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Modellprojekt zur Weiterentwicklung der Verwandten- und Netzwerkpflege in NRW


Letzte Beratung
Mittwoch, 12. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9766

Sachlage:

Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen wurde im Herbst 2018 angefragt, sich neben den Jugendämtern der Städte Düsseldorf und Köln als Jugendamt mit ländlichem Einzugsgebiet an einem Modellprojekt zur Weiterentwicklung der Verwandten- und Netzwerkpflege zu beteiligen. Das zweijährige Praxismodellprojekt (2018 bis 2020) wird begleitet durch den LVR und verfolgt das Ziel einer empirisch abgesicherten Weiterentwicklung von Qualitätskriterien für die Pflegekinderhilfe in den Bereichen der Verwandten- und Netzwerkpflege.

Verwandten- oder Netzwerkpflegeverhältnisse werden teilweise auch ohne Beteiligung der Jugendhilfe eingerichtet als herkunftsnahe (und gegebenenfalls zunächst nur vorübergehend angelegte) Unterbringung von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern aus unterschiedlichen Gründen ihrer Erziehungsverantwortung nicht nachkommen. Bei den Pflegepersonen handelt es sich um Großeltern, Tanten/Onkel, ältere Geschwister, Bekannte, Nachbarn etc.. Diese Personen haben bei Aufnahme des jungen Menschen normalerweise keine Schulung o. Ä. zur Vorbereitung auf ihre neue Erziehungsaufgabe durchlaufen und nnen bei auftretenden Schwierigkeiten nicht auf professionelle Unterstützung zurückgreifen. Zudem bestehen nicht selten konflikthafte Beziehungen zu den leiblichen Eltern des betroffenen Kindes/Jugendlichen und eine emotionale Verflochtenheit aller beteiligten Personen.

Wenn aus den selbst gewählten und „organisierten“ Unterbringungen durch Einbeziehung des Jugendamtes Hilfen zur Erziehung im Rahmen des § 33 SGB VIII werden, bedürfen diese aufgrund ihrer besonderen Ausgangskonstellation der Entwicklung innovativer Konzepte und geeigneter methodischer Ansätze, die den Fachkräften der Jugendhilfe Orientierung und Sicherheit bei der sozialpädagogischen Beratung, Begleitung und Unterstützung der Pflegeverhältnisse bieten. Aber auch in den Fällen, in denen die Jugendhilfe von Anfang an steuernd an der Planung einer Pflegeunterbringung im Verwandten- oder Bekanntenkreis eines Kindes beteiligt ist, sind die besonderen Herausforderungen einer solchen Hilfe zu berücksichtigen und mit einzubeziehen.

Schon seit vielen Jahren stehen die Beratung und Begleitung von Verwandten- und Netzwerkpflegen im besonderen Fokus des hiesigen Pflegekinderdienstes. Hierzu wurden Qualitätskriterien entwickelt, die dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss mit Sitzungsvorlagen-Nr.: 2010/0066 vorgestellt wurden.

Grundsätzlich gelten für Verwandten- und Netzwerkpflege in der StädteRegion Aachen die gleichen Kriterien und Standards wie r Fremdpflegestellen, wenn Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII gewährt wird. Das bedeutet, dass die Pflegepersonen in gleicher Form, durch Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses, einer zusätzlichen polizeiliche Abfrage, Vorlage von Gesundheitsattesten und einem Bewerbungsbogen inkl. Lebensbericht, überprüft werden. Erst nach positivem Abschluss dieses Verfahrens ist die Gewährung von Hilfe zur Erziehung für ein Kind in einer solchen Pflegestelle möglich.

Auch im weiteren Verlauf der Hilfe werden Verwandten- und Netzwerkpflegeverhältnisse in gleicher Form betreut und begleitet wie Fremdpflegestellen. Dazu gehören regelmäßige Hilfeplanung, persönliche Kontaktaufnahme und Besuche einmal im Quartal während des Betreuungszeitraumes, entsprechende schriftliche Dokumentation, Angebote zusätzlicher Unterstützung (z.B. Teilnahme an Seminarveranstaltungen und Wochenendseminaren für Pflegeeltern/Pflegekinder, Unterstützung durch Erziehungsberatung) oder bei Bedarf durch den Einsatz von Sozialpädagogischer Familienhilfe, Erziehungsbeiständen und die Inanspruchnahme von Supervision.

Mit der Betreuung dieser Pflegeverhältnisse sind häufig besondere Herausforderungen für die Fachkräfte des Pflegekinderdienstes verbunden. Um in diesem Bereich Handlungsansätze und Ideen (weiter) zu entwickeln und damit die Professionalität der Betreuung der Pflegestellen zu steigern, ist das Amt für Kinder, Jugend und Familie der Einladung zur Beteiligung am Modellprojekt gern gefolgt.

Im Rahmen des Modellprojektes erfolgt eine Zusammenarbeit und wissenschaftliche Begleitung an den drei Modellstandorten Düsseldorf, Köln und der StädteRegion Aachen. Unterstützt und koordiniert wird das Projekt durch das „Perspektive Institut für Sozialpädagogische Praxisforschung und Entwicklung“, dessen Fachkräfte sich schon seit langer Zeit mit den Prozessen des Pflegekinderwesens auseinandersetzen.

Zur Weiterentwicklung der Verwandten- und Netzwerkpflege werden die Sichtweisen von Fachkräften, Eltern, Pflegeeltern und Pflegekindern erhoben und analysiert. Gemeinsam mit den Fachkräften sowie den beteiligten öffentlichen und freien Trägern der Modellstandorte erfolgt eine Auswertung und Reflektion der Ergebnisse.

Im Einzelnen gehört dazu:

- allgemeine und spezifische Herausforderungen von beteiligten Fachkräften, Eltern, Pflegeeltern und Pflegekindern herauszuarbeiten und für die Fachdiskussion zugänglich zu machen

sowie

- konkrete Anregungen und Empfehlungenr partizipative Ansätze und sozialpädagogische Abwägungsprozesse abzuleiten.

Ziel des Projektes ist eine Bestandsaufnahme der Verwandten- und Netzwerkpflege der beteiligten Jugendämter, angefangen von den Zugängen über die Überprüfung bis zur Betreuung und Begleitung. Folgende Fragen dienen dazu als Ausgangspunkt: Welche Bedarfe werden in den beteiligten Fachdiensten für notwendig erachtet? Welche Erwartungen haben Verwandten- und Netzwerkpflegen an die Betreuung? Wie kann bzw. muss sich die Arbeit an diese Erwartungen anpassen, damit die Zusammenarbeit gelingen kann?

Ein erstes Treffen der Projektbeteiligten fand im November 2018 statt und diente dem Kennenlernen, der Entwicklung einer gemeinsamen fachlichen Basis sowie der Besprechung der ersten Projektphase (November 2018 bis März 2019). Aus den Modellstandorten werden nach fachlichen Kriterien Pflegeverhältnisse für die Teilnahme am Projekt angefragt und anschließend über den Zeitraum des Projektes befragt und begleitet. Im ersten Halbjahr 2019 erfolgen in den jeweiligen Standorten ausführliche Experteninterviews der beteiligten Leitungs- und Fachkräfte der Jugendämter durch das „Perspektive Institut“. hrend des Projektzeitraums finden sechs Austauschtreffen statt.

An die Projektteilnahme wird die Erwartung geknüpft, zusätzliche Impulse zu gewinnen und den Blick für notwendige Veränderungen zu schärfen. Vor dem Hintergrund der aktuell laufenden öffentlichen Diskussion über die Unterbringung, Begleitung und Betreuung von Pflegekindern in Pflegestellen rückt dieses Projekt noch zusätzlich in den öffentlichen Fokus. Der Mehrwert für die StädteRegion ergibt sich aus dem intensiven fachlichen Austausch über einen Zeitraum von zwei Jahren, die Arbeit mit betroffenen Familien sowie die fachliche Begleitung durch ein externes Institut.

Die entstehenden Kosten von 5.000 € werden aus vorhandenen Haushaltsmitteln gedeckt.

Nach Abschluss des Projektes wird die Verwaltung über die Ergebnisse berichten.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

 

Im Auftrag:

gez. Terodde


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Beratungsfolge

Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung