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Verlegung des Berufskollegs Lothringer Straße in den Campus West - Antrag der
FDP-Städteregionstagsfraktion vom [27.03.2019](si010.asp?YY=2019&MM=03&DD=27
"Sitzungskalender 03/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 13. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 40 - Schulverwaltung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9688

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Schulen und Bildung beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Stadt Aachen und dem Land NRW eine Verlegung des Berufskollegs Lothringer Straße in den Campus West zu prüfen.

 

 

Sachlage:

Mit dem als Anlage beigefügten Antrag vom 27.03.2019 bittet die FDP-Städteregionstagsfraktion um Aufnahme des Tagesordnungspunktes in die Tagesordnung für die Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung am 13.06.2019 und entsprechende Beschlussfassung.

Die Verwaltung ist seit Anfang Februar 2019 mit der Schulleitung des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung in Aachen zum Thema des Antrags im Gespräch. Da am Standort insbesondere vor dem Hintergrund der Digitalisierung umfassende Gebäudeinvestitionen anstehen, wurde die Schulleitung gebeten, aus pädagogischer Sicht ihre Nutzungsanforderungen zu definieren. In einem zweiten Schritt kann im Dialog bewertet werden, inwieweit diese im vorhandenen Gebäudebestand erfüllt werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, wären Bestandsimmobilien zu prüfen oder ein Neubau zu erstellen. Aufgrund der Komplexität der Thematik wäre hier nach den Erfahrungen anderer Schulträger von einem mehrjährigen Planungs- und Umsetzungsprozess auszugehen.

Sofern die Idee eines Neubaus verfolgt werden soll, wäre eine Lage auf dem Campus West aufgrund möglicher bildungspolitischer Synergien auch aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich interessant.

Inwieweit es im Falle eines Neubaus bei der bisherigen Profilierung der Berufskollegs bliebe, wäre dann unter schulfachlichen Gesichtspunkten politisch zu diskutieren, da es sich hierbei um eine komplexe Materie handelt. Die Auswirkungen auf andere Standorte wären zu ermitteln und zu bewerten, wobei die Obere Schulaufsicht eine moderierende und beratende Rolle hätte und alle BK-Schulleitungen einzubeziehen wären.

Der aktuelle Schulentwicklungsplan für die Berufskollegs der StädteRegion Aachen ist für die Jahre 2014-2019 gültig (s. Sitzungsvorlagen-Nr. 2013/0393 und 2014/0137). Somit steht im nächsten Jahr ohnehin eine umfassende Fortschreibung an.

Der bewährte, dialogische Prozess zwischen den Schulleitungen, der Schulaufsicht, der Politik (auch mit Schulforen), Kammern und Verwaltung soll sicherstellen, dass alle zehn Berufskollegstandorte in Bezug auf ihre Entwicklung und Perspektiven multiperspektivisch analysiert werden. Hierbei wird die Entwicklungsperspektive des Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung ein zentrales Thema sein, das jedoch vorab nicht isoliert betrachtet werden kann.

Die Verwaltung wird über die Ergebnisse des Dialogs mit der Schulleitung berichten, sobald ein konkreterer Sachstand gegeben ist.

Rechtslage:

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans der Berufskollegs dient der Sicherung und Weiterentwicklung eines Angebots beruflicher Bildung, das in seiner Qualität und Quantität den Bildungsinteressen junger Menschen und dem Fachkräftebedarf des Wirtschaftsstandortes StädteRegion Aachen gleichermaßen gerecht wird.

Als Ergebnis des Schulentwicklungsprozesses sollen die Berufskollegs weiterhin ein hochwertiges, differenziertes und den qualitativen und quantitativen Anforderungen gegendes Bildungsangebot bereitstellen.

Neben standortpolitischen Gesichtspunkten sind schulfachliche Aspekte bei der Planung und Entwicklung des Bildungsangebots der öffentlichen Berufskollegs leitend, weshalb eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen, zwischen den Schulleitungen und dem Schulträger und gemeinsam mit der Schulaufsicht erfolgt. Hierbei ist neben den Interessen der einzelnen Schulen das Bildungsangebot in der gesamten StädteRegion Aachen in den Blick zu nehmen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Derzeit keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Derzeit keine; bei der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für die Berufskollegs ist beizeiten darüber zu entscheiden, ob im Jahr 2020 erneut ein externes Gutachterbüro beauftragt werden soll.

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

Anlage:

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 27.03.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 13. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Schulen und Bildung

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Schulen und Bildung
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