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Erhöhung der städtischen OGS-Zuschüsse


Letzte Beratung
Donnerstag, 16. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6702

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und beschließt den Trägern ab dem 01.08.2019 folgende Zuschüsse auszuzahlen:

- die Landeszuschüsse entsprechend dem Erlass vom 13.12.2018 (1.237,00 bzw. 2.254,00 €)

- den um 3% erhöhten Eigenanteil der Stadt laut Erlass (475,00 €)

- den um 3% erhöhten freiwilligen städtischen Zuschuss (368,00 €) und

- die Anpassung zum 01.02.2020 entsprechend der Darstellung in der Sitzungsvorlage.

Er stimmt der gleichmäßigen Aufteilung der Elternbeiträge für die Halbtagsbetreuung entsprechend der Anzahl der betreuten Schüler/innen zu.

 

 

Sachverhalt:

r das kommende Schuljahr 2019/20 liegt der Änderungserlass vom 13.12.2018 (siehe Anlage) vor. Hiernach werden die Fördersätze für Regelkinder um 14 % (gestaffelt zum 01.02.2019 und 01.08.2019) auf insgesamt 1.237 € und für GL-Kinder auf 2.254 € erhöht. Der Eigenanteil der Kommune wird ebenfalls zum 01.08.2019 um 3 % auf 475 € und zum 01.02.2020 um weitere 3 % auf 489 € erhöht.

Landeszuschüsse:

Der Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur hat sich in der Sitzung am 17.04.2018 zuletzt mit der Festlegung der Zuschüsse für die OGS in Herzogenrath befasst und u.a. beschlossen, in den Folgejahren entsprechend dem Runderlass den Pflichtzuschuss (Eigenanteil) und den freiwilligen städtischen Zuschuss um je 3 % zu erhöhen.

Dies bedeutet, dass sich die Fördersätze je Kind wie folgt seit dem Schuljahr 2015/2016 entwickelt haben:

Förderung je Kind Regelkind

Schuljahr 2015/16

in

Schuljahr 2018/19

in

Schuljahr 2019/20

in

Land

965,00

1.085,00 bis 31.01.19

1.237,00 ab 01.02.19

1.237,00 *1

Eigenanteil Kommune

422,00

475,00

475,00 ab 01.08.19 *1

489,00 ab 01.02.20

Freiwilliger städti­scher Zuschuss

318,00

357,00

368,00 *2

Pro-Kopf-Zu­schuss insge­samt Stadt

740,00

832,00

843,00 ab 01.08.2019

857,00 ab 01.02.2010

Insgesamt Förderung

1.705,00

1.917,00 bis 31.01.19

2.069,00 ab 01.02.19

2080,00 ab 01.08.19

2094,00 ab 01.02.20

Förderung je Kind

GL-Kind

Schuljahr 2015/16

in

Schuljahr 2018/19

In

Schuljahr 2019/20

In

Land

1.946,00

2.188,00 bis 31.01.19

2.254,00 ab 01.02.19

2.254,00 *1

Eigenanteil Kommune

422,00

475,00

475,00 ab 01.08.19 *1

489,00 ab 01.02.20

Freiwilliger städtischer Zuschuss

318,00

357,00

368,00 *2

Pro-Kopf-Zuschuss

Insgesamt Stadt

740,00

832,00

843,00 ab 01.08.2019

857,00 ab 01.02.2010

Insgesamt Förderung

2.686,00

3.020,00 bis 31.01.19

3.086,00 ab 01.02.19

3.097,00 ab 01.08.19

3.111,00 ab 01.02.20

*1 = nach Erlass

*2 = freiwillige 3% Erhöhung lt. BSK vom 17.04.2018

Der kommunale Pro-Kopf-Zuschuss (Eigenanteil und freiwilliger Zuschuss) hat sich seit dem Schuljahr 2015/2016 bis zum laufenden Schuljahr 2018/2019 um 92,00 € erhöht und wird zum 01.08.2019 nochmals um 11,00 € und zum 01.02.2019 um weitere 14,00 € aufgestockt.

Die Entwicklung zeigt, dass innerhalb von fünf Jahren der Zuschuss je Kind in der OGS um insgesamt ca. 23 % angestiegen ist. Dies bedeutet für eine OGS mit 90 Kindern ein um ca. 35.000,00 € höheren Zuschuss. Darüber hinaus ist erkennbar, dass einzelne Träger in der Vergangenheit Schwierigkeiten hatten, das benötigte Personal einzustellen. Von daher stehen teilweise noch Mittel in der Rücklage zur Verfügung. In der o.a. Berechnung ist bereits eine 3%ige Erhöhung des freiwilligen Zuschusses zum 01.08.2019 (von 357,00 € auf 368,00 = 11,00 €) berücksichtigt (BSK vom 17.04.2018).

Elternbeiträge Halbtagsbetreuung:

Für die Elternbeiträge der Halbtagsbetreuung wurde eine soziale Staffelung beschlossen und entsprechend für das laufende Schuljahr 2018/19 eingeführt. Die Mehreinnahmen sollen den Trägern der Offenen Ganztagsschulen zur Verbesserung des Betreuungs- und Bildungsangebotes zur Verfügung gestellt werden. Laut BSK-Beschluss werden den OGS-Trägern die HTB-Elternbeiträge insgesamt ausgezahlt. Die Mittel werden für jeden Träger nach dem Aufkommen an Elternbeiträgen spitz abgerechnet.

Durch die Staffelung der Elternbeiträge soll erreicht werden, dass die OGS-Träger für die Halbtagsbetreuung einen höheren Zuschuss erlangen als in den Vorjahren. Dieses ist nicht unbedingt gewährleistet. Schulen mit einem hohen Sozialindex können bei gleicher Anzahl der HTB-Kinder einen bedeutend geringeren Zuschuss erhalten als Schulen mit sozial stärkeren Familien. Zudem sind die Einnahmen aus den Elternbeiträgen vorab nicht sicher zu kalkulieren, weil sich unterjährig durch Fortzüge etc. immer wieder Änderungen ergeben.

Um eine Gleichstellung der Schulen zu gewährleisten, schlägt die Verwaltung vor, die eingenommenen Elternbeiträge nicht spitz den jeweiligen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, sondern die Elternbeiträge aller HTB-Kinder zu addieren und dann nach der Anzahl der betreuten Kinder je Einrichtung zu verteilen. Dies gewährleistet eine Gleichbehandlung im Stadtgebiet.

Im Schuljahr 2018/2019 werden die voraussichtlichen Elternbeiträge je Kind in der HTB bei ca. 40,00 € liegen. Neben der pauschalen Landesförderung von 7.500,00 €/a je Einrichtung erhält ein Träger mit 25 HTB-Kindern somit einen Zuschuss in Höhe von ca. 20.000,00 €

Rechtliche Grundlagen:

Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NRW vom 13.12.2018.

Ziffer 2. Zuwendungen für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote offener Ganz­tags­schulen im Primarbereich; RdErl. v. 12.02.2003 (BASS 11 – 02 Nr.19)

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

 

 

Anlage/n:

Erlass vom 13.12.2018


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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