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Aufwandsentschädigung/Sitzungsgeld für alle Mitglieder des Inklusionsbeirates;
Antrag eines Beiratsmitglieds


Letzte Beratung
Dienstag, 19. März 2019 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9626

Sachlage:

Mit der als Anlage beigefügten Mail vom 20.02.2019 beantragt das Mitglied des Inklusionsbeirates Caline Strack das ThemaAufwandsentschädigung/Sitzungsgeld für alle Mitglieder des Inklusionsbeirates“ auf die Tagesordnung des Inklusionsbeirates am 19.03.2019 aufzunehmen.

Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis, dass Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen und die von ihnen als sachkundige Bürgerinnen und Bürger entsandten Mitglieder Aufwandsentschädigungen bzw. Sitzungsgeld erhalten, die Mitglieder des Beirates, die von den Arbeitsgemeinschaften der Behindertenhilfe entsandt wurden, bisher jedoch nicht.

Nach Prüfung des Anliegens durch die Verwaltung ist festzustellen, dass dem Inklusionsbeirat mit Beschluss des Städteregionstages vom 03.07.2014 (siehe Sitzungsvorlage 2014/0034) unter Anderem elf stimmberechtigte Mitglieder aus den Reihen der Menschen mit Behinderung bzw. der Behindertenverbände angehören.

In der zugrundeliegenden Verwaltungsvorlage wird unter „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt, dass vom Städteregionstag in den Inklusionsbeirat bestellte Vertreterinnen und Vertreterr die Teilnahme an Sitzungen folgende Aufwandsentschädigungen erhalten:

a)Fahrtkosten in entsprechender Anwendung des § 5 EntschVO,

b)ein Tagungsentgelt in Höhe des gemäß § 2 Ziffer 2 EntschVO zu zahlenden Sitzungsgeldes,

c)Verdienstausfallersatz gemäß § 11 Hauptsatzung.

Gemäß § 6 der Hauptsatzung der Städteregion Aachen vom 24.11.2009 (in der 2. Änderungsfassung vom 06.04.2017) ist der Inklusionsbeirat ein Unterausschuss. In den anderen Unterausschüssen werden ebenfalls Aufwandsentschädigungen an alle Mitglieder gezahlt.

Die Verwaltung wird ab sofort die festgesetzten Aufwandsentschädigungen auch an die durch die Arbeitsgemeinschaften der Behindertenhilfe entsandten Mitglieder im Inklusionsbeirat zahlen. Über den rückwirkenden Anspruch wird die Verwaltung die Beiratsmitglieder entsprechend informieren und eine Auszahlung vornehmen.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Ab 2019 entstehen zusätzliche Aufwendungen von rund 600 € pro Sitzung (ca. 2.400 € im Jahr). Rückwirkend fallen weitere Kosten r Beiratssitzungen der letzten vier Jahre (ab September 2014) an. Deren Höhe beläuft sich vorbehaltlich der exakten Ermittlung der Fahrtkosten auf ungehr 8.000 €.

Die zusätzlichen Haushaltsmittel werden r die kommenden Jahre bei der Haushaltsaufstellung 2020 im Produkt 01.01.01 bei Sachkonto 542100 berücksichtigt.

Zur Deckung der Aufwendungen r das Jahr 2019 sowie der Rückforderungen der vergangenen Sitzungen stehen für das Haushaltsjahr 2019 im Produkt 050304 „Inklusion“ beim Sachkonto 543963 „Sachaufwand Inklusion“ Mittel zur Verfügung.

Rechtslage:

Gemäß § 6 -Sonstige Gremien- der Hauptsatzung der Sdteregion Aachen vom 24.11.2009 (in der 2. Änderungsfassung vom 06.04.2017) ist der Inklusionsbeirat ein Unterausschuss.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez. Hirtz

Anlage:

Antrag eines Beiratsmitglieds vom 20.02.2019Aufwandsentschädigung / Sitzungsgeld für alle Beiratsmitglieder“

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 19. März 2019Sitzung des Inklusionsbeirates

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Inklusionsbeirat
Details
Tagesordnung