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Zuschüsse zur Förderung der Jugendarbeit;
Antrag der Deutschen Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Maximilian Kolbe e. V.,
Lammersdorf


Letzte Beratung
Mittwoch, 12. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9799

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss nimmt im Rahmen der Anhörung nach § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen zur Kenntnis, dass der Städteregionsrat folgenden Zuschuss im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Jahr 2019 gewährt:

Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Maximilian Kolbe e.V.,

Lammersdorf 2.671,00 €

 

 

Sachlage:

Die Deutsche Pfadfinderschaft St. Georg, Stamm Maximilian Kolbe e.V. Lammersdorf (DPSG) beteiligt sich an der diesjährigen 72-Stunden-Aktion, die bundesweit vom Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in der Zeit vom 23. 26. Mai 2019 durchgeführt wird. hrend dieser Sozialaktion werden ca. 30 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der DPSG zahlreiche notwendige Renovierungsarbeiten an der Außenanlage rund um ihre Jugendeinrichtung „WAGGON“ in Simmerath-Lammersdorf vornehmen (z.B. das Erneuern der Feuerstelle, Pflastern des Hauptgehweges etc). Diese Aktion wird zusammen mit der Teilnahme an einem Zeltlager durchgehrt.

Mit Schreiben vom 15.05.2019 (s. Anlage) bittet die DPSG um eine Bezuschussung dieses Projektes zu anfallenden Material- und Mietkosten. Da die Aktion ehrenamtlich mit Jugendlichen durchgeführt wird, fallen keine kostenpflichtigen Handwerkerstunden an. Die Berechnung des Zuschusses ergibt sich gemäß Ziffer II./5. der Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund der vorgelegten Kostenangebote bzw. erfolgter Kostenrecherche des Trägers von Online-Angeboten verschiedener Heimwerkermärkte aus folgender Aufstellung. Die dem Antrag zunächst beigefügte Kostenschätzung wird durch diese Angaben aktualisiert und ist deswegen als Anhang des Antrages nicht mehr beigegt.


Baumaterialien Erneuerung Hauptweg

Sickerpflaster 145 m²2.061,62

2 Paletten Zement296,80 €

Splitt 2/5 4,5 m³612,00 €

1 Sack Fliesenkleber19,65

Materialien Erneuerung Feuerstelle

Pflaster 4 m²333,32

Materialien Neugestaltung Wand Schuppen

Grundierung und Farben197,83

Materialien Erneuerung Gleisumfassung

Schotter1.141,00

Unkrautvlies43,98

Miete Arbeitsmaschinen

ttelplatte77,35

Minibagger160,00 €

llentsorgung

Bauschutt-Container399,00 €

Gesamtkosten:5.342,55

Die Richtlinien der StädteRegion Aachen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sehen für Investitionsmaßnahmen zur Einrichtung und Unterhaltung von Jugendfreizeiteinrichtungen in der Regel einen Zuschuss in Höhe von 30 % der anerkennungsfähigen Kosten vor. Werden Maßnahmen in Zusammenhang eines Projektes durch Eigenarbeit von Jugendlichen durchgeführt, kann der Zuschuss über 30 % der anerkennungsfähigen Kosten hinausgehen und durch eine Fehlbetragsfinanzierung erfolgen.

In Absprache mit dem Träger schlägt die Verwaltung vor, für dieses Projekt einen Zuschuss in Höhe 50 % der tatsächlich anfallenden Materialkosten bis maximal 2.671,00 € (= 50 % des durch den Träger eingeholten Internetangebotes) zu gehren.

Rechtslage:

Nach § 79 SGB VIII i. V. m. § 15 I KJFöG sind die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit verpflichtet.

Gemäß § 12 Buchstabe b) der Hauptsatzung der Städteregion Aachen entscheidet der Städteregionsrat im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel über Zuschussanträge bis 1.000,00 € und nach Anhörung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses über Zuschussanträge bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für die Förderung der Jugendfreizeiteinrichtungen stehen in der Haushaltssatzung für das Jahr 2019 im (Teil-)Produkt 951100 „Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugend­schutz (diff. RU)“ wie folgt zur Verfügung:


Aufwendungen/ Auszahlungen:

„Förderung der Einrichtungen der Offenen

Kinder- und Jugendarbeit“ (SK 531203):245.234,00 €
(davon 3.000,00 € zur Förderung von Investitionsmaßnahmen)

Nach NKF werden diese Mittel als konsumtiver Aufwand verbucht.

Soziale Auswirkungen:

Die Jugendfreizeiteinrichtungen sind unverzichtbarer Teil der jugendspezifischen Infrastruktur. Sie bieten jungen Menschen Lernfelder und Freiräume, um ihre Gaben und Fähigkeiten, aber auch ihre Grenzen zu entdecken.

Im Auftrag:

gez. Terodde

 

 

Anlage:

Antrag auf Bezuschussung der DPSG (ohne Kostenschätzung)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
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Tagesordnung