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Bestätigung des Gesamtabschlusses 2017 und Entlastung des Städteregionsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
A 14 - Prüfung und Beratung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9848

Beschlussvorschlag für den Rechnungsprüfungsausschuss:

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung vom 27.06.2019 zur Kenntnis.
  2. Er macht sich den Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 nebst Lagebericht in der Fassung vom 14.03.2019 (Sitzungsvorlage 2019/0143) und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu Eigen und fasst das Ergebnis seiner Beratung in einem eigenen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zusammen.
  3. Gem. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss den Städteregionstagsmitgliedern die Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 in der Fassung des Prüfberichtes vom 27.06.2019.
  4. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO und § 53 Abs. 1 KrO die Verwendung des Gesamtjahresüberschusses zum 31.12.2017 durch Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
  5. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt den Städteregionstagsmitgliedern gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 4 GO und § 53 KrO die Entlastung des Städteregionsrates.

Beschlussvorschlag für den Städteregionstag:

  1. Der Städteregionstag nimmt das Ergebnis – den Prüfungsbericht und die Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks vom 27.06.2019 - der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Entwurfs des Gesamtabschlusses der StädteRegion Aachen vom 14.03.2019 für das Haushaltsjahr 2017 nebst Gesamtlagebericht sowie den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.07.2019 zur Kenntnis.

  1. Die Städteregionstagsmitglieder treffen folgende Entscheidungen:
  1. Sie bestätigen gemäß § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW i. V. m. § 53 KrO NRW den Gesamtabschluss zum 31.12.2017.
  2. Sie beschließen gem. § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i. V. m. § 96 Abs. 1 Satz 2 GO NRW und § 53 KrO den Gesamtjahresüberschusses zum 31.12.2017 mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen.
  3. Sie erteilen gemäß § 116 Abs. 1 Satz 4 GO NRW i. V. m. § 96 Abs.1 Satz 4 GO NRW und § 53 KrO NRW dem Städteregionsrat die vorbehaltlose Entlastung.

 

 

Sachlage:

Grundlage der Prüfung war der in der Städteregionstagssitzung am 11.04.2019 mit Sitzungsvorlage 2019/0143 vorgelegte Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 in der vom Städteregionsrat bestätigten Fassung vom 14.03.2019.

Gem. § 116 Abs. 6 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss der StädteRegion Aachen dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der StädteRegion Aachen unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ergibt. Auch erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind.

Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht und ob seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der StädteRegion Aachen erwecken.

Über Art und Umfang der Prüfung des Gesamtabschlusses sowie über das Ergebnis der Prüfung hat der Rechnungsprüfungsausschuss einen Prüfungsbericht zu erstellen und einen Bestätigungsvermerk oder einen Vermerk über seine Versagung in den Prüfungsbericht aufzunehmen.

Zur Durchführung der Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss nach § 53 Abs. 3 KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 6 letzter Satz GO NRW und § 101 Abs. 8 Satz 1 GO NRW der örtlichen Rechnungsprüfung, bei der StädteRegion Aachen A 14 - Prüfung und Beratung.

Der von der örtlichen Rechnungsprüfung erstellte zusammenfassende Bericht vom 27.06.2019 über die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der StädteRegion Aachen zum 31.12.2017 wurde mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Prüfungsbericht sowie der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur abschließenden Beratung in seiner Sitzung am 09.07.2019 vorgelegt. Er hat das Ergebnis seiner Beratungen in einem eigenen Bestätigungsvermerk zusammengefasst. Dieser wird nach der Beschlussfassung des Rechnungsprüfungsausschusses mit einer Ergänzungsvorlage zur Sitzung des Städteregionstages am 10.10.2019 vorgelegt.

Gem. § 101 Abs. 2 GO NRW ist dem Städteregionsrat vor Abgabe des Prüfungsberichtes durch den Rechnungsprüfungsausschuss an den Städteregionstag Gelegenheit zur Stellungnahme zum Prüfergebnis zu geben. Die Prüfungsfeststellungen wurden prüfbegleitend mit der Verwaltung kommuniziert. Die während der Prüfung getroffenen Stellungnahmen der Verwaltung wurden im Prüfbericht berücksichtigt. Insofern verzichtet die Verwaltung auf eine weitere Stellungnahme.

Der vom Städteregionstag bestätigte Gesamtabschluss 2017 ist der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Der Gesamtabschluss ist darüber hinaus öffentlich bekannt zu machen und danach bis zur Bestätigung des folgenden Gesamtabschlusses zur Einsichtnahme verfügbar zu halten.

Rechtslage:

Die Prüfung des Gesamtabschlusses erfolgte auf der Grundlage der GO NRW und der KrO NRW in der vor dem 01.01.2019 geltenden Fassung.

Der Städteregionstag ist gemäß § 26 Abs. 1 Buchstabe i KrO NRW i. V. m. § 116 Abs. 1 Satz 3 GO NRW ausschließlich zuständig für die Bestätigung des Gesamtabschlusses. Im Zusammenhang mit dieser Bestätigung entscheiden die Mitglieder des Städteregionstages auch über die Entlastung des Städteregionsrates und die Verwendung des Ergebnisses.

Analog zu den Beschlussfassungen über die städteregionalen Jahresabschlüsse ist der Städteregionsrat gemäß § 25 Abs. 2 Satz 4 KrO i. V. m. § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i KrO bei Ziffer II. des Beschlussvorschlages nicht stimmberechtigt.

gez.: Steins-Hofer

 

 

Anlagen:

  • Prüfungsbericht der örtlichen Rechnungsprüfung der StädteRegion Aachen vom 27.06.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 10. Oktober 2019Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag

Dienstag, 09. Juli 2019Außerordentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Rechnungsprüfungsausschuss
Entscheidung
(offen)
Details
Tagesordnung
Auszug