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Veräußerung von RWE-Aktien zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen der
StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
S 80 - Wirtschaftliche Beteiligungen und Zentrales Controlling
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9754

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

1.Er nimmt zur Kenntnis, dass insgesamt folgende Infrastrukturmaßnahmen realisiert bzw. vorbehaltlich der Beschlussfassung/Genehmigung der Haushalte ab 2020 ff. noch umzusetzen und wie folgt aus Verkäufen von RWE-Aktien zu finanzieren sind:

Gewerbegebietserschließung Aachener Kreuz Merzbrück AKM GmbH

(2018: 2,0Mio. €; Zwischenfinanzierung durch StädteRegion),

Eigenkapitalunterstützung der GWG für sozialen Wohnungsbau

(2018 bis 2020: Je 2,0 Mio. €/p.a. 6,0 Mio.€),

Kapitaleinlage RMK (2019: 2,0 Mio. €) und

Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels

(2019: 0,6 Mio. €; 2020 bis 2022: Jeweils 0,5 Mio. €/p.a. 2,1 Mio. €).

Insgesamt summieren sich die Aufwendungen für die zu finanzierenden Maßnahmen auf ca. 12,1Mio. €. Die StädteRegion Aachen verfügt über 557.260 Stück RWE-Aktien. Bei einem aktuell durchschnittlichen Kurswert von 22,50/Aktie ergibt das einen Verkaufserlös i.H.v. 12.538.350 €.

2.Er beauftragt die Verwaltung, die in 2019 erforderlichen RWE-Aktienverkäufe nach den geltenden Verkaufsbedingungen der VkA GmbH anzuzeigen und nach Ablauf der von der VkA GmbH vorgegebenen Andienungsfrist von 14 Tagen wie folgt zu veranlassen:

a) r Gewerbegebietserschließung Aachener Kreuz Merzbrück:
2,0 Mio. €

und

b) r die Eigenkapitalunterstützung der GWG zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus in 2018 und in 2019 in Höhe von somit 4,0 Mio. €.

c) Weitere 2,0 Mio. € sind in 2020 vorbehaltlich der Beschlussfassung und Genehmigung des Haushalts 2020 - zusätzlich zu veräern, so dass ein Genussrechtskapital mit einer Finanzierungssumme von bis zu 6,0 Mio. € bereit steht.

 

 

Sachlage:

Mit der Verabschiedung des Haushalts 2018 hat der Städteregionstag beschlossen, RWE-Aktien im Wert von 4,5 Mio. € zur Finanzierung folgender Maßnahmen zu veräern:

Eigenkapitalunterstützung bei der AKM zur Entwicklung des Gewerbegebiet Aachen Merzbrück 2,0 Mio. €.

Eigenkapitalunterstützung bei der GWG zur Förderung des soz. Wohnungsbaus 2,0 Mio. € und

Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels 0,5 Mio. €

Mit öffentlicher Bekanntmachung am 16.04.2018 ist die Haushaltssatzung rechtskräftig geworden. Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2018 hatte die Städteregionsvertretung erklärt und durch Veranschlagung der vollen RWE-Dividende deutlich gemacht, dass eine Veräerung der Aktien nicht vor der Dividendenzahlung Anfang Mai 2018 erfolgen soll.

Die Kursentwicklung war seit April 2018 rückläufig, bedingt durch markt- und geopolitische Einflüsse (US-Einfuhrzölle, Südkorea-Konflikt, erneutes Aufflammen des Dieselskandals, Asylpolitik etc.), so dass eine abwartende Haltung hinsichtlich des Aktienverkaufs angezeigt war.

Mit Ausnahme der AKM-Kapitaleinlage i.H.v. 2,0 Mio. €, die bereits am 24. Mai 2018 liquiditätswirksam ausgezahlt wurde, lagen keine Erkenntnisse vor, wann weitere Mittel für Maßnahmen abgerufen werden können. Die Kapitaleinlage AKM wurde über den bestehenden, nicht ausgeschöpften Liquiditätskredit der StädteRegion zwischenfinanziert. Es war zudem (noch) kein Zeitpunkt mitgeteilt worden, wann der Finanzierungsbedarf für die GWG eintreten und die bereitgestellten Mittel abgerufen werden würden. Die erste Tranche i.H.v. 2,0 Mio. € wurde vorsorglich im Dezember 2018 aus den liquiden Mitteln vorfinanziert und an die GWG transferiert um sicherzustellen, dass die für 2018 veranschlagten Haushaltsmittel auch in 2019 weiterhin für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus der GWG zur Verfügung stehen.

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 31.08.2018 hinsichtlich des ausstehenden Aktienverkaufs informiert; inhaltlich gleichlautend der Fachausschuss am 19.09.2018 und der Städteregionsausschuss (SRA) am 27.09.2018 (SV-Nr. 2018/0397).

Dass der aufgeschobene Verkauf von RWE-Aktien nach den geschilderten Umständen sachlich geboten und letztlich wirtschaftlich vorteilhaft ist, verdeutlicht folgende Musterrechnung:

Im Juni 2018 nach Inkrafttreten des Haushalts 2018 - lag der Kurswert noch unter 20,00 €. Seither hat sich der RWE-Kurswert kontinuierlich erholt (23,50 €/Aktie am 15.05.2019). Dieser Kursanstieg um rd. 3,50 €/Aktie (+17%) bedeutet bei einem angestrebten Erlös von 2 Mio. €, den Verkauf von 85.100 Aktien anstelle von 100.300 Aktien, die bei einem Kurs von 19,94 €tten verkauft werden müssen. Die Differenz von 15.200 Aktien bildet immerhin einen aktuellen Marktwert von 357.000 € ab. Die Kursentwicklung der RWE-Aktien wird fortlaufend beobachtet. Nachdem die Hauptversammlung der RWE AG 2019 stattfand, wurde die Dividende 2019 in Höhe von rd. 328.000,00 € (nach Steuern) zusätzlich vereinnahmt.

Mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 bzw. vorbehaltlich der Beschlussfassung/Genehmigung der Haushalte ab 2020 ff. sollen weitere, noch umzusetzende Maßnahmen geplant und zeitlich gestaffelt bis in das Haushaltsjahr 2022 reichend, wie folgt aus Verkäufen von RWE-Aktien finanziert werden:

Eigenkapitalunterstützung der GWG für sozialen Wohnungsbau

(2019 und 2020: Je 2,0 Mio. € 4,0 Mio.€),

Eigenkapitalunterstützung RMK (2019: 2,0 Mio. €)

und

Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels

(2019: 0,6 Mio. €; 2020 bis 2022: jeweils 0,5 Mio. €/p.a. 2,1 Mio. €).

Insgesamt wird sich das Verkaufsvolumen von RWE-Aktien der StädteRegion in den Jahren 2019 bis 2022 vorbehaltlich der zu beschließenden bzw. zu genehmigenden Haushalte 2020 und 2022 auf 12,1 Mio. € belaufen.

Weiteres Vorgehen:

  1. Es soll ab sofort die erste Tranche von 6,0Mio. € über die VkA Verband der kommunalen RWE-Aktionäre GmbH - den VkA-Gesellschaftern angedient und dann am Markt platziert werden. Damit sind in 2019 folgende Maßnahmen zu finanzieren:

a) Gewerbegebietserschließung Aachener Kreuz Merzbrück AKM GmbH

(2018: 2,0Mio. €; Ablösung Zwischenfinanzierung durch StädteRegion)

b) Eigenkapitalunterstützung der GWG für sozialen Wohnungsbau

(aus 2018 und 2019: Je 2,0 Mio. € 4,0 Mio.€; in 2020
weitere 2,0 Mio. € - vorbehaltlich Haushaltsgenehmigung 2020).

  1. Folgende Maßnahmen wären ebenfalls in 2019 zeitnah vorzubereiten:

c) Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels

(2019: 0,6 Mio. €; 2020 bis 2022 jeweils 0,5 Mio. €/p.a. 2,1 Mio. €)

d) Eigenkapitalunterstützung RMK (2019: 2,0 Mio. €).

Bezüglich der Thematik „Strukturfonds hatte die Verwaltung in SV-Nr. 2018/0397 folgende Informationen mitgeteilt:

Ein „Strukturfonds“ wurde bisher nicht gebildet. Die Aktien ohne konkrete Verwendung der daraus erzielten Liquidität zu veräern und die liquiden Mittel zu „parken“, erscheint aus Sicht der Verwaltung - auch angesichts derzeitiger Negativzinsen - nicht zielführend. Der Strukturfonds ist aus Sicht der Verwaltung das ideale Instrument, um im Rahmen des städteregionalen Gewerbeflächenkonzepts entwickelte kommunenübergreifende Instrumente (Gewerbeflächenpool) und flächenbasierte überregional bedeutsame Projekte (bspw. Railport Stolberg/Industriedrehkreuz Eschweiler) voranzutreiben. Angesichts der sich aktuell entwickelnden Förderkulissen (Unternehmen Revier/Kommission Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung) könnte der Strukturfonds in solidarischer Form notwendige kommunale Eigenanteile für investive Maßnahmen auf der Ebene der regionsangehörigen Kommunen ergänzen/ersetzen.

Die Überlegungen der Verwaltung laufen darauf hinaus, aus den Mitteln notwendige kommunale Eigenanteile für investive Maßnahmen bereitzustellen. Die in Summe eines Jahres so verwendeten Mittel - bis zur veranschlagten Grenze von je 500.000 in den Jahren 2018 bis 2021 - könnten durch Veräerung von RWE-Aktien im gleichen Jahr und in der entstandenen Höhe finanziert werden. Die Finanzierung über den Erlös aus der Veräerung von RWE-Aktien lässt ausschließlich eine investive Verwendung im Sinne des Haushaltsrechts zu, d.h. letztlich den Tausch von Wertpapiervermögen in eine andere Form von zu bilanzierendem Vermögen. Dazu würden beispielweise der Erwerb von Grundstücken oder die Erschließung und damit Wertsteigerung eigener Grundstücke zählen.

Aufgrund der Komplexität der beschriebenen Instrumente und Projekte ist mit einer Inanspruchnahme des Strukturfonds - dessen konkrete Verwendung zudem regelmäßig durch die Politik zu beraten und beschließen wäre - ggf. erst in 2019 zu rechnen.“

Nach vorliegenden Informationen ergeben sich zu den infrastrukturellen Projekten aktuell keine neuen Erkenntnisse, die eine (investive) Mittelbereitstellung in absehbarer Zeit erkennen lassen.

Als neues, wichtiges Infrastrukturprojekt in der StädteRegion Aachen ist zusätzlich die „RegioTram“ zu nennen, die neben jetzt anfallenden Planungskosten auch infrastrukturrelevante Projektkosten auslösen wird. Ein investiver Mittelbedarf auf kommunaler Ebene ist aber nach dem derzeitigen, frühen Planungs- und Entwicklungsstand des Projektes noch nicht erkennbar.

Bezüglich der Eigenkapitalaufstockung i.H.v. 2,0 Mio. € bei der RMK - Rhein-Maas Klinikum GmbH ist zu klären, in welcher Form die Bereitstellung erfolgen soll. Das kann entweder als direkte Stammkapitalerhöhung oder als Einzahlung in die Kapitalrücklage vorgenommen werden. Allerdings bedarf es hier der Abstimmung mit dem RMK-Mitgesellschafter Dt. Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Beide Gesellschafter halten derzeit je 50% der Stammkapitalanteile (gez. Stammkapital RMK: 3.600.000,00 €). Folglich müsste eine paritätische Eigenkapitalaufstockung erfolgen, um die derzeitigen Gesellschafterverhältnisse bzw. Vermögensverhältnisse unverändert bei 50% :50% abzubilden.

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs 1 KrO NRW beschließt der Städteregionstag über die teilweise oder vollständige Veräerung einer unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligung an einer Gesellschaft sowie den Abschluss von anderen Rechtsgeschäften im Sinne des § 111 Abs. 1 und 2 GO NRW.

Gemäß § 90 Abs 3 GO NRW darf die Städteregion Aachen Vermögensgegenstände, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht, veräern. Vergensgegenstände dürfen in der Regel nur zu ihrem vollen Wert veräert werden.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Der Städteregionstag hat mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2018 am 14.12.2017 die Veräerung von RWE-Stammaktien im Haushaltsjahr 2018 im Umfang von 4,0 Mio. € zugunsten einer Eigenkapitalunterstützung der GWG zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus (2 Mio. € zunächst im SK 101451 im Produkt 15.02.01) sowie zur Kapitaleinlage bei der AKM GmbH & Co.KG zur Entwicklung des Gewerbegebiets Merzbrück (2 Mio. € im SK 111442) beschlossen. Diese Maßnahmen wurden im Jahr 2018 zunächst aus den liquiden Mitteln der StädteRegion zwischenfinanziert.

Mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2019 am 13.12.2018 wurde durch den Städteregionstag die darüber hinausgehende Veräerung von RWE-Stammaktien im Jahr 2019 im Wert von weiteren 4,6 Mio. € zugunsten folgender Zwecke vorgesehen:

- Kapitaleinlage bei der GWG zur Förderung des soz.

Wohnungsbaus (zunächst SK 101451 im Produkt 15.02.01) 2.000.000

- Kapitaleinlage bei der RMK GmbH

(SK 111421 im Produkt 15.02.01) 2.000.000

- Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels (SK 141005

im Produkt 15.01.03 bei S 85) 600.000

Die für diese Zwecke zur Verfügung stehenden Mittel wurden derzeit noch nicht verausgabt. Mithin ergibt sich ein derzeit noch offenes Veräerungsvolumen von RWE-Stammaktien in Höhe von 8,6 Mio. €. Bei einem unterstellten mittleren Kurswert von derzeit 22,50 je Stammaktie betrifft dies 382.223 Aktien. Der zur Veräerung bereitstehende Betrag von 8,6 Mio. € wurde bereits über das SK 142832/Abgänge RWE Stammaktien aus dem Anlagevermögen ausgebucht und in die Position Wertpapiere des Umlaufvermögens (hier SK 146111/Zugänge RWE-Aktien (< 1 Jahr) transferiert.

Hinsichtlich der Eigenkapitalunterstützung für die GWG ist für das Haushaltsjahr 2020 ein erneutes Anlagevolumen von 2,0 Mio. € geplant (SK 141008 im Produkt 15.02.01). Für den Fonds zur Bewältigung des Strukturwandels ist auch in den Jahren 2020 bis 2022 jeweils die Veräerung weiterer Aktienbestände im Wert von je 500.000 €/p.a. beabsichtigt, so dass seitens der StädteRegion insgesamt ein RWE-Aktienbestand im Wert von 12,1 Mio. € bis 2022 veräert werden soll.

Hinsichtlich der detaillierten bilanziellen Ausgestaltung der Kapitaleinlage in die GWG wird auf die diesbezüglichen Ausführungen in SV-Nr. 2019/0235 verwiesen.

gez.: Dr. Grüttemeier

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Mittwoch, 29. Mai 2019Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Wirtschaft, Wissenschaft und Beteiligungen
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Tagesordnung