Gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 7 der Haushaltssatzung der Städteregion Aachen sind die unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen der Vertretungskörperschaft vierteljährlich zur Kenntnis zu bringen.
In der Anlage werden dem Städteregionstag die im I. Rechnungsvierteljahr 2019 geleisteten unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen in Höhe von 113.137,23 € zur Kenntnis gebracht. Es handelt sich ausnahmslos um unabweisbare Aufwendungen und Auszahlungen im Sinne des § 83 GO NRW.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages
Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionstag
Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses