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Sachstand zum Thema "Leichte Sprache in der StädteRegion Aachen"


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
A 58 - Amt für Inklusion und Sozialplanung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9719

Sachlage:

Der Inklusionsplan wurde Ende 2013 vom Städteregionstag beschlossen (Sitzungsvorlage-Nr. 2013/0358). Eine der insgesamt 70 Maßnahmen fordert dazu auf, Informationsmaterial und Vorträge von Standardsprache in Leichte Sprache zu übertragen.

Die Leichte Sprache entspricht dem niedrigsten Sprachniveau in der deutschen Sprache: Inhalte werden stark auf das Wesentliche konzentriert und in kurzen, eindeutigen Sätzen formuliert. Das leichte Verständnis der Texte wird durch unterstützende Bebilderung gefördert und die endgültige Übertragung von einer Prüfgruppe kontrolliert.

Die Zielgruppe der Leichten Sprache ist sehr vielfältig, unter anderem: Menschen mit kognitiver Behinderung, Menschen mit Lernbehinderungen, funktionale Analphabeten, demenziell erkrankte Menschen und Menschen mit geringen Deutschkenntnissen. Das Regelwerk zur Leichten Sprache wird vom deutschen Netzwerk Leichte Sprache herausgegeben.

Nach § 1 der Kommunikationsunterstützungsverordnung (KHV NRW) haben Menschen mit Behinderung das Recht mit Behörden in geeigneter Form verbal zu kommunizieren.

Einen Anspruch auf barrierefreie Dokumente gibt es dagegen nach § 9 Abs. 3 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG NRW)r geistig und kognitiv eingeschränkte Menschen nicht. Es wird allerdings ausdrücklich empfohlen, den Menschen mit Einschränkungen einen gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Kommunikation zu ermöglichen.

r die Übertragung von bürgerrelevantem Informationsmaterial in Leichte Sprache und damit die Förderung der Teilhabe hat das Inklusionsamt in den vergangenen Monaten mit ausgewählten Ämtern sowie drei regionalen Übertragungsbüros zusammengearbeitet. Die Vielfalt der Ämter verdeutlicht die Bedeutung und den Nutzen von Texten in Leichter Sprache in den verschiedensten Themenfeldern.

Aktueller Sachstand - Informationsmaterial:

1) Das Gesundheitsamt der Städteregion richtet sich mit einer Vielzahl seiner Informationsbroscren an die breite Bevölkerung. Folgende Broschüren wurden bislang in Leichte Sprache übertragen:

- Info zur Hautkrankheit Krätze

- Ihr Kind ist krank? Wann darf Ihr Kind wieder in die Schule oder in den Kinder•garten?

2) Verschiedene Informationen des Amtes für Bauaufsicht und Wohnraumförderung sind für einen Großteil der Bevölkerung relevant. Hier wurden in enger Abstimmung zwei Broschüren in Leichte Sprache übertragen.

- Rauchmelder sind Pflicht!

- Wohnen ohne Hindernisse Infos zu barriere·freiem Wohnen

Darüber hinaus wurden folgende Merkblätter in Einfache Sprache übertragen:

- Rauchwarnmelderpflicht

- Tipps für den Kauf von Haus, Wohnung oder Grundstück

- Barrierefreies Wohnen

3) r das Büro des Kreiswahlleiters wurden die Informationen zur Wahl und Stichwahl des Städteregionsrates in Leichte Sprache übertragen und auf der Homepage für jede/n Bürger/in zugänglich macht.

- Infoblatt zur Städteregionsratswahl

- Infoblatt zur Stichwahl für den neuen Städteregionsrat

4) Das Amt für Inklusion und Sozialplanung unterstützt Projekte und Initiativen, die das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung in der StädteRegion fördern. Für einen leichteren Zugang zu der Förderrichtlinie für Menschen mit Behinderungen, wurde eine Informationsbroschüre in Leichter Sprache entwickelt sowie hilfreiche Merkblätter erstellt:

- Infos zu Geld für Inklusionsprojekte

- Merkblatt zum Antrag für Inklusionsmittel

- Merkblatt zum Verwendungsnachweis

5) Die Familienkarte der StädteRegion Aachen wurde vom Amt für Wirtschaftsrderung und Tourismus initiiert. Es wurde eine Informationsbroschüre in Leichter Sprache erstellt, die die Voraussetzungen und Abwicklung der Beantragung sowie die Vorteile verständlich aufzeigt.

- Die Familienkarte in der StädteRegion Aachen

6) Das Versorgungsamt hat die Informationen zum Schwerbehindertenausweis in Leichte Sprache übertragen lassen. So wird die Zielgruppe über die notwendigen Voraussetzungen für die Antragsstellung sowie den Nutzen leicht verständlich informiert.

- Infos zum Schwerbehindertenausweis

7) Das Kommunale Integrationszentrum hat ein komplexes Integrationskonzept für die StädteRegion Aachen verfasst. Für einen kurzen Einblick in die unterschiedlichen Unterthemen wurde eine Zusammenfassung des Konzeptes verfasst und in Einfache Sprache übertragen:

- Miteinander Leben gemeinsam Zukunft gestalten

Aktueller Sachstand Sonstige Aktivitäten:

Seit 2018 finden Sensibilisierungsmaßnahmen zu Einfacher und Leichter Sprache statt. In der eintägigen Fortbildung wird den hausinternen Teilnehmenden eine kurze Einführung in die verschiedenen Sprachniveaus der deutschen Sprache mit Schwerpunkt auf Einfache bzw. Leichte Sprache gegeben. Sie lernen die wichtigsten Merkmale der beiden Sprachniveaus sowie die Übertragungspraxis kennen.

hrend die Veranstaltungen im Jahr 2018 auf gute Resonanz stießen, musste in 2019 eine Fortbildung aufgrund zu weniger Anmeldungen abgesagt werden. Dies nimmt die Verwaltung zum Anlass, um die Fortbildungen gemeinsam mit dem Anbieter konzeptionell neu auszurichten.

Darüber hinaus hat die Verwaltung die Fortbildung „Wie bringe ich es auf den Punkt? Verständliche und einfachere Sprache - Verständliches Schreiben von Pressemitteilungen sowie verschiedensten weiteren Texten initiiert. Auch hier steht die gleichberechtigte Teilhabe an der Informationsbeschaffung im Fokus.

Im März tauschten sich die NRW-Behinderten- und Inklusionsbeauftragten zu der Thematik „Leichte Sprache“ aus. Dabei zeigte sich, dass die StädteRegion Aachen als Behörde vergleichsweise weit in der Umsetzung der Thematik ist. Die Broschüren stießen auf positive Resonanz, einige Beauftragte fragten die Möglichkeit der Nutzung für die eigene Region an. Für gegenseitige Synergieeffekte ist zukünftig ein digitaler Pool für allgemeingültiges Informationsmaterial in Leichter Sprache geplant, auf den jede Region bei Bedarf zugreifen kann.

Weitere Vorgehensweise:

a) Für die Verwaltung hat sich mit der Fokussierung auf die Thematik „Leichte Sprache“ gezeigt, dass die Übertragung von Informationen in Leichte Sprache mit deutlich größerem zeitlichem Aufwand verbunden ist, als zuvor angenommen. Auf die Akquisition eines Amtes und die Auswahl einer Broschüre folgen mehrere inhaltliche Korrekturschleifen, bis ein sachlich korrektes Dokument in Leichter Sprache vorliegt. Diese Endversion wird von einer Prüfgruppe auf Verständlichkeit geprüft und bedarfsorientiert angepasst. Im Anschluss erhält das Dokument ein entsprechendes Logo für die einfache Wiedererkennung des verwendeten Sprachniveaus.

Da die Verwaltung dieser Thematik eine große Bedeutung für die gleichberechtigte Teilhabe zumisst, wird mit dem bestehenden Personal hier ein Schwerpunkt gesetzt.

Geplant sind weitere Übersetzungen in den Kinder-, Jugend- und Sozialbereichen. Im Amtes für Soziales und Senioren werden sich aufgrund des Bundesteilhabegesetzes viele Voraussetzungen und Abwicklungen für unterschiedliche Leistungen ändern. Daher haben hier bislang noch keine Übertragungen in Leichte Sprache stattgefunden.

Die Informationsmaterialien des Amtes für Kinder, Jugend und Familie werden in Kürze nach einem gemeinsamen Austausch ebenfalls in Leichte Sprache übertragen.

b) Um dem Rechtsanspruch von Menschen mit Behinderung nach § 1 der Kommunikationsunterstützungsverordnung nachzukommen, wird die Verwaltung zunftig zusätzlich die verbale Kommunikation in Leichter Sprache rdern. Sobald die Anbieterseite entsprechend aufgestellt ist und Schulungen und Sensibilisierungsmaßnahmen abgerufen werden können, wird das Amt ein Konzept für das Erlernen und die Anwendung von Leichter Sprache in Beratungs- und Auskunftsgesprächen r die Verwaltung entwickeln.

Alle städteregionalen Broschüren in Leichter Sprache sind abrufbar unter: www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/amt-fuer-inklusion-und-sozialplanung-a-58/inklusion/leichte-sprache-informationshefte/.

Auswirkungen auf die Stärkung der Inklusion:

Mit der Umsetzung dieser Thematik sollen die Intentionen der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt und die Inklusion der Menschen mit Behinderung im Bereich gleichberechtigter Teilhabe in der StädteRegion gestärkt werden.

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

Im Auftrag:

gez.: Prof. Dr. Vomberg


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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