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2. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im
Kreis Aachen
- Ausweisung einer Trauer-Rotbuche als Naturdenkmal


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9658

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionstag beschließt die der Sitzungsvorlage 2019/0142 als Anlage beigefügte 2. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Sicherstellung von Naturdenkmalen im Kreis Aachen.

Sachlage:

 

Naturdenkmäler sind rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz entweder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit erforderlich ist.

 

Es sind meist markante und dominante Einzelelemente mit einer herausragenden landschaftsbelebenden Wirkung. So können als Naturdenkmale neben besonders typischen oder prägenden Bäumen und Baumreihen auch Felsen, Höhlen, kleinere Wasserflächen, Moore oder Streuwiesen ausgewiesen werden.

 

Naturdenkmale in der StädteRegion Aachen, die sich außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile befinden, sind über die Ge- und Verbotsvorschriften der Landschaftspläne geschützt.

 

Da eine solche Regelung innerhalb der bebauten Ortsteile durch Landschaftspläne nicht möglich ist und viele Kommunen nicht über eine Baumschutzsatzung verfügen, kann der Schutz für Bäume nur über eine ordnungsbehördliche Verordnung sichergestellt werden.

 

Bereits im Jahre 1973 wurde durch den damaligen Kreistag eine entsprechende Verordnung zum Schutz von Naturdenkmalen verabschiedet. Diese Verordnung umfasst derzeit rd. 80 Naturdenkmale.

 

Zusätzlich soll nun in diese Verordnung eine Trauer-Rotbuche der Gattung „Fagus sylvatica pendula“ in Stolberg-Breinig aufgenommen werden. Diese Buche ist ca. 180-200 Jahre alt. Der Stamm besteht aus drei Stämmlingen und hat in 1 m Höhe einen Stammumfang von 3,68 m. Die Krone hat einen Durchmesser von ca. 15,50 m und eine Höhe von ca. 20 m.

 

Der Baum ist die einzige zumindest bekannte Trauerbuche in diesem Alter und dieser Größe im weiten Umkreis bzw. in der StädteRegion Aachen. Die Sicherstellung erfolgt zum einen wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit und zum anderen wegen der herausragenden, Ortsbild prägenden Bedeutung.

 

Im Vorfeld wurden seitens der Verwaltung alle Betroffenen (Eigentümer der Fläche und die Stadt Stolberg) über die Absicht der dauerhaften Festlegung als Naturdenkmal informiert. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Verkehr und Umwelt der Stadt Stolberg hat am 16.01.2019 der Unterschutzstellung der Trauer-Rotbuche einstimmig zugestimmt.

 

Rechtslage:

 

Gem. § 28 des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) i.V.m. § 43 Abs. 2 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG) kann die untere Naturschutzbehörde Naturdenkmale durch ordnungsbehördliche Verordnung ausweisen.

 

Zuständig für den Erlass von Verordnungen der Ordnungsbehörden der Städteregion ist gem. § 27 Abs. 4 des Ordnungsbehördengesetzes (OBG) der Städteregionstag.

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Insbesondere alte Bäume sind Lebensraum für viele Tier-, Moos- und Flechtenarten. Diese Bäume fördern somit die biologische Vielfalt in den Ortslagen. Neben der ästhetischen Wirkung der Bäume ist vor allem die ökologische Verbesserung des Klimas durch Staubbindung sowie Sauerstoff- und Feuchtigkeitsanreicherung der Luft ein wesentlicher Umweltfaktor.

 

Neben diesen v.g. positiven Eigenschaften sind auch die Gesundheitsvorsorge bzw. die Wohlfahrtswirkung der Bäume im besonderen Fokus.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

Anlage:

 

2. Änderungsverordnung zur Verordnung zur Sicherung von Naturdenkmalen im Kreis Aachen


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 23. Mai 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 16. Mai 2019Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Details
Tagesordnung