Mitte befindliche vorgeschlagene Fläche für die Installation einer Hundefreilaufweise in unmittelbarer Nachbarschaft zur Wohnbebauung als geeignet erweist und auch dort der Auftrag zur Herrichtung der Fläche als Hundefreilaufwiese erteilt werden soll.

Die Beauftragungen erfolgen jeweils unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung in den jeweiligen Haushaltsjahren.

Rechtliche Grundlagen:

Entfällt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

1. Gesamtkosten

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

X

ja (vorbehaltlich der Bereitstellung durch den Rat der Stadt Herzogenrath)

nein

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

X

im Finanzplan bei Investitionsnummer I 17 4 BEV 022.

Die geschätzten Kosten für den Bau der drei Hundefreilaufwiesen belaufen sich auf insgesamt ca. 14.700,00 €. Es ist geplant über die Jahre in jedem Stadtteil eine Hundefreilaufwiese jährlich einzurichten.

Für die Errichtung der Hundefreilaufwiese in Herzogenrath-Merkstein hatte die Verwaltung bereits die Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 3.100,00 € im Haushalt 2018 der Stadt Herzogenrath beantragt. Die Finanzmittel wurden in 2018 für die Anschaffung der benötigten Gegenstände und Materialien bereits verausgabt.

Für das Jahr 2019 hat die Verwaltung die Bereitstellung weiterer finanzieller Mittel für die Installation einer zweiten Hundefreilaufwiese in Höhe von 5.300,00 € beantragt.

Die Installationen erfolgen vorbehaltlich der Bereitstellung der beantragten finanziellen Mittel.

 

 

Anlage/n:

Psentation „Hundefreilaufwiesen in Herzogenrath“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • An der Waidmühl
  • Wendelinusstraße
  • Klosterstraße

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