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Sachstandsbericht Vorgehen Atomkraftwerk Tihange;
Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom
[15.05.2019](si010.asp?YY=2019&MM=05&DD=15 "Sitzungskalender 05/2019 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Juni 2019 (öffentlich)
Federführend
S 13 - Öffentlichkeitsarbeit
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9786

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er nimmt den Sachstand der Verfahren zur Kenntnis und bekräftigt seine Forderung: Tihange 2 muss schnellstmöglich vom Netz! Nur so kann ein effektiver Schutz der Menschen in unserer Region gewährleistet werden.
  1. Auf Basis der bisherigen Beschlüsse soll die Verwaltung die laufenden Verfahren weiterhin mit Nachdruck betreiben und alle erforderlichen Schritte einleiten, die geeignet sind, um zu einer möglichst kurzfristigen Stilllegung von Tihange 2 beizutragen.
  1. Er unterstützt auch weiterhin zivilgesellschaftliches Engagement, das sich für die Abschaltung von Tihange 2 einsetzt und begrüßt, dass auch die Verwaltung der StädteRegion Aachen sich an der Aktion ‚Licht aus - Protest an! am 21.06.2019 beteiligt sowie ein Dokumentarfilmprojekt des Einsatzes gegen Tihange 2 in der Region unterstützt.

 

Sachlage:

 

Mit dem als Anlage 1 beigefügten Antrag vom 15.05.2019 bittet die FDP-Städteregionstagsfraktion um einen Sachstandsbericht. In Absprache mit der Antrag stellenden Fraktion erfolgt die Beratung nicht im „WIRT“, sondern im Städteregionsausschuss.

Tihange 2 ist zuletzt im September 2018 abgeschaltet worden. Der als Risse-Reaktor bekannt gewordene Block des belgischen Atomkraftwerks liefert demnach bereits seit Monaten keinen Strom mehr – und wenn es nach dem Willen der über acht Millionen Menschen in der DreiländerRegion geht, sollte dies auch so bleiben. Immer wieder sorgen neue Störfälle und Hiobsbotschaften für Angst und Verunsicherung. Die belgische Atomaufsicht FANC hatte die Schließung angeordnet nachdem der Betreiber Engie-Electrabel einräumen musste, dass es auch in dieser Anlage Anomalien beim „Beton“ in den nachgeschalteten Sicherheitssystemen gibt.

 

Die FANC hat allerdings in diesen Tagen das Wiederanfahren des Meilers genehmigt. Die Atomaufsichtsbehörde habe die Arbeiten intensiv begleitet und Tihange 2 erfülle alle Sicherheitsanforderungen, so die FANC in einer Stellungnahme.

 

Verfahren vor dem Gericht der ersten Instanz

 

Die andauernden Probleme rund um Tihange 2 haben die juristischen Vertreter der StädteRegion Aachen dazu bewogen, vor dem Gericht der ersten Instanz eine sogenannte ergänzende Option zu beantragen. Dadurch konnten neue Fakten in das Verfahren eingebracht werden, die für rechtliche Beurteilung von erheblicher Bedeutung sind. Das Gericht hat die ergänzende Option gewährt.

 

In den Sicherheitsbunkern verschiedener Reaktoren, darunter auch Tihange 2, wurden der Abbau von Beton sowie Anomalien in den Verstärkungen festgestellt. Erstmals nahm die FANC hierfür eine INES-Einstufung vor. Diese ersetzt dabei die bisherigen Analysen, die nur von einzelnen Problemen in den verschiedenen Reaktoren ausgingen. Der Betonabbau resultiert aus der spezifischen Funktion eines Teils der Bunker. Einige Räume der Bunker dienen als Bereich, in dem bestimmte Systeme Dampf ablassen können. Der Dampf setzt den Beton heißen und feuchten Bedingungen aus, was letztendlich zum festgestellten Betonabbau führt. Die Bunkergebäude beherbergen Notfallsysteme wie Notpumpen und Dieselgeneratoren. Um den Betrieb der Notfallsysteme jedoch jederzeit zu gewährleisten, muss das Gebäude, in dem sie sich befinden, äußeren Einflüssen standhalten können. Das Ausmaß der Betonproblematik lässt Zweifel an der Fähigkeit der Gebäude aufkommen, solchen Ereignissen, insbesondere Flugzeugabstürzen, den nötigen Widerstand entgegensetzen zu können.

 

Die Schlussfolgerung ist daher, dass die ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit der Notfallsysteme nicht mehr gewährleistet ist, was zu einem erhöhten Risiko bei einem externen Unfall führt. INES (International Nuclear Event Scale) ist ein Kommunikationsinstrument, das die Wahrnehmung der Bedeutung eines Ereignisses in Bezug auf ionisierende Strahlungsquellen erleichtern soll. Es zählt 7 Stufen und geht von Stufe 1 (Unregelmäßigkeit) bis Stufe 7 (Großschaden).

 

Aus den Akten, die die FANC im Zusammenhang mit den "Entdeckungen" der Betonschäden veröffentlicht hat, geht zudem hervor, dass der Betonabbau im Bunker von Tihange 2 schon viel früher bekannt war, zumindest vor der Entscheidung vom 17. November 2015, nach der das Kernkraftwerk wieder in Betrieb genommen wurde. Es scheint auch, dass die anfängliche Schätzung dieser Verschlechterung des Betons durch Electrabel grob verkannt wurde.

 

Verfahrensbeteiligte vor dem Gericht der ersten Instanz sind:

 

Kläger

Beklagte

  1. StädteRegion Aachen
  2. Aachener Verlagsgesellschaft mbH
  3. Firma Weiss-Druck GmbH & Co KG
  4. Gemeinde Maastricht
  5. Stadt Wiltz (Luxemburg)
  6. Frau Ulla Thönnissen
  7. Herr Martin Peters
  8. Herr Werner Krickel
  9. Frau Ingrid von Morandell
  10. Herr Georg Karl Helg
  11. Herr Uwe Löhr
  12. Herr Frank Schalge
  13. Frau Jolanda Marianne Kadijk
  14. Herr Franky Arndt

Beigetreten (dazu bedarf es keiner Zustimmung):

  1. Bundesland Rheinland-Pfalz
  2. Bundesland Nordrhein-Westfalen
  3. Herr Leo Tubbax von Nucléaire Stop Kernenergie
  4. Nucléaire Stop Kernenergie
  1. Staat Belgien, Föderaler Öffentlicher Dienst Inneres (FÖD Inneres), vertreten durch den Minister der Sicherheit und des Innern
  2. Die Föderalagentur für Nuklearkontrolle (FANC)

Beigeladen:

  1. Electrabel NV

 

Zu den bekannten Problemen der Wasserstoffeinschlüsse in den Schmiederingen des Reaktordruckbehälters und der mangelhaften Sicherheitskultur wurden nun also zusätzlich ernsthafte Probleme mit dem Beton bekannt. Darüber hinaus zeigt die Pressemitteilung der FANC, dass zusätzlich zur Betonfäule "Anomalien" festgestellt wurden „in Bezug auf die Positionierung der (Stahl-)Verstärkung, die seit dem Bau der Bunker vorhanden war“. Frei übersetzt hat die FANC auf Wunsch von Engie Electrabel entschieden, dass der Bunker von Tihange 2 nicht nach den Bauplänen erfolgte. Ein weiterer Grund, weswegen Tihange am 17. November 2015 nicht wieder hätte in Betrieb gehen dürfen!

 

Die neuen Fakten müssen sich auf die Bewertung des Vorsorgeprinzips, aber auch auf die Verletzung der Artikel 2 (Recht auf Leben) und 8 (Recht auf Achtung des privat- und Familienlebens) Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) beziehen und sind deshalb verfahrensrelevant.

 

Das Gericht der ersten Instanz Brüssel hat folgende, neue Terminplanung für den Austausch von Schriftsätzen festgelegt:

 

  • Electrabel: 30. April 2019 (liegt vor)
  • FANK: 31. Juli 2019
  • SR Aachen: 31. Oktober 2019
  • Electrabel: 31. Januar 2020
  • FANK: 30. April 2020

 

Gerichtstermin: 18. Juni 2020 (angesetzte Verhandlungszeit: 3,5 Stunden).

 

Klage vor dem Staatsrat

 

Die formelle Klage vor dem Staatsrat wurde Ende 2018 abgewiesen. Nach Ansicht des Gerichts hätte die StädteRegion Aachen früher Klage einreichen müssen. Der Staatsrat nimmt eine Verfristung an und wies die Klage als unzulässig zurück. Basierend auf dieser rein formalen Entscheidung hat sich der Staatsrat nicht mit den vorgetragenen Fehlern der Genehmigung und den Risiken des Reaktors Tihange 2 befasst. Nach Auffassung der StädteRegion Aachen und ihrer Partner ist diese Entscheidung zweifelhaft. Die Verwaltung ist hingegen der Auffassung, dass die Klage rechtzeitig eingereicht wurde. Gegen dieses Urteil vor den belgischen „Bundesgerichtshof“ (Cour de Cassation) zu ziehen, halten die beteiligten Rechtsanwälte der StädteRegion allerdings für aussichtslos.


Auszüge aus dem Urteil

(…) Am 17. November 2015 hat die FANC auf ihrer Internetseite eine Pressemitteilung in Begleitung einer „Web-Akte „Doel 3-Tihange 2““ veröffentlicht, bei der sie klarstellt, dass diese „alle Unterlagen beinhaltet, die die FANC im Rahmen dieser Angelegenheit veröffentlicht hat: Die Nachweisdokumentationen von Electrabel, die Evaluationsberichte der FANC und die Berichte und Stellungnahmen der konsultierten Experten“. In dieser Mitteilung hat sie insbesondere angegeben, dass „die Bundesbehörde für Nuklearkontrolle Agence Fédérale de Contrôle Nucléaire am 17. November 2015 dem Betreiber Electrabel gestattet hat, die Reaktoren von Doel 3 und Tihange 2 wieder anzufahren“. (…)

Infolge dieser Mitteilung haben verschiedene belgische und deutsche Medien diese Information aufgegriffen, was zu Petitionen und Demonstrationen führte. (…)

 

Der Klägerin kann nicht gefolgt werden, wenn sie behauptet, dass ihre Kenntnisnahme nur dann wirksam festgestellt werden könne, wenn das zu ihrer rechtlichen Vertretung zuständige Organ dies erwähne oder offiziell darüber informiert werde. Da es in der von der Mehrheit der politischen Gruppen der Legislativversammlung der Klägerin eingebrachten Resolution ausdrücklich heißt, man habe seit „einigen Tagen“ Kenntnis von der Entscheidung über das Wiederanfahren von Tihange 2, kann nicht in Abrede gestellt werden, dass diese Information innerhalb eines Organs der Klägerin bereits vor dem 7. Dezember 2015 weithin verbreitet war. Dabei handelt es sich im Übrigen um das Organ, das die Klägerin ausdrücklich zum Tätigwerden gegenüber den belgischen Behörden aufgefordert hat. (…)

 

Über den Wortlaut der Resolution vom 7. Dezember 2015 hinaus ist eine vorherige Kenntnis umso wahrscheinlicher, als die Presse, einschließlich der lokalen Presse – wie der Auszug aus den Aachener Nachrichten in der Streithilfeschrift der ersten Nebenintervenientin bezeugt -, die Nachricht bereits am 17. November verbreitete und die Bürger ihrerseits keine Schwierigkeiten hatten, weit vor dem 7. Dezember mit Demonstrationen und Petitionen zu reagieren. Auch wenn die Zuständigkeit der Klägerin im Bereich der Notfallplanung wahrscheinlich nicht beinhaltet, dass diese systematisch und unverzüglich jede Publikation der Presse durchforschen muss, bleibt es dabei, dass diese Zuständigkeit und ihre Eigenschaft als öffentliche Behörde bei der Beurteilung der gebotenen Sorgfalt stichhaltig erscheinen. Vorliegend ist nicht nachzuvollziehen, wie diese üblicherweise umsichtige und sorgfältige Behörde bis zum 7. Dezember 2015 nicht über die Existenz einer Entscheidung zur Genehmigung der Wiederinbetriebnahme des Kernkraftwerks Tihange 2 im Bilde sein konnte. (…)

 

Aufgrund der vorangehenden Ausführungen ist abschließend festzuhalten, dass die gegnerische Partei und die erste Nebenintervenientin ein Bündel konkreter, genauer und übereinstimmender Beweismittel vorlegen, aus denen hervorgeht, dass die Klägerin in jedem Fall vor dem 7. Dezember 2015 hinreichende Kenntnis des angegriffenen Rechtsakts und seines Inhalts gehabt haben muss, so dass die Rechtsmittelfrist für die Klägerin auch bei Zugrundelegung des 6. Dezembers als dies a quo am 4. Februar 2015 ablief. (…)

Kein von der Klägerin vorgetragenes Argument ist geeignet, die so berechnete Rechtsmittelfrist zu unterbrechen. (…)

 

Schon bei der öffentlichen Verhandlung Anfang November 2018 hatte das Gericht ausschließlich über die Frage diskutiert, wann ein Sachverhalt als hinreichend bekannt anzunehmen ist. Von diesem Tag an bleiben nach belgischem Recht 60 Tage Zeit, um Klage einzureichen. Nach Lesart der StädteRegion Aachen darf diese Frist erst mit dem Tag beginnen, an dem der verfassungsrechtlich allein zuständige Städteregionstag die Klageentscheidung getroffen hat, also am 10. Dezember 2015, frühestens jedoch an dem Tag, an dem die Fraktionsvorsitzenden die Resolution eingereicht haben. Das war am 7. Dezember. Das Gericht zitiert hingegen Veröffentlichungen des Betreibers, die bereits im November 2015 in den Medien waren.

 

Trotzdem, und da sind sich alle Partner einig, hat die StädteRegion Aachen mit dieser Klage sehr viel erreicht. Mit keinem anderen Mittel hätte man eine Allianz über zwei Bundesländer, drei Staaten sowie weit über 100 Kommunen schmieden und international (!) eine derart hohe Aufmerksamkeit erzielen können! Die Klage hat Türen in Berlin und Luxemburg und Brüssel geöffnet.

 

Petition beim Europäischen Parlament

 

Die StädteRegion Aachen und ihre Partner hatten die Europäische Kommission 2016 gebeten,

- sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen, die der Europäischen Kommission im Zusammenhang mit dem Kernkraftwerk Tihange 2 vorliegen,

- alle der Europäischen Kommission zustehenden Informationsansprüche gegenüber dem Königreich Belgien sowie weiteren Adressaten geltend zu machen,

- zu prüfen, ob das Königreich Belgien mit seinem Vorgehen in Bezug auf den Kernreaktor Tihange 2 gegen Vorgaben aus den europäischen Verträgen verstoßen hat bzw. verstößt.

 

Nach zahlreichen schriftlichen und persönlichen Terminen ließ die Mitteilung an die Mitglieder des Petitionsausschusses vom 30.11.2018 erkennen, dass der Petition nach dortiger Ansicht vollinhaltlich entsprochen wurde. Dem widersprach der Städteregionsrat im Februar 2019 bei einem Termin vor dem Ausschuss.

 

Die Mitteilung an die Mitglieder des Petitionsausschusses sowie die Stellungnahme des Städteregionsrates sind als Anlagen 2 und 3 beigefügt.

 

Das Ergebnis kann als großer Erfolg bewertet werden, denn ursprünglich sah die Vorlage des Ausschusses vor, die Petition zu schließen, also nicht weiter zu behandeln. Nach dem Vortrag sagte der Vorsitzende des Ausschusses zu, die Petition der DreiländerRegion gegen Tihange weiterhin zu unterstützen und deshalb „offen zu halten“, also weiter zu verfolgen. Zudem gab es die konkrete Zusage, sowohl an die EU-Kommission als auch an das Königreich Belgien Schreiben zu verfassen, in denen weitere Informationen gezielt zu Tihange 2 angefordert werden.

 

Die Bezirksschülervertretung in der StädteRegion Aachen (BSV) hatte die Petition 2016 mit einem eigenen Schreiben untermauert und darin die sofortige Abschaltung der Kernkraftwerke Tihange 2 und Doel 3 gefordert. Die Vertretung der 43.000 Schülerinnen und Schüler aus der StädteRegion Aachen wird unter anderem auch von der Landesschülervertretung NRW unterstützt. Zwei Mitglieder der BSV sowie der ehemalige Städteregionsrat waren ebenfalls bei der Sitzung des Petitionsausschusses in Brüssel anwesend.

 

Exportstopp von Brennelementen

 

Neben einer juristischen Prüfung der Erfolgsaussichten eines verwaltungsgerichtlichen Vorgehens gegen die Ausfuhr von Brennstäben zur Verwendung in Tihange 2, haben Ende 2018 zahlreiche Gespräche mit den zuständigen Ministerien des Landes und des Bundes stattgefunden.

 

Inzwischen stellt sich die Situation wie folgt dar: Der Bundesrat hat im Februar über einen Antrag mehrerer Bundesländer zum Brennelemente-Export beraten. Darin bitten Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und das Saarland um Prüfung, „wie der Export deutscher Kernbrennstoffe in gefährdete grenznahe Anlagen rechtssicher verhindert werden kann“.

 

Außerdem soll sich die Bundesregierung für ein europaweites Sicherheitssystem mit Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten einsetzen. Die Laufzeiten von Kernkraftwerken sollen grundsätzlich begrenzt und besonders störanfällige AKWs abgeschaltet werden. Diese Forderung war schon im Koalitionsvertrag vereinbart worden.

 

Es bleibt zunächst abzuwarten, wie intensiv sich die Bundesregierung mit der Thematik befasst und wie erfolgreich der von dort eingeschlagene Weg letztlich sein wird. Rein juristisch betrachtet wäre auch ein verwaltungsgerichtliches Vorgehen der StädteRegion möglich. Ein möglicher Weg könnte sein, das nach Atomgesetz zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Wege einer Verpflichtungsklage dazu zu bringen, die erteilten Ausfuhrgenehmigungen zu widerrufen. Dazu müsste die StädteRegion zunächst einen Antrag auf Widerruf der Ausfuhrgenehmigung an das BAFA richten. Zudem müsste sie gegen den ablehnenden Bescheid des BAFA einen Widerspruch einreichen. Im Anschluss wäre sodann die Verpflichtungsklage zu erheben. Die StädteRegion wäre klagebefugt, da sie mit sehr guten Argumenten in drittschützenden Rechten verletzt ist. Sowohl die einschlägigen Vorschriften des Atomgesetzes als auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie sowie das gemeindliche Eigentum und – wenn neben der StädteRegion ihre Einwohner klagen – das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Einwohner vermitteln Drittschutz.

 

Weitere Initiativen

 

Die Verwaltung der StädteRegion Aachen beteiligt sich am 21.06.2019 an der Aktion ‚Licht aus – Protest an!‘ des Aachener Aktionsbündnisses gegen Atomenergie. Mit dieser Aktion soll an die Menschenkette im Juni 2017 erinnert werden, die von Aachen bis nach Tihange reichte. In der Nacht vom 21.06.2019 (22.00 Uhr) auf 22.06.2019 (5.00 Uhr) werden im Haus der StädteRegion Aachen alle Lichter ausgeschaltet und in den Fenstern des Foyers wieder gelbe Protestplakate aufgehängt, die im Idealfall von hinten beleuchtet werden sollen.

 

Darüber hinaus plant die Verwaltung die Beteiligung an einem dokumentarischen Filmprojekt zum Thema ‚Tihange‘. Der Aachener Filmemacher Michael Chauvistré möchte sich dem Engagement der Region gegen Tihange 2 auf filmische Weise nähern und einen Dokumentarfilm zum Einsatz gegen Tihange 2 drehen. Dabei soll in einem ersten Schritt ein Kurzfilm erstellt werden, den sowohl die StädteRegion Aachen als auch der Filmemacher nutzen können.

 

Hierzu soll ein Betrag von maximal € 5.000,00 zur Verfügung gestellt werden.

 

Fazit:

 

Erst vor wenigen Tagen war der Aachener Zeitung zu entnehmen, dass der Betreiber der belgischen AKW Tihange und Doel sich eine Laufzeitverlängerung einiger Meiler vorstellen kann. Laut dem Vorstand von Engie Electrabel sei eine längere Laufzeit für Tihange 3 und Doel 4 sehr gut möglich. Bei Tihange 2 und Doel 3 beurteilte er die Verlängerung als „schwierig“, schloss sie aber - trotz des für 2025 beschlossenen Atomausstiegs - nicht aus!

 

Der Forderung der DreiländerRegion nach einem raschen Ende von Tihange 2 muss deshalb weiterhin Nachdruck verliehen werden. Immerhin wären schätzungsweise 8 Millionen Menschen von einem Super-Gau in Tihange 2 betroffen!

Rechtslage:

 

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz KrO NRW entscheidet der Städteregionstag über alle Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

 

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Entsprechende Haushaltsmittel sind unter Sachkonto 543150 „Sachverständigen- und Gerichtskosten (Tihange) im Produkt 02.06.01 „Katastrophenschutz“ vorhanden.

 

Im Haushaltsentwurf 2020 soll der Ansatz von anteilig 250.000,00 € für „Tihange“ fortgeschrieben werden.

 

gez.: Dr. Grüttemeier

 

Anlage:

 

Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 15.05.2019 (Anlage 1)

Schreiben des Petitionsausschusses des EU-Parlamentes vom 04.04.2019 (Anlage 2)

Stellungnahme des Städteregionsrates vor dem Petitionsausschuss des EU-Parlamentes (Anlage 3)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 27. Juni 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

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Kenntnisnahme
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