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Oberflächengranulat bei Kunstrasenplätzen
- Tagesordnungsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen vom 18.07.2019


Letzte Beratung
Donnerstag, 12. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Sport
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20436

Erläuterungen:


Seit einigen Monaten ist das Thema „Umweltbelastung durch Mikroplastik“ in Verbindung mit Kunstrasenplätzen und einem möglichen Verbot von Kunststoffgranulat als Füllmaterial immer wieder in den Medien.

Auslöser hierfür ist, dass im Auftrag der Europäischen Kommission die ECHA (Europäische Chemikalienagentur) die Auswirkungen von Mikroplastik, wie sie u.a. als Kunststoffgranulat auf Kunstrasenplätzen verwendet wird, auf die Umwelt untersucht. Bei Mikroplastik handelt es sich um kleinste Plastikteilchen, die einen Durchmesser von weniger als 5 mm haben.

Die ECHA führt derzeit öffentliche Befragungen durch, welche Auswirkungen es hätte, wenn weniger Mikroplastikgranulat eingesetzt würde. Diese Befragungen der ECHA laufen noch bis zum 20. September 2019. Die Ergebnisse sollen im Frühjahr 2020 der Europäischen Kommission vorgelegt werden, durch die dann ein Vorschlag erarbeitet wird. Über ein mögliches Verbot von Kunststoffgranulat und dessen Ausmaß wird frühestens im nächsten Jahr in einem Ausschussverfahren unter Einbeziehung der Mitgliedsstaaten und des Europäischen Parlaments eine Entscheidung gefällt werden.

Bereits im Mai 2019 haben der DOSB (Deutsche Oylmpische Sportbund e.V und der DFB (Deutsche Fußball-Bund e.V.) eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Thema abgegeben. Dieses Positionspapier ist der Vorlage beigefügt.

Derzeit ist daher nicht klar, ob und wann die EU-Kommission ein Verbot von Kunststoffgranulat als Füllmaterial für Kunstrasensportplätze vorschlagen wird oder nicht. Dementsprechend ist derzeit auch noch nicht klar festgelegt, ob und in welchem Umfang von Übergangsfristen bei bestehenden Sportplätzen in Kunstrasen mit Kunststoffgranulat auszugehen ist.

Es wurde lediglich laut Medien von der ECHA mitgeteilt, dass ihr Vorschlag u.a. berücksichtigen werde, welche alternativen Materialien verwendet werden könnten. Ebenso wird mit berücksichtigt werden, welche bedeutende Rolle für die Bewegung, Gesundheit und gesellschaftliche Integration der Sport hier hat.

In Aachen gibt es derzeit 20 städtische Fußballplätze mit einem Belag aus Kunstrasen. Alle Kunstrasenspielfelder sind mit einem Gemisch aus Kunststoffgranulat und Sand befüllt, welches sehr gute Spieleigenschaften und einen hohen Spielerschutz bietet. Die Kunstrasen selbst sind im Laufe der Jahre weiterentwickelt worden. Der überwiegende Teil der Aachener Kunstrasenspielfelder hat eine gerade Faser, die in den letzten Jahren erstellten bzw. sanierten Kunstrasenplätze verfügen allerdings über einen Kunstrasen mit gekräuselter Faser. Durch die gekräuselten Fasern verbleibt die Füllung, d.h. das Sand/Granulat-Gemisch besser an Ort und Stelle als bei der glatten Faser, so dass der Pflegeaufwand geringer ist.

Aufgrund der o.a. Sachlage hat die Verwaltung inzwischen mit verschiedenen Firmen sowie anderen Städten Kontakt aufgenommen um zu klären, welche Alternativen es zum bisherigen Füllmaterial

(Infill) gibt bzw. wie in anderen Städten derzeit verfahren wird.

Dabei hat sich gezeigt, dass eine Verfüllung von Kunstrasen ausschließlich mit Sand nur dann in Betracht gezogen werden sollte, wenn gleichzeitig eine Beregnungsanlage vorhanden ist.

Die Stadt Aachen hat in der Vergangenheit grundsätzlich keine Beregnungsanlagen auf Fußballplätzen errichtet. Neben den finanziellen Gründen sprechen Umweltaspekte dafür diese Entscheidung weiter beizubehalten. Daher ist eine reine Sandverfüllung nach dem derzeitigen Sachstand für Kunstrasenplätze nicht weiter zu verfolgen.

Es wird darüber hinaus ein Infill aus einem Kork/Sand-Gemisch von den Firmen angeboten.

Dabei ist z.B. bei einem gekräuselten Kunstrasenbelag eine Füllung von ca. 15 kg / qm Quarzsand und 1,5 kg/qm Kork auszugehen.

Als möglichen Nachteil dieses Füllmaterials ergab sich bei den Gesprächen mit Firmenvertretern, dass es bei Starkregen zu Abschwemmungen kommen kann und zwar insbesondere in der Zeitspanne bis das Füllmaterial richtig eingespielt ist. Als mögliches Problem wurde darüber hinaus erwähnt, dass es zu elektrostatischen Aufladungen im Zusammenhang mit den Pflegemaschinen kommen könnte.

Die Stadt Köln hat bereits mehrere Kunstrasenspielfelder, die mit einer Infill aus einem Kork/Sand-Gemisch ausgestattet sind. Diese Kunstrasenplätze haben keine Beregnungsanlage. Der älteste Kunstrasenplatz dieser Art wurde bereits 2014 errichtet und bei 2 weiteren Sportplätzen wurde im Zuge des Belagswechsels 2018/19 ebenfalls ein Kork/Sand-Gemisch verwendet. Es sollen in 2019/20 in Köln noch weitere 4 Sportplätze mit einem Kork/Sand-Gemisch errichtet werden. Die Stadt Köln hat auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Rückmeldungen von den Sportlern zu den mit einem solchen Infill ausgestatteten Kunstrasenplätzen positiv sind. Auch hinsichtlich der Unterhaltung und Pflege gibt es in Köln keine Probleme mit dem Füllmaterial. Es ist allerdings mit einem leicht höheren Austrag als bei einem Infill aus Kunststoffgranulat zu rechnen.

Auch andere Städte wie z.B. Dortmund und Lippstadt verfügen über einige Kunstrasensportplätze mit einer Kork/Sand-Füllung. Von dort wurde ebenfalls mitgeteilt, dass bisher keine Probleme mit dem Füllmaterial aufgetreten sind und die Sportler sehr zufrieden sind.

Die Pflege und Unterhaltung kann mit den vorhandenen Geräten und Maschinen des Aachener Stadtbetriebes erfolgen.

Außerdem gibt es auch noch die Möglichkeit Fußballspielfelder in Vollkunststoffrasen zu errichten. Hier ist dann kein Infill erforderlich. Allerdings sind die Kosten für solche Spielfelder im Verhältnis zu den o.a. Möglichkeiten extrem hoch, wenn auch der Pflegeaufwand aufgrund des fehlenden Infills geringer ist. Wenn, so sind diese Plätze nur in Einzelfällen bisher errichtet worden und keine der Städte im Rhein-Ruhr- Bereich, mit denen ein Austausch erfolgte, verfügt derzeit über einen solchen Fußballplatz.

Obwohl es derzeit noch keine Entscheidung zu einem evtl. Verbot von Kunststoffgranulat auf

Kunstrasenplätzen sowie zu evtl. Übergangsfristen gibt, beabsichtigt die Verwaltung bei den nächsten Sanierungen von Kunstrasenspielfeldern sowie bei der Umwandlung von Tennenspielfeldern in Kunstrasen ein Kork/Sand-Gemisch auszuschreiben.

Derzeit ist sowohl in Alsdorf wie auch in Würselen ein Kunstrasensportplatz mit einem Infill aus einem Kork/Sand-Gemisch kurz vor der Fertigstellung. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit ortsnah Erkundigungen über Erfahrungswerte einzuholen bzw. die Kunstrasenbeläge zu testen. Allerdings sind dies dort auch die ersten Fußballplätze mit einem Kork/Sand-Gemisch, so dass noch keine eigenen Erfahrungen vorliegen.

Gleichzeitig wird die Verwaltung die Entwicklungen auf dem Markt hinsichtlich Kunstrasenbeläge und Infill-Materialien beobachten. Es bleibt abzuwarten, ob und welche Materialien zukünftig angeboten werden. Davon sowie von den Erfahrungswerten, die mit dem Kork/Sand-Gemisch gemacht werden, wird es abhängig sein, wie zukünftig notwendige Sanierungen von Kunstrasenplätzen durchgeführt werden.

 

 

Beschlussvorschlag:


Der Sportausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

In Vertretung

(Schwier)

Beigeordnete

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:


-Tagesordnungsantrag der CDU- und SPD-Fraktionen vom 18.07.2019

- gemeinsame Stellungnahme von DOSB und DFB im Rahmen der Konsultation zum ECHA-

Beschränkungsvorschlag „ Mikroplastik“


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 12. September 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Sportausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Sportausschuss
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Tagesordnung