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Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und Entwurf des
Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 in der Fortschreibung des
Haushaltsjahres 2019


Letzte Beratung
Dienstag, 18. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
Verwaltungsvorstand
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5005

I.Der Rat der Stadt ………………..

(Ein Beschluss kann erst nach Ende der Frist - 12. Juni 2019 - zur Einlegung von Einwendungen formuliert werden. Die erforderliche Ergänzung des Beschlusses soll spätestens am 14.06.2019 erfolgen.)

II.Der Rat der Stadt beschließt,

1.den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 in der zur Sitzung am 26.02.2019 im Rat der Stadt vorgelegten Fassung mit den Veränderungen des Ergebnisplanes -Anlage 1- und den Veränderungen des Finanzplanes -Anlage 1 u. 2 -. Der Entwurf der Haushaltssatzung - Anlage 4 - und die Veränderungen der Anlagen 1 u. 2 sind Bestandteil dieses Beschlusses.

2.den Entwurf des Ergebnisplanes für das Haushaltsjahr 2019 sowie die mittelfristige Planung von 2020 bis 2022 in der am 26.02.2019 im Rat der Stadt eingebrachten Fassung mit den Veränderungen der Anlage 1.

3.den Entwurf des Finanzplanes für das Haushaltsjahr 2019 sowie die mittelfristige Planung von 2020 bis 2022 in der am 26.02.2019 im Rat der Stadt eingebrachten Fassung mit den Veränderungen der Anlagen 1 und 2.

4.den Entwurf des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 in der Fortschreibung des Haushaltsplanes 2019 in der Fassung der Einbringung am 26.02.2019 im Rat der Stadt.

5. für die Haushaltsjahre 2019 bis 2022 noch die in der Anlage 5 aufgeführten Veränderungen vorzunehmen. Diese Änderungen ergänzen die Anlagen 1 und 2 - Ergebnis- und Finanzplan - sowie die Anlage 4 - Entwurf der Haushaltssatzung -. Anlage 5 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

6.nachstehende zusätzliche HSP-Maßnahme zu beschließen;

6.1HSP-Maßnahme Nr. 01.00.01 - Digitalisierung -. Die HSP-Maßnahme in der Fassung der Anlage 6 ist Bestandteil des Beschlusses.

In Vertretung:

gez.: von Hoegengez.: Bremen

( von Hoegen )( Stadtkämmerer )

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In der Sitzung des Rates der Stadt am 11.04.2019 wurde über den Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und den Entwurf des Haushaltssanierungsplanes 2012 bis 2021 in der Fortschreibung des Haushaltsjahres 2019 Beschluss gefasst. Die beschlossenen Unterlagen wurden sowohl der KA Aachen als auch der KA der Bezirksregierung Köln zur jeweiligen Prüfung und Genehmigung übersandt.

Im Rahmen der Gespräche mit der KA über die Inhalte des Haushaltes 2019 ff. musste festgestellt werden, dass der Verwaltung ein schwerwiegender formaler Fehler unterlaufen ist.

Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist der Haushalt auszulegen und dabei Einwohnern und Abgabepflichtigen die Gelegenheit zu geben, in einem Zeitraum von 14 Tagen Einwendungen gegen den Haushalt geltend zu machen, über die dann der Rat der Stadt zu entscheiden hat.

Diese Bestimmung des Gesetzes hat die Verwaltung nicht beachtet, was zu einem schwerwiegenden formalen Fehler und damit letztlich dazu führt, dass der Beschluss über den Haushalt vom 11.04.2019 nach Veröffentlichung und Beendigung der gesetzlichen Fristen zu erneuern ist. Auch die Tatsache, dass heute nicht mehr festgestellt werden kann, wann zuletzt Einsichtnahmen oder gar Einwendungen erfolgten, weil dies schon viele Jahre zuck liegt, entbindet nicht von der Verpflichtung, die Voraussetzungen, die das Gesetz fordert, zu erfüllen.

Die Einwendungsfrist endet aufgrund der vorgenommenen Veröffentlichung am 12. Juni 2019, so dass zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch kein Beschluss - siehe Punkt I. des Beschlussentwurfes - formuliert werden kann. Die Verwaltung wird spätestens am 14.06.2019 eine entsprechende Beschreibung des Verlaufs der Auslegungsfrist und einen entsprechenden Beschlussentwurf aufgrund der Ergebnisse der Auslegungsfrist vorlegen.

Der Beschlussvorschlag II. über den Haushalt 2019 ff. entspricht im Einzelnen dem Beschluss, wie er im Rat der Stadt am 11.04.2019 getroffen wurde. Ein Auszug aus der Niederschrift über den Beschluss und das Abstimmungsverhalten in der Sitzung des Rates der Stadt am 11.04.2019 ist als Anlage 7 dieser Vorlage beigefügt.

Erinnert wird daran, dass vor Fassung des Beschlusses über den Haushalt in der Sitzung des Rates der Stadt am 11.04.2019 eine Reihe von Einzelabstimmungen erfolgten, die letztlich im Beschluss II. Nr. 5 zusammengefasst beschlossen wurden.

Die Liste mit den Einzelbeschlüssen, die letztlich Inhalt der zusammengefassten Einzelbeschlüsse waren, ist der Anlage 5 dieser Sitzungsvorlage zu entnehmen und soll auch Bestandteil der Niederschrift über den jetzigen Beschluss werden.

Bei dieser Verfahrensweise und reiner Wiederholung der bisherigen Beschlüsse ohne Veränderungen könnte auf eine erneute Einzelabstimmung verzichtet werden.

Insgesamt bittet die Verwaltung darum, den Haushaltsbeschluss vom 11.04.2019 unverändert zu fassen, um das Genehmigungsverfahren nicht zeitlich zu verzögern.

Bei veränderter Beschlussfassung müsste der Haushalt mit all seinen Anlagen durch die Verwaltung überarbeitet und neu erstellt und neu, weil verändert, vorgelegt werden. Dies würde zu zeitlichen Verzögerungen führen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die finanziellen Auswirkungen ergeben sich aus den vorliegenden Unterlagen der Sitzung des Rates der Stadt am 26.02.2019, den Sitzungen des Finanz- und Beteiligungsausschusses vom 12.03.2019 und 26.03.2019 sowie den in der Anlage beigefügten Unterlagen.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

 

 

Anlage/n:

Anlage 1Veränderungen_konsumtiv_260319

Anlage 2Veränderungen_investiv_260319

Anlage 3HSP_Einzelmaßnahmen

Anlage 4Haushaltssatzung

Anlage 5Ergänzung_Veränderungen

Anlage 6HSP-Maßnahme Digitalisierung

Anlage 7Niederschrift Beschluss Rat 11.04.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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