Teilen:

Fortführung des Programms "NRWeltoffen - Lokale Handlungskonzepte gegen
Rechtsextremismus und Rassismus" ab dem
[01.01.2020](si010.asp?YY=2020&MM=01&DD=01 "Sitzungskalender 01/2020 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9788

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er spricht sich vorbehaltlich einer weiteren Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen für die Fortführung des Programms „NRWeltoffen - Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus“ über den 31.12.2019 hinaus aus.

  1. Vorbehaltlich der weiteren rderung durch das Land Nordrhein-Westfalen stimmt er dem zusätzlichen personellen Bedarf im Umfang von einer Stelle über den 31.12.2019 hinaus sowie in diesem Zeitraum der Erhöhung der Personalaufwendungen bei A 46 Kommunales Integrationszentrum um jährlich 63.500 € zu.

 

 

Sachlage

Das Land Nordrhein-Westfalen hat zum 01.01.2017 mit dem Programm „NRWeltoffen“ eine Förderkulisse für eine Entwicklung bzw. Fortschreibung eines Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus für Kreise und kreisfreie Städte geschaffen. Die StädteRegion Aachen hat einen Zuschlag im Rahmen des Programms erhalten. Auch für das Jahr 2019 konnte die StädteRegion Aachen erfolgreich einen Antrag stellen.

r die Umsetzung des Projekts wurden der StädteRegion Aachen finanzielle Mittel für die Jahre 2017, 2018 und 2019 bis zu einer Höhe von 70.000 Euro pro Haushaltsjahr als Zuschuss für Personalkosten sowie Sachkosten zur Verfügung gestellt. Es war daher möglich, einen neuen Mitarbeiter mit einem Stellenanteil von 87,18 % (EG TVÖD 11) einzustellen. Ein kommunaler Eigenanteil in Höhe von 20 % wird in Form von Personalkosten für vorhandenes Personal beim Kommunalen Integrationszentrum (A 46) geleistet.

Im Zentrum der ersten Förderperiode (2017 2018) stand die Entwicklung eines neuen Handlungskonzeptes gegen Rechtsextremismus und Rassismus für die StädteRegion Aachen. Daher wurde eine ausführliche Ist- und Bedarfsanalyse durchgehrt. 29 Gruppeninterviews mit verschiedenen Vertreter*innen der Zivilgesellschaft wurden durchgeführt. Die ausgewerteten Interviews dienten als Grundlage für ein neues Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Der Städteregionstag hat das neue Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus am 13.12.2018 verabschiedet (vgl. Sitzungsvorlagen-Nr.: 2018/0502).

Arbeitsschwerpunkt der zweiten Förderperiode (2019) ist die Umsetzung der im Handlungskonzept vorgeschlagenen Maßnahmen. In diesem Jahr wurden u. a. interkulturelle Trainings für Verwaltungsmitarbeiter*innen angeboten. Außerdem konnte die StädteRegion Aachen eine große Bandbreite an Veranstaltungen und Maßnahmen im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus anbieten sowie die Ausstellung „AMCHA Leben nach dem Überleben“ realisieren.

Weiterführung & Umsetzung des Handlungskonzeptes

Die Landeszentrale für Politische Bildung Nordrhein-Westfalen, die „NRWeltoffen“ federführend betreut, befürwortet eine Fortsetzung des Programms und geht davon aus, dass im zweiten Halbjahr 2019 eine entsprechende Entscheidung im Landtag fällt.

Eine weitere Antragsstellung durch die StädteRegion ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll. Die konzeptionellen Arbeiten am Handlungskonzept wurden abgeschlossen. Das Konzept gibt einen Einblick in die IST-Situation der Region. Darauf aufbauend werden Ziele formuliert und Maßnahmen zur Umsetzung empfohlen.

Durch die weitere Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen wird eine Umsetzung des Konzeptes im Rahmen von „NRWeltoffen“ ermöglicht. Diese würde die Angebote des städteregionalen Programms „Miteinander in der StädteRegion Aachen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ ergänzen. Durch die Fortsetzung von „NRWeltoffen“ re es darüber hinaus möglich, auch weiterhin kostenintensivere Maßnahmen (spezielle Fortbildungen o.ä.) anzubieten, ohne das Budget der StädteRegion zu belasten.

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine; es handelt sich um eine befristete Stelle, die bei Förderung durch das Land entsprechend fortgesetzt wird.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Förderung erfolgt im Rahmen der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben bis zur Höhe von 80 v. H. der zuwendungshigen Gesamtausgaben. Die Förderung ist auf einen Höchstbetrag von 70.000 € pro Haushaltjahr begrenzt. Der Eigenanteil der StädteRegion wird über die Stellung des Arbeitsplatzes sowie anteilige Personalkosten städteregionaler Mitarbeiter eingebracht.

Die Personalkosten für die bestehende Stelle in Höhe von 63.500 € werden durch die Förderung des Landes getragen.

Die Aufwendungen/Erträge sind im Haushaltsentwurf 2020 im Produkt 060801 „Kommunales Integrationszentrum“ bei Teilprodukt 946200 „Zusätzliche Integrationsarbeit/Antirassismusarbeit“ in den Sachkonten E/414100 -Zuweisung und Zuschüsse für lfd. Zwecke v. Land und A/543990 Andere sonstige Geschäftsausgaben- sowie in den Personalaufwendungen eingeplant.

Soziale Auswirkungen:

Die Region befasst sich seit Jahren kontinuierlich mit dem Themenfeld. Es bestehen tragfähige institutionelle Strukturen. Im Rahmen des Förderprogramms „NRWeltoffen“nnen die bestehenden Angebote von „Miteinander in der StädteRegion Aachen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit“ ergänzt und erweitert werden. Die zutzlichen Angebote fördern und unterstützen, durch ihren Sensibilisierungscharakter und die Anregung zur Selbstreflexion hinsichtlich des Umgangs miteinander, den Zusammenhalt und eine friedvolle Atmosphäre in der StädteRegion.

Die nachhaltigen Strategien durch das erarbeitete Handlungskonzept bieten damit einen Mehrwert für die Bürger*innen, Einrichtungen und auch für die Verwaltung der StädteRegion Aachen.

Im Auftrag:

gez. Hirtz


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 04. Juli 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 26. Juni 2019Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Details
Tagesordnung