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Erweiterung des Familienzentrums der StädteRegion Aachen in Monschau-Konzen


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9792

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die Erweiterung des Familienzentrums der StädteRegion Aachen in Monschau-Konzen um zwei auf sieben Gruppen in Form eines Anbaus in Modulbauweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Kindergartenjahr 2019/2020 sowie die Einrichtung von sechs Stellen ab dem Stellenplan 2020.

 

 

Sachlage:

In Monschau-Konzen ist die StädteRegion Aachen Träger eines fünfgruppigen Familienzentrums mit 80 Plätzen, davon 30 für U3-Betreuung. Im Kindergartenjahr 2019/2020 wurde wegen gestiegener Geburtenzahlen und verstärkter Nachfrage nach U3-Betreuung eine befristete (sechste) Bedarfsgruppe eingerichtet.

r Monschau-Konzen besteht schon jetzt auf Grundlage der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung ein dauerhafter Bedarf für sechs Gruppen. Die befristete Bedarfsgruppe kann nicht dauerhaft im Bestandsgebäude untergebracht werden, weil dafür der Therapie- und Besprechungsraum genutzt wird und die Aufgaben des Familienzentrums sowie die Inklusion dadurch eingeschränkt werden.

Durch die geplante Umsetzung des Baugebietes („Feuerbach“) wird der Ortsteil in den nächsten Jahren zudem weiter wachsen und damit auch der Betreuungsbedarf ansteigen. Aus heutiger Sicht ist mit einem dauerhaften Bedarf von zusätzlich 20 KiTa-Plätzen, d.h. insgesamt sieben Gruppen, zu rechnen.

Das vorhandene Platzangebot wird somit, auch unter Berücksichtigung der Plätze in den Nachbarorten und in der Kindertagespflege, in Zukunft nicht ausreichen. Die Verwaltung hat daher gemeinsam mit der Bürgermeisterin der Stadt Monschau Gespräche über entsprechende Erweiterungsmöglichkeiten geführt.

Als Ergebnis wurde die Errichtung einer Erweiterung um zwei Gruppen auf einem in Frage kommenden Grundstück abgestimmt. Verhandlungen über den Kauf oder die Pacht dieses Grundstückes werden zurzeit geführt. Insgesamt hätte das Familienzentrum dann bis zu sieben Gruppen an einem günstig gelegenen Standort.

Die zu errichtenden Module stehen bereits im Eigentum der StädteRegion (Vorlaufgruppen der KiTa Baesweiler/Ringstraße) und können vorbehaltlich des Kaufs oder der Pacht einer geeigneten Fläche nach Ende des Kindergartenjahres 2018/2019 nach Konzen umgesetzt werden. Vor Ort ist, nach Erteilung der Baugenehmigung, eine Aufstellfläche zu erstellen und die Anbindung an das vorhandene Gebäude vorzunehmen.

Die Erweiterung der KiTa dient so gleichermaßen der dauerhaften, zeitgemäßen Unterbringung der sechsten Gruppe sowie ggf. der Sicherstellung des zukünftigen Betreuungsbedarfes aufgrund des neuen Baugebietes (siebte Gruppe).

Rechtslage:

Die Errichtung und der Betrieb von bedarfsgerechten Kindertageseinrichtungen durch die StädteRegion Aachen als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII - Kinder und Jugendhilfe) und dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe I) KrO NRW in Verbindung mit § 3 Abs. 1 Städteregion Aachen-Gesetz entscheidet der Städteregionstag über die Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

r die dauerhafte Fortführung der sechsten und eine neue, siebte KiTa-Gruppe sind Stellen für sechs sozialpädagogische Fach- und Ergänzungskräfte in den Stellenplan ab dem Jahr 2020 einzustellen.

Die Besetzung der Stellen erfolgt in Abhängigkeit von der tatsächlichen Belegung zu gegebener Zeit in Voll- oder Teilzeit.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel für den Betrieb der sechsten Gruppe sind bereits im Haushalt 2019 veranschlagt.

r den Betrieb der siebten Gruppe sind im Produkt 06.03.01 Kindertagesbetreuung in Einrichtungen der StädteRegion und freier Träger sowie Kindertagespflege (diff. RU) voraussichtlich ab 2020 laufende Betriebskosten (konsumtiv, einschl. Abschreibungen auf das Gebäude) zusätzlich wie folgt zu veranschlagen:

Aufwendungen:

Personal- und Sachaufwendungen (SK 500001 bis 573110) 150.000 €/Jahr

Erträge:

Betriebskostenzuschüsse des Landes (SK 414100) 45.000 €/Jahr

Elternbeiträge (SK 432110) 28.500 €/Jahr

Die konkrete Kostenermittlung erfolgt im Rahmen der jährlichen Fortschreibung der Bedarfsplanung für Kindertagesbetreuung auf Grundlage der von den Eltern gebuchten Plätze und Betreuungszeiten.

Die Auszahlungen für Investitionen werden im Rahmen der Planung und der baulichen Umsetzung ermittelt und wären entweder im Jahr 2019 außerplanmäßig bereit zu stellen oder im Haushaltsentwurf 2020 einzuplanen. Ggf. müssten für eine Auftragsvergabe im Jahr 2019 zu Lasten des Jahres 2020 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen bereit gestellt werden.

Soziale Auswirkungen:

Bedarfsgerechte Kindertageseinrichtungen sichern die Bildung, Erziehung und Förderung von Kindern im Alter ab vier Monaten bis zum Schuleintritt. Ihr Betreuungsangebot fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

In dem Familienzentrum können nach erfolgter Erweiterung Kindern mit und ohne Behinderung gemeinsam betreut und Leistungen der Frühförderung und Komplexleistung erbracht werden.

Im Auftrag:

gez. Terodde


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Details
Tagesordnung