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Bericht über den Katastrophenschutz in der Grenzregion - Antrag der FDP-
Städteregionstagsfraktion vom [02.05.2019](si010.asp?YY=2019&MM=05&DD=02
"Sitzungskalender 05/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Mittwoch, 19. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 38 - Amt für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9767

Sachlage:

In ihrem Antrag vom 02.05.2019 bittet die FDP-Städteregionstagsfraktion um die Beantwortung der in der Anlage 1 aufgeführten Fragen zum Katastrophenschutz in der Grenzregion.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Welches Ergebnis hat die gemeinsame Katastrophenschutzübung zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden im Herbst 2018 ergeben?

Der Evaluationsbericht der EMRIC-Übung (Euregio Maas-Rijn Incidentbestijding en Crisisbeheersing) vom 09.11.2018 ist noch nicht finalisiert und wird nach der Fertigstellung zeitnah auf Deutsch übersetzt werden. Der Bericht liegt der Verwaltung folglich noch nicht vor. Bereits jetzt ist aber erkennbar, dass die Übung erfolgreich war, weil

  • sich gezeigt hat, dass die zuständigen Organisationen sich kennen und mit insgesamt mehr als 450 Hilfeleistern sehr gut zusammenarbeiten können,
  • den “Opfern” schnell und adäquat geholfen wurde und der rasche Abtransport in die Krankenhäuser funktioniert hat,
  • die EUMED[1]- und EMRIC[2]-Pne gut funktioniert haben. U.a. auch dadurch waren etwaige Sprachunterschiede kein Problem.

Gibt es Verbesserungsbedarf, wenn ja, konkret wo?

Konkrete Verbesserungsbedarfe können erst nach Erhalt des Evaluationsberichtes dargestellt werden. Für die Evaluation wurden Beobachter aus allen beteiligten Bereichen und Ländern eingesetzt. Die singulären Eindrücke der städteregionalen Beobachter zu generalisieren, wäre nicht objektiv, dennoch kann aus Sicht der StädteRegion Aachen bereits jetzt festgestellt werden, dass die grundsätzliche Durchführung einer grenzüberschreitenden Übung positiv zu bewerten ist.

Ist ausreichend niederländisch- und französischsprachiges Personal für den Katastrophenfall und die dann notwendige Kommunikation auf deutscher Seite vorhanden?

Niederländische Sprachkenntnisse sind selten und wenn dann oft nur rudimentär vorhanden. Französische Sprachfähigkeiten sind fast nicht vorhanden. Eine Problematik, die der Verbesserung dringend bedarf, da sowohl am Einsatzort, insbesondere aber auch in den Führungsstäben zahlreiche Verbindungspersonen im Dreischichtbetrieb benötigt werden, die neben der grundlegenden Sprachbeherrschung auch noch das taktische Fachvokabular (inkl. der oftmals verwendeten Abkürzungen) der jeweiligen Nationen ausreichend beherrschen müssen.

Wie weit ist das Abkommen zur Luftrettung zwischen Deutschland, Belgien und den Niederlanden? Welche Fortschritte gibt es, wo hakt es noch?

Der Bereich Luftrettung gehört zum Aufgabenbereich des Rettungsdienstes. Der Sachstand zu den erforderlichen Abkommen ist für beide Länder unterschiedlich.

a) Niederlande

Auf der Grundlage des sog. Anholter Abkommens wurde im Jahr 2013 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über eine „grenzüberschreitende Zusammenarbeit im öffentlichen Rettungsdienst“ von der Stadt Aachen, dem Kreis Heinsberg und der StädteRegion mit dem Geneeskundigen Gezondheidsdienst Zuid Limburg (GGD Zuid Limburg) geschlossen. Diese ist ausreichend für die Einsätze des Rettungsdienstes incl. Luftrettung. Es wird angestrebt über diese regionale Vereinbarung hinaus ein grundlegendes Abkommen mit dem Land NRW zu schließen. Dazu laufen derzeit erste Gespräche zwischen dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW (MAGS) und den zuständigen Stellen aus den Niederlanden. Vertreter des zuständigen Fachamtes der StädteRegion Aachen sind dabei beteiligt. Die Leiterin des EMRIC-Büros unterstützt die Verhandlungen.

Bei der angestrebten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Luftrettung mit den Kreisen Rhein-Erft, Heinsberg, Düren und Euskirchen ist vorgesehen, den GGD als freiwilliges Mitglied in die Trägergemeinschaft aufzunehmen.

b) Belgien

Da Rettungsdienst in Belgien keine kommunale Angelegenheit ist, kann das Mainzer Abkommen (vergleichbar mit dem Anholter Abkommen) nicht als Grundlage für eine Vereinbarung auf kommunaler Ebene herangezogen werden. Es ist ein Abkommen zwischen dem Königreich Belgien und NRW oder dem Bund erforderlich. Die belgische Seite drängt schon seit geraumer Zeit darauf, diese Angelegenheit weiter zu bearbeiten. Auch hier sind in naher Zukunft Gespräche zwischen dem föderalen Gesundheitsministerium Brüssel und dem MAGS NRW geplant.

In Bezug auf mögliche Waldbrandgefahren bei trockenen Sommern: Gibt es ein Katastrophenschutzszenario für den Nationalpark Eifel? Woher kommen Löschhubschrauber?

  • Es gibt seit 2018 eine gemeinsame Arbeitsgruppe mit der Nationalparkverwaltung, den Kreisen Düren, Euskirchen und der StädteRegion Aachen zur Absprache und Festlegung der Zusammenarbeit im Einsatzfall für die Feuerwehren. Darüber hinaus gibt es jährlich regelmäßige Dienstbesprechungen mit der Hilfeleistungszone 6 (Deutschsprachige Gemeinschaft Belgien) und den dortigen Verantwortlichen des Staatsforstes. Die persönlichen Kontakte hier sind als sehr gut zu bewerten, es erfolgen i. d. R. auch kurzfristige Informationen über verschiedene Kontaktwege.
  • Es gibt vorgeplante städteregionale Alarmierungsketten („überörtlicher Löschzug StädteRegion“), in der jede Feuerwehr entsprechende Einsatzmittel hinterlegt hat; diese haben sich bereits in der Vergangenheit bei Einsätzen im Hohen Venn (2002, 2006, 2011) bewährt. Darüber hinaus greifen“ im Einsatzfall die Konzepte der Bezirksregierung Köln und des Landes NRW.
  • Für die StädteRegion Aachen ist die Beschaffung eines Abrollbehälters „Material Waldbrandbekämpfung“ in 2020 geplant. Dieser Abrollbehälter dient der Ausstattung von bodengebundenen, fußufigen Einsatzkräften mit Geräten für die Waldbrandbekämpfung und ernzt sinnvoll und zielführend wasserführende Einsatzfahrzeuge. Der Kreisbrandmeister der StädteRegion Aachen befasst sich aktuell mit Entwürfen der taktischen/strategischen Ausbildung in der Vegetationsbrandbekämpfung. Er hat persönlich gute Kontakte zu erfahrenen Einsatzleitern in Griechenland und der Schweiz. Dieses Netzwerk wird von ihm entsprechend genutzt.

Die Verfügbarkeit von Löschhubschraubern ist stark abhängig von der Lage der Einsatzstelle. Hubschrauber der Bundes - und Landespolizei verfügen über „Faltlöschwasserbehälter“, die im Bedarfsfall eingesetzt werden können. Große Außenlastschwasserbehälter werden derzeit nicht mehr eingesetzt.

Gibt es ein städteregionales Szenarium für den Fall eines länger andauernden Stromausfalles in Bezug auf die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen und wie sind wir in Bezug auf ein mögliches Erdbeben aufgestellt?

Zur Jahresmitte 2019 wird die Überarbeitung des Katastrophenschutzplans der StädteRegion Aachen vorliegen. Dieser verweist auf die Notwendigkeit einer besonderen Beplanung des Szenarios langanhaltender, flächendeckender Stromausfall. Vorbereitende Arbeitskreise mit Energieversorgern bilden aktuell die inhaltliche Grundlage zur qualifizierten Beschäftigung mit der Thematik. Für den Katastrophenschutz ist das Stromausfallszenario eine Gefahrenlage, die das gesamte Spektrum des Aufgabengebietes in besonderem Maße herausfordert. Auch unter diesem Aspekt betrachtet der „koordinierte Prozess Katastrophenschutz“ des Landes den „Ausfall von Kritischer Infrastruktur“ als eines der zentralen Szenarien, die für das Land NRW grundsätzlich wahrscheinlich und mit besonderem Augenmerk zu betrachten sind:

  • Hochwasser,
  • Extremwetter,
  • Gefahrstofffreisetzung,
  • Pandemien und Tierseuchen sowie
  • Störung oder Ausfall kritischer Infrastrukturen (KRITIS)

Die StädteRegion Aachen beabsichtigt sich an den weiteren Arbeitsergebnissen des Landes zu orientieren, sich aktiv in diesen Prozess einzubringen und selbstverständlich eigene Planungen an den Landesvorgaben zu orientieren.

Derzeit fehlen konkrete Vorgaben zum Umfang des Szenarios. So sind zum Beispiel die Begriffe „langanhaltend“ und „flächendeckend“ nicht definiert bzw. inhaltlich konkretisiert. Ist der Ausfall des Stromes in einem Ortsteil für zehn Stunden gemeint oder im Extremfall der Blackout des gesamten Bundeslandes NRW oder gar mehr. Auch wenn es nicht verhältnismäßig ist, alles Denkbare in Richtung Blackout zu planen, so sollten sich dennoch Politik und Verwaltung darauf einigen, welche Erwartungen an die Planungen und Ausstattungen des Katastrophenschutzes für dieses Szenario bestehen (ggf. Referenzszenario oder Zielgrößen). Zu diesem Zweck beabsichtigt die städteregionale Verwaltung den zuständigen politischen Gremien in einer derchsten Sitzungen ein „Planungsszenario Stromausfall“ vorzuschlagen und dieses als Grundlage der weiteren Planung zu verwenden.

r die Versorgung von Alten- und Pflegeheimen gibt es derzeit unter Bezugnahme auf das Vorgesagte noch keine konkreten Planungen. Bei Gesprächen mit den handelnden Akteuren fiel jedoch auf, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für die Betreiber solcher Einrichtungen gibt, eine Notstromversorgung einzurichten. Aus Sicht des Katastrophenschutzes ist hier gesetzgeberischer Handlungsbedarf, dies vor allem auch vor dem Hintergrund, dass auch Krankenhäuser bei Stromausfall nicht ihren vollen Leistungsumfang gewährleisten können. Das Auslagern von Leistungen an externe Dienstleister (Verpflegung, Wäsche, etc.) trägt dazu bei, diese Situation noch unübersichtlicher zu gestalten. Das Verbringen von Patienten aus Altenpflegeeinrichtungen in Krankenhäuserre damit nur für eine kleine Anzahl von Menschen, die der intensiven Pflege bedürfen, geeignet, die Situation sachgerecht zu entschärfen.r die Mehrzahl betreuter Menschen ist dieses Vorgehen nicht zweckdienlich.

r das Szenario Erdbeben“ gibt es keine gesonderte Planung. Hier wird davon ausgegangen, dass die Möglichkeiten der medizinischen Rettung und der sanitäts- sowie betreuungsdienstlichen Katastrophenschutzkräfte im Verbund mit der technischen Hilfe der Feuerwehren und des THW möglichen Erdbebenschäden und deren Auswirkungen begegnen können. Zumal hier auch auf die überörtliche Hilfe zuckgegriffen werden könnte. Nicht der Fall wäre dies je nach betroffener Fläche eines Stromausfalls. Nach aller Wahrscheinlichkeit wäre ein Erdbeben in seinen Auswirkungen auf unsere Region begrenzt und damit im Verbund der Nachbarn, des Landes und des Bundes ohne Einschränkungen eine sachgerechte Bearbeitung leistbar. Für einen flächendeckenden anhaltenden Stromausfall ist das aufgrund der Unwägbarkeiten bezüglich des betroffenen Gebietes jedoch eher zweifelhaft.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez. Cremer

[1] Medizinische Hilfeleistung

[2] Einsatzpläne des Brand- und Katastrophenschutzes

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 02.05.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Kenntnisnahme
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Ausschuss für Rettungswesen und Bevölkerungsschutz
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