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Personalbewirtschaftungskonzept 2015 - 2020;
Fortschreibung zum [30.04.2019](si010.asp?YY=2019&MM=04&DD=30
"Sitzungskalender 04/2019 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9739

Sachlage:

Der Städteregionstag hat in seiner Sitzung am 22.10.2015 dem von der Verwaltung vorgelegten Personalbewirtschaftungskonzept grundsätzlich für die Jahre 2015 2020 zugestimmt. Das Konzept sieht eine Fortschreibung jährlich zum 30.04. sowie die Vorlage für den Städteregionstag zwecks Beschlussfassung (vgl. SV-Nrn.: 2016/0300, 2017/0200 und 2018/0200) vor.

Als Grundlage des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 2020 (PBK) dienten die im Haushalt 2015 dezentral in den Produkten veranschlagten Personal- und Versorgungsaufwendungen in Höhe von 60.140.742 € (vgl. SV-Nr.: 2015/0283). Ausgenommen waren die Personal- und Versorgungsaufwendungen der Produkte „Tageseinrichtungen für Kinder“ (Produkt 06.03.01) und „Verwaltung der gemeinsamen Einrichtung/Jobcenter“ (Teilprodukt 950301).

Basis der Ausgangswerte der Dezernatsbudgets ist eine zwischen dem jeweiligen Amt, der/dem jeweiligen Dezernatscontroller*in, A 10 Zentrale Dienste und S 80 Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling einvernehmlich erstellte Personalliste, die von allen Beteiligten unterschrieben wurde.

Das Zentrale Controlling hat auf dieser Grundlage die Personal- und Versorgungsaufwendungen für die einzelnen Dezernatsbudgets berechnet.

Die Fortschreibung des PBK bezogen auf den Gesamthaushalt ist in Anlage 1 dargestellt. Die chronologische Fortschreibung der personellen Mnahmen ist aus Anlage 2 ersichtlich. In Anlage 3 wurde die Entwicklung der einzelnen Maßnahmen nach Organisationseinheiten dargestellt. Hierdurch werden die Veränderungen im Laufe der Jahre deutlicher.

Die nachfolgende Tabelle macht deutlich, dass die Verwaltung die Vorgaben des PBK seit 2015 voll und ganz eingehalten hat.

Jahr

PBK-Ansatz *1)

Rechnungsergebnis

Verbesserung

2015

60.252.142

59.860.442

391.700

2016

63.509.041

60.330.385

3.178.656

2017

66.421.408

64.542.990

1.877.431

2018

69.755.027

68.893.915

861.112

2019

74.170.767

*2) 74.497.240

-326.743

*1) Abweichende Werte von Beträgen aus Anlage 1, da hier nur die anteiligen Mehrbedarfe für das jeweilige Haushaltsjahr berücksichtigt sind.

*2) In 2019 entspricht das Rechnungsergebnis der Prognose des I. Budgetberichtes, den die Verwaltung derzeit erarbeitet.

Nach der aktuellen Prognose des Ergebnisses 2019 zeichnet sich ab, dass die Vorgaben des PBK unter Berücksichtigung der Entwicklungen in den Vorjahren - voraussichtlich eingehalten werden.

Das jährlich entstehende Delta zwischen realer Personalkostensteigerung durch Tarif-/Besoldungserhöhungen und der Steigerung mit den Orientierungsdaten konnte durch geeignete Personalmaßnahmen kompensiert werden.

Darüber hinaus konnte die Verwaltung auch Erhöhungen aufgrund von Stufensteigerungen, Höhergruppierungen, Beförderungen sowie Veränderungen in den pernlichen Verhältnissen der Mitarbeiter/innen (z . B. Heirat, Kinderzuschläge etc.) - welche nicht explizit beziffert werden können hrlich kompensieren.

Erläuterung zum Ergebnis 2016:

Die enorme Verbesserung im Jahr 2016 resultiert zu etwa 50 % aus unerwarteten Verbesserungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € im Bereich „Versorgungs-/Beihilfeaufwand Beamte“, auf die die Verwaltung keinen Einfluss nehmen kann.

Bei der Haushaltsplanung wird aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre ein Faktor für die Versorgungs- und Beihilfeaufwendungen ermittelt und im Haushalt berücksichtigt. Wie sich die Inanspruchnahme letztendlich entwickelt, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden.

Die weiteren rund 1,6 Mio. € sind Ergebnisse aus den Restriktionen durch Stellenbesetzungssperren, Stellenreduzierungen bei veränderten Arbeitsanforderungen pp..

Erläuterung zum Ergebnis 2017:

Im Ergebnis 2017 konnten wiederum rd. 1,58 Mio. € aus den Restriktionen durch Stellenbesetzungssperren, Stellenreduzierungen bei veränderten Arbeitsanforderungen pp. als Verbesserung erwirtschaftet werden. Die restlichen rd. 0,3 Mio. resultieren aus Verbesserungen im Bereich „Versorgungs-/Beihilfeaufwand Beamte“, auf die die Verwaltung keinen Einfluss nehmen kann.

Wie der Städteregionstag in seiner Sitzung am 14.12.2017 beschlossen hat, soll die Einsparung bei den Personalaufwendungen i. H. v. rd. 1,88 Mio. € im Zuge der Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 als Rücklage für Personal innerhalb der Ausgleichsrücklage ausgewiesen werden (vgl. auch SV-Nr.: 2018/0128), um in Folgejahren evtl. eintretende, unvermeidbare Verschlechterungen auszugleichen (vgl. SV-Nr.: 2017/0573). Diese spezielle Ausweisung ist mit dem Beschluss über den Haushalt 2019 und den dort veranschlagten insgesamt 100.000 € zur Personalgewinnung und erhaltung (Teilprodukt 910100 Personal, Sachkonto 529100 mit 60.000 € und Sachkonto 543175 mit 40.000) wieder entfallen (vgl. SV-Nr.: 2019/0263).

Erläuterung zum Ergebnis 2018:

Im Jahresabschluss 2018 konnte lediglich eine Verbesserung von 861.112 € festgestellt werden, da im Bereich „Versorgungs-/Beihilfeaufwand Beamte“ eine Verschlechterung von rd. 0,9 Mio. € eingetreten ist. Wie bereits in den vergangen Jahren erläutert, hat die Verwaltung keinen Einfluss auf diesen Bereich. Die Veranschlagung der Ansätze erfolgt aufgrund der Ergebnisse der letzten Jahre.

Wie bereits im vergangenem Jahr hat die Verwaltung im 1. Quartal 2019 alle beschlossenen Mehrbedarfe auf deren weitere Notwendigkeit überprüft.

Bei dieser Überprüfung wurde festgestellt, dass die Mittel für das Projekt „Wegweiser in Aachen gemeinsam gegen gewaltbereiten Salfismus“ (vgl. SV-Nr.: 2018/0504) in Höhe von 59.212 € in Abzug gebracht werden müssen, da das Projekt von der Stadt Aachen wahrgenommen wird.

Weiterhin kam das Projekt „Stadt-Land-Lust“ (vgl. SV-Nr.: 2017/0371) nicht zum Tragen. Die hierr im PBK 2019 berücksichtigten Mittel in Höhe von 14.866 € sind in der Fortschreibung für den Haushalt 2020 in Abzug zu bringen.

Die übrigen Mehrbedarfe bestehen teilweise befristet - weiterhin.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

gez.: Dr. Grüttemeier

 

 

 

 

Anlagen:

Fortschreibung des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 2020 bezogen auf den Gesamthaushalt, Anlage 1

Entwicklung des Personalbewirtschaftungskonzeptes 2015 2020 (Stand: 14.12.2018), Anlage 2

Entwicklung der personellen Maßnahmen nach Organisationseinheiten, Anlage 3


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 12. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Personal und Informationstechnik

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal und Informationstechnik
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