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Nachwuchskräfteplanung 2020;
Konzept zur sukzessiven Erhöhung der Ausbildungszahlen


Letzte Beratung
Mittwoch, 13. November 2019 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9783

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt das der Sitzungsvorlage 2019/0262 beigefügte Konzept zur Erhöhung der Ausbildungszahlen zur Kenntnis und begrüßt die Absicht der Verwaltung, die vorgeschlagenen Konzeptmaßnahmen sukzessive umzusetzen.
  2. Er empfiehlt dem Städteregionstag, im Rahmen des Stellenplans 2020 eine zusätzliche Stelle für den Bereich der Ausbildungsleitung einzurichten, welche ab 01.07.2020 besetzt werden kann.
  3. Er beschließt die Erhöhung der Personalkostenansätze ab dem Haushaltsjahr 2020 im erforderlichen Umfang.

 

 

Sachlage:

Die StädteRegion Aachen hat in den vergangenen Jahren bereits verstärkt über Bedarf ausgebildet, um planbare und nicht planbare Stellenvakanzen mit fertig werdenden Nachwuchskräften zu besetzen.

Die bisherigen Ausbildungszahlen (10 LG II 1, 5 LG I 2, 9 VFA) werden aufgrund der Personalbedarfsplanung um eine/n Auszubildende/n Geomatiker/in erhöht.

Die geänderten Bedingungen zur praxisintegrierten Ausbildung von Erzieher/innen führen dazu, dass künftig auch in diesem Bereich Ausbildungsplätze angeboten werden. Die Verwaltung ist derzeit noch in der Klärungsphase, welcher Bedarf und welche Möglichkeiten für das Jahr 2020 bestehen.

Trotz der Ausbildung über Bedarf kommt es im Verwaltungsbereich jährlich zu offenen Stellen, die nur schwer und zeitlich verzögert besetzt werden können.

Vor diesem Hintergrund hat der Personalrat im vergangenen Jahr angeregt, die Einstellungszahlen der Nachwuchskräfte zu erhöhen. Die Verwaltung wurde seitens der Politik aufgefordert, ein entsprechendes Konzept zur Steigerung der Ausbildungszahlen zu erarbeiten und dem Ausschuss für Personal und Informationstechnik in dessen Sitzung im Juni 2019 vorzustellen.

Insoweit wird auf das als Anlage beigefügte Konzept verwiesen.

Bei erfolgter Erhöhung der Ausbildungsplätze sowie Ausbilder- und Praxisprüferzahlen ist beabsichtigt, die schrittweise Erhöhung der einzustellenden Nachwuchskräfte im Bereich LG II 1 wie folgt umzusetzen:

- 2020 + 5

- 2021+ 5

Insoweit ist beabsichtigt, im Jahr 2020

15Anwärter/innen Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt davon zwei ggf. im laufbahnrechtlichem Aufstieg

5Anwärter/innen Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt

9Auszubildende zum/zur Verwaltungsfachangestellten

1Auszubildende/r Geomatiker/in

und zusätzlich jeweils bis zu

4Beschäftigte zum Verwaltungslehrgang I und

4Beschäftigte zum Verwaltungslehrgang II

zuzulassen.

r den Fachbereich A 51 / Amt für Kinder, Jugend und Familie ist beabsichtigt, Praktikanten/innen und Auszubildende im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zum/zur Erzieher/in nach Bedarf einzustellen.

Des Weiteren wird Studierenden der entsprechenden Fachrichtungen „soziale Arbeit / Sozialpädagogik“ die Möglichkeit eingeräumt, ihr Praxissemester zu absolvieren. Ferner ist beabsichtigt,r den Bereich des A 51 / Amt für Kinder, Jugend und Familie

4Trainee-Stellen für Sozialarbeiter/innen / Sozialpädagogen/innen

und für den Bereich des A 53 / Gesundheitsamt

2Trainee-Stellen für Sozialarbeiter/innen / Sozialpädagogen/innen

anzubieten.

Rechtslage:

Die Ausbildung von Nachwuchskräften ist eine freiwillige Aufgabe. Der Verwaltung obliegt es, auf der Grundlage der eingeplanten Haushaltsmittel über Art und Anzahl der Nachwuchskräfte zu entscheiden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Die Erhöhung der Ausbildungszahlen im vorgeschlagenen Umfang führt mittelfristig zu einer Erhöhung der Gesamtnachwuchskräftezahl von derzeit rund 70 auf 100.

Diesbezüglich ergibt sich der Bedarf einer zusätzlichen Stelle für die Wahrnehmung der Aufgaben „Ausbildungsleitung“.

Die entsprechende zusätzliche Stelle sollte bereits zum 01.07.2020 eingerichtet werden, um eine umfassende Betreuung der Nachwuchskräfte weiter sicherstellen zu können und die im Konzept dargestellten Punkte (Modellprojekte, zusätzliche Praxisprüferschulungen, Auswahlverfahren, etc.) zu initiieren und zu etablieren, ohne dass Einbußen an der Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Ausbildungsleitung zu verzeichnen sind.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Eine Erhöhung der Ausbildungszahlen setzt höhere Haushaltsansätze in folgenden Budgets und in folgendem Umfang voraus:

  • Kosten für zusätzliche Ausschreibungen und Öffentlichkeitsarbeit:

+ 10.000 € p.A.

  • Personalkosten - Ausbildung: + 75.500 € p.A. (bei 5 Anwärter/innen), + 151.000 € p.A. (bei 10 Anwärter/innen)

(Jahrespersonalkosten für eine/n Anwärter/in LG II 1 ca. 15.100 €)

  • Personalkosten zusätzliche Ausbildungsleitung: + 70.000 p.A.

(anteilig 2020: 35.000 €)

Bei einer „Tandem-Ausbildung“ sind spezielle Ausstattungen für IT-Ausstattung zu berücksichtigen. Der Ansatz des Budgets „Kosten für IT-Projekte/Ausstattung“ ist zu gegebener Zeit zu erhöhen.

gez.:

Dr. Grüttemeier

 

 

Anlage:

Konzept zur Erhöhung der Einstellungszahlen im Bereich der Nachwuchskräfte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 13. November 2019Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug