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Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren


Letzte Beratung
Mittwoch, 12. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9789

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

1. Er erkennt das Interesse der beiden Kindertageseinrichtungen aus Baesweiler an der Entwicklung zum Familienzentrum NRW an.

2. Er beschließt, der Katholischen Kindertageseinrichtung St. Andreas, Baesweiler-Setterich die Weiterentwicklung zum zertifizierten Familienzentrum NRW zu ermöglichen.

 

 

Sachlage:

Mit der Weiterentwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren trägt das Land Nordrhein-Westfalen zu einer erweiterten Unterstützungsstruktur für Kinder und Eltern bei, um den wachsenden Herausforderungen an den Familienalltag zu begegnen. Vor allem in benachteiligten Quartieren, die oft von einer unzureichenden Infrastruktur und Armut geprägt sind, nnen die Familienzentren dazu beitragen, Handlungsstrategien zu entwickeln, die die gesellschaftliche Teilhabe benachteiligter Familien fördern. Damit kann ein Beitrag zu mehr Chancengerechtigkeit geleistet werden.

Im Jugendamtsbereich sind neun Kindertageseinrichtungen zertifizierte Familienzentren NRW:

- die evangelische Kindertageseinrichtung Baesweiler/Setterich

- die katholische Kindertageseinrichtung Baesweiler/Breite Straße

- die DRK-Kindertageseinrichtung Baesweiler-Setterich/Adenauerring

- die Kindertageseinrichtung der StädteRegion, Baesweiler/Ringstraße

- die Kindertageseinrichtung der StädteRegion, Baesweiler/Mariastraße

- die Kindertageseinrichtung der StädteRegion, Monschau-Konzen/Am Feuerbach

- die katholische Kindertageseinrichtung Simmerath-Lammersdorf/Im Pohl

- die Kindertageseinrichtung der StädteRegion, Simmerath/Im Römbchen

- die Kindertageseinrichtung der StädteRegion, Roetgen/Hauptstraße

Mit Rundschreiben vom 12.03.2019 hat das Landesjugendamt für den Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen ein Kontingent für die Entwicklung eines weiteren Familienzentrums im Kindergartenjahr 2019/2020 zugeteilt und gleichzeitig „kleinräumige Auswahlkriterien zur Förderung von Kindertageseinrichtungen und Familienzentren mit besonderem Unterstützungsbedarf“ mitgeteilt.

Die Verteilung der Familienzentren innerhalb der Jugendamtsbereiche soll demnach anhand von Sozialraumkriterien und einrichtungsbezogenen Kriterien erfolgen. Kernindikatoren sind:

- Kinder unter 7 Jahren in Bedarfsgemeinschaften nach SGB II: Das Kriterium liefert gemäß den Hinweisen des Landes gesicherte Erkenntnisse über Stadtteile, die von einem höheren Bildungs- und Armutsrisiko geprägt sind und daher besonderer Unterstützung bei der frühkindlichen Bildung und Förderung bedürfen.

- Anteil Arbeitsloser - Anteil arbeitsloser Eltern: Arbeitslosigkeit ist mit starken Beschränkungen der Teilhabe- und Verwirklichungschancen verbunden. Dabei korrespondiert die Erwerbsbeteiligung der Eltern mit der Armutsrisikoquote.

- Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund:

Der Personenkreis der Menschen mit Migrationshintergrund umfasst neben den Ausländerinnen und Ausländern ohne deutschen Pass auch Aussiedlerinnen und Aussiedler, Eingebürgerte, sofern sie selbst eingewandert sind, sowie Kinder, deren Eltern einen Migrationsstatus haben. Personen mit Migrationshintergrund sind oftmals im Hinblick auf Bildung, Erwerbsbeteiligung und Einkommenssituation benachteiligt. Dies schlägt sich z.B. in einem überdurchschnittlichen Anteil von ausländischen Jugendlichen nieder, die keinen Abschluss an einer allgemeinbildenden Schule und keinen berufsbildenden Ausbildungsabschluss haben.

- Anteil von Hilfen zur Erziehung: Hilfen zur Erziehung werden gewährt, wenn ein erzieherischer Bedarf vorhanden ist, der ohne Hilfe von außen nicht erfüllt werden kann. Oft sind Armutslagen mit einer erhöhten Inanspruchnahme von Hilfen zur Erziehung verbunden.

- Anteil Eltern mit Beitragsbefreiung/ durchschnittliches Elternbeitragsaufkommen/ Sprachförderbedarf: Sowohl der Indikator „Anteil der Eltern mit Beitragsbefreiung“ als auch das „durchschnittliche Elternbeitragsaufkommen“ bieten einrichtungsbezogen wertvolle Informationen zum Armutsrisiko von Familien. Gleiches gilt für die Zahl der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf. Den Zusammenhang dieses Kriteriums mit Armut stellt u.a. auch der Bildungsbericht Ruhr heraus. Demnach lassen sich fast 70 % der Variation in der Sprachkompetenz statistisch durch die Höhe der Kinderarmut erklären.

Da bereits ein flächendeckendes Angebot an Familienzentren im Jugendamtsbereich besteht, wurden alle verbleibenden Kindertageseinrichtungen zur Interessenbekundung für das zusätzliche Kontingent aufgefordert.

Interesse an einer Weiterentwicklung zum Familienzentrum haben mitgeteilt:

- die DRK-Kindertageseinrichtung Baesweiler-Oidtweiler/Bahnhofstraße

- die katholische Kindertageseinrichtung Baesweiler-Setterich/An der Burg

Unter Berücksichtigung der vom Land vorgegebenen oben genannten Kriterien schlägt die Verwaltung vor, der katholischen Kindertageseinrichtung Baesweiler-Setterich die Weiterentwicklung zum Familienzentrum NRW zu ermöglichen. Dem DRK wurden die Kriterien des Landes und die sich daraus ergebende Auswahlentscheidung dargelegt. Die Erläuterungen trafen beim DRK auf Verständnis.

In der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 26.09.2018 hat die Verwaltung mit Sitzungsvorlagen-Nr. 2018/0355 aufgrund der städteregionalen Sozialberichterstattung Handlungsempfehlungen für die Kinder- und Jugendhilfe vorgestellt und deutlich gemacht, dass gerade im Planungsbereich Setterich-Nord Angebote der Kindertagesbetreuung, einschließlich Familienzentren und plusKiTas, flächendeckend für alle Familien erreichbar sein müssen. Mit o.a. Vorschlag wird ein lückenloser, niedrigschwelliger Zugang zu den Angeboten für alle Familien erreicht.

Rechtslage:

Kindertageseinrichtungen, die im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung auf Vorschlag des Jugendamtes und der jährlich durch das Haushaltsgesetz festgelegten Höchstgrenzen an dem Verfahren für das vom Land anerkannte Gütesiegel "Familienzentrum NRW" teilnehmen, erhalten einen zusätzlichen Zuschuss von 13.000 EUR pro Kindergartenjahr. Die Landesregierung legt die Verteilung der in das Verfahren aufzunehmenden Einrichtungen auf die Jugendämter fest (§ 21 Abs. 7 Kinderbildungsgesetz NRW).

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss entscheidet über die Entwicklung von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren im Jugendamtsbereich (§ 6 Abs. 2 Ziff. 2 Buchst. d) der Satzung r das Jugendamt der Städteregion Aachen).

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der Zuschuss zur Weiterentwicklung von Familienzentren wird in voller Höhe durch das Land NRW getragen.

Soziale Auswirkungen:

siehe Sachlage

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Im Rahmen der Beratungs- und Informationstätigkeit der Familien wird der Zugang zu Förderangeboten für Kinder mit und ohne Behinderung gestärkt.

Im Auftrag:

gez. Terodde


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